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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE)Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat April 2011:
05.04.2011, Dessau-Roßlau – 6
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 006/11
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 006/11
Dessau-Roßlau, den 5. April 2011
(LG DE)Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat April 2011:
Vorbehaltlich etwaiger Änderungen
finden im April 2011 am Landgericht Dessau-Roßlau die nachfolgenden
Hauptverhandlungen statt. Dabei handelt es sich, soweit nicht anderweitig
kenntlich gemacht, um Berufungsverfahren.
1. 01.04.2011
Die 7. Strafkammer verhandelt ab
09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 37-jährigen Angeklagten aus Wittenberg
wegen Beihilfe zur Unterschlagung. Er soll einem bereits rechtskräftig
verurteilten Fahrer einer Supermarktkette geholfen haben, im August 2009 eine
Palette mit 40 Kästen Bier, die zur Auslieferung in einer Filiale in Zschornewitz
bestimmt war, für ein Billardcafe in Wittenberg abzuzweigen, wo er als
Aushilfskraft tätig war.
2. 04.04.2011
Vor der 2. Strafkammer muss sich
um 09.00 Uhr ein 22-jähriger Mann aus Dessau wegen Straßenverkehrsgefährdung
und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am
02.12.2009 in Dessau durch ein riskantes Überholmanöver mit überhöhter
Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verursacht und dabei die beiden Insassen
des unfallbeteiligten Fahrzeugs verletzt zu haben.
3. 05.04.2011
Vor der 7. Strafkammer beginnt um
09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 24-jährigen, mehrfach auch
einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Zerbst wegen gemeinschaftlichen
Raubes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung.
Das Amtsgericht Zerbst hat es als erwiesen angesehen, dass er in den
Morgenstunden des 21.06.2009 in Zerbst in eine Wohnung eingedrang, den dort
übernachtenden Geschädigten mehrfach schlug und ihm schließlich 25,00 ¿ Bargeld
wegnahm. Beim Verlassen der Wohnung soll er angekündigt haben, den Geschädigten
am darauffolgenden Tag erneut aufzusuchen und ihn zu töten, falls er ihm nicht
entweder 500,00 ¿ oder seine EC-Karte übergebe. Hierzu kam es nicht mehr, weil
sich das Opfer zwischenzeitlich in stationäre Behandlung begeben musste. Das
Amtsgericht hat gegen den Angeklagten unter Einbeziehung einer früheren
Verurteilung eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verhängt, wogegen sich
dessen Berufung richtet. Die Hauptverhandlung wird am 08.04. und 15.04.2011
jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.
4. 06.04.2011
Die 3. Strafkammer verhandelt ab
11.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 46-jährigen Mann aus Prettin wegen
Leistungserschleichung in vier Fällen (Tatzeitraum: März bis Mai 2010; Tatort:
Dessau/Jessen).
5. 07.04.2011
In einer um 09.00 Uhr beginnenden
Hauptverhandlung vor der 3. Strafkammer muss sich ein 38-jähriger Mann aus
Gerbisbach wegen uneidlicher Falschaussage verantworten. Es soll in einem
Strafverfahren vor dem Amtsgericht Wittenberg am 21.04.2009 dem dortigen
Angeklagten, dem vorgeworfen war, einer jungen Frau im Zuge einer
Auseinandersetzung einen Teil des linken Ohres abgebissen zu haben,
wahrheitswidrig für die Tatzeit ein Alibi verschafft haben. Seine Aussage soll
er später im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Dessau-Roßlau bekräftigt
haben. Das Amtsgericht hat gegen den strafrechtlich bislang noch nicht in
Erscheinung getretenen Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten
verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richten
sich sowohl dessen als auch die Berufung der Staatsanwaltschaft.
Vor der 6. Strafkammer beginnt in
einem erstinstanzlichen Verfahren um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung
gegen einen 25-jährigen Angeklagten aus Wittenberg, dem die Staatsanwaltschaft
Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last
legt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Mann in der Nacht vom 02.01.
zum 03.01.2010 in seiner Wohnung in Wittenberg seinen zu diesem Zeitpunkt knapp
zwei Monate alten Sohn, weil dieser unentwegt schrie, aus dem Bett genommen und
so heftig geschüttelt habe, dass der Säugling am Folgetag stationär behandelt
werden musste. Im Klinikum wurden ein Shaken baby Syndrom, multiple
Hirnblutungen, ein Hirnödem sowie multiple Gesichtshämatome diagnostiziert, die
trotz der ärztlichen Behandlung am 02.03.2010 zum Tode des Kindes führten. Die
Hauptverhandlung, die ursprünglich bereits im November 2010 beginnen sollte,
wird am 08.04. und 11.04.2011 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.
