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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE)Urteil im Strafverfahren 6
Kls 102 Js 7502/11

03.11.2011, Dessau-Roßlau – 19

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 019/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 019/11

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 3. November

2011

 

 

 

(LG DE)Urteil im Strafverfahren 6

Kls 102 Js 7502/11

 

Die 6. Strafkammer hat mit Urteil vom heutigen Tage gegen

einen 29-jährigen Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges eine

Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten verhängt. Der Angeklagte hat

gestanden, gemeinsam mit seiner damaligen Lebensgefährtin, die als Inhaberin

eines eigens zur Tatbegehung gegründeten Internethandels auftrat, im Zeitraum

vom 19.07.2008 bis zum 12.08.2008 in insgesamt 1130 Fällen von Köthen aus

verschiedenste Haushaltsgeräte und Spielