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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(lg DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2011:

18.03.2011, Dessau-Roßlau – 4

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 004/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 004/11

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 18. März 2011

 

 

 

(lg DE) Sitzungen in Strafsachen

am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2011:

 

Sitzungen

in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2011:

 

Die 6. Strafkammer hat heute nach nur zwei von

ursprünglich vier geplanten Hauptverhandlungstagen gegen eine 28-jährige Frau

aus Rumänien wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit

gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt,

deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ihren 27-jährigen

Lebensgefährten, der gleichfalls rumänischer Staatsangehöriger ist, hat es

zusätzlich des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr für schuldig

befunden und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Strafmaß

entspricht einer zuvor zwischen den Verfahrensbeteiligten herbeigeführten

Verständigung.

 

Das Gericht hat es aufgrund glaubhafter

Geständnisse als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten am 23.06.2010 auf der

Bundesautobahn 9 einen Pkw verfolgt und bedrängt, dessen Fahrer unweit der

Raststätte Köckern zu einem Halt auf dem Standstreifen genötigt und ihm

anschließend Goldschmuck zum Kauf angeboten haben. Als die Frau dem

Geschädigten in diesem Zuge die Autoschlüssel wegnahm, kam es zu einer

gewaltsamen Auseinandersetzung, bei der das Opfer unter anderem infolge von

Schlägen mit einem harten Gegenstand kurzzeitig das Bewusstsein verlor. In

dieser Zeit ergriff der Angeklagte die Geldbörse des Geschädigten mit 1.200,- ¿

Bargeld. Dieser versuchte nach Wiedererlangung des Bewusstseins, vom

Fahrbahnrand aus andere Fahrzeugführer auf sich aufmerksam zu machen. Der

Angeklagte fuhr daraufhin mit seinem Pkw mit hoher Geschwindigkeit auf den

Geschädigten zu, der sich nur mit einem Sprung auf die Motorhaube retten

konnte, dabei jedoch mehrere Meter mitgeschleift wurde und schließlich auf den

Standstreifen fiel, wobei er multiple Prellungen und Schürfwunden erlitt. Einen

Tötungsvorsatz des Angeklagten, von dem die Staatsanwaltschaft zunächst

ausgegangen war, hat das Gericht nicht als nachgewiesen angesehen.

 

Das Opfer hatte die Täter, die fünf gemeinsame

Kinder haben, bei einer Wahllichtbildvorlage kurz nach dem Tatgeschehen

identifiziert. Diese konnten aufgrund eines europäischen Haftbefehls im

November 2010 festgenommen werden.

 

Frank

Straube

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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