6. 08.04.2011
Die 2. Strafkammer verhandelt ab
09.00 Uhr ein erstinstanzliches Verfahren gegen fünf, teilweise
inhaftierte Angeklagte im Alter zwischen 19 und 34 Jahren, darunter eine Frau,
aus Oranienbaum, Köthen und Radis wegen versuchten Totschlags und gefährlicher
Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis ihrer Ermittlungen
davon aus, dass die vier Männer in den Abendstunden des 14.11.2010 ihr späteres
Opfer in dessen Wohnung in Köthen überfielen und gegen ihn in der nachfolgenden
Auseinandersetzung massive Gewalt verübten. Unter anderem soll einer der
Angeklagten einen etwa 35 Kilogramm schweren Sessel auf den Geschädigten
geworfen haben, der durch die Gewalteinwirkung mehrere Frakturen im Gesicht
sowie ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades davontrug. Der Frau, die mit dem
Geschädigten verlobt war, wird Beihilfe vorgeworfen, weil sie diesen zuvor
telefonisch an die Wohnungstür gelockt haben soll. Tatmotiv ist mutmaßlich,
dass der Geschädigte kurz vor dem Tatgeschehen die Mutter der Angeklagten
bedroht haben soll. Die Staatsanwaltschaft nimmt aufgrund von entsprechenden
Äußerungen der Angeklagten während der Tatausführung sowie der Brutalität, mit
der die Täter vorgegangen sind, an, dass diese mit bedingtem Tötungsvorsatz
handelten. Die Hauptverhandlung wird am 14.04., 02.05. und 06.05.2010 jeweils
um 09.00 Uhr fortgesetzt.
7. 11.04.2011
Vor der 3. Strafkammer muss sich
um 12.30 Uhr ein 41-jähriger Mann aus Köthen wegen Unterschlagung in fünf
Fällen verantworten. Er soll als kassenberechtigter Mitarbeiter eines
Unternehmens in Großzöberitz im Dezember 2008 Bargeldbeträge in Gesamthöhe von
etwa 12.000,- ¿ unberechtigt für sich verwendet haben.
8. 14.04.2011
Erneut die 3. Strafkammer
verhandelt ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 33-jährigen Angeklagten aus
Dessau-Roßlau wegen Verletzung der Unterhaltspflicht seinen drei minderjährigen
Kindern gegenüber (Tatzeitraum: Juli bis Oktober 2007).
9. 18.04.2011
Vor der 1. Strafkammer beginnt um
09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen vier Angeklagte aus Dessau-Roßlau und
Zerbst im Alter zwischen 16 und 22 Jahren. Sie sollen am 13.05.2010 auf dem
Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Roßlau ein elfjähriges spielendes Mädchen
geschlagen und als ¿Nigger¿ bezeichnet haben. Drei der Angeklagten hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen, weil
sich ihre Tatbeteiligung nicht zweifelsfrei nachweisen lasse. Hiergegen richtet
sich die Berufung der Staatsanwaltschaft. Die mutmaßliche Haupttäterin, eine
22-jährige, einschlägig vorbestrafte Frau, wendet sich mit der Berufung gegen
ihre Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr, in die eine
früher verhängte Strafe einbezogen und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung
ausgesetzt worden ist. Sie ist zusätzlich wegen des Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen zur Verantwortung gezogen worden, weil sie
während des Tatgeschehens ¿Heil Hitler¿ gerufen und ferner gegenüber dem Kind
ihr Gesäß entblößt und dabei geäußert haben soll, so sehe ein ¿deutscher
Hintern¿ aus. Gegen zwei weitere Mitangeklagte ist das Urteil des Amtsgerichts
bereits rechtskräftig. Die Hauptverhandlung soll am 26.04.2011 um 09.00 Uhr
fortgesetzt werden.
10. 19.04.2011
Die 3. Strafkammer verhandelt um 13.00
Uhr ein Verfahren gegen einen 24-jährigen burkinischen Staatsangehörigen wegen
Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz (Tatzeit: 28.02.2010; Tatort: Hamburg).
11. 21.04.2011
Der Monat schließt mit der um
09.00 Uhr beginnenden Hauptverhandlung vor der 3. Strafkammer gegen einen
59-jährigen Mann und dessen 51-jährige Ehefrau aus Elster, gegen die das
Amtsgericht Wittenberg wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher
Körperverletzung Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und zwei Monaten verhängt
hat, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Ausgangspunkt des
Tatgeschehens ist, dass die Angeklagten durch notarielle Vereinbarung aus dem
Jahre 2005 die Betreuung und Pflege einer damals 84-jährigen, an
fortgeschrittener Demenz leidenden und mittlerweile verstorbenen Frau
übernommen haben, die ihnen im Gegenzug die Befugnis einräumte, über ihr
gesamtes Vermögen zu verfügen. Als die Angeklagten im Dezember 2008 einen
Notarzt verständigten, fand dieser die Frau in einem deutlich unterkühlten
Zimmer in erheblich abgemagertem und auch ansonsten schlechtem Allgemeinzustand
vor. Sie litt unter anderem an Erfrierungen 1. und 2. Grades der Füße sowie an
bereits in Fäulnis übergehenden Auflagegeschwüren. Das Amtsgericht hat die
Mangelerscheinungen auf eine bewusste Vernachlässigung der Pflege durch die
Angeklagten zurückgeführt, die das Vermögen der Frau nicht für Pflegekosten
hätten aufwenden wollen, weil es bereits fest für eigene Zwecke eingeplant
gewesen sei. Gegen das Urteil richten sich die Berufungen sowohl der
Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagten. Die Hauptverhandlung wird am
29.04. und 04.05.2011 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.
Frank Straube
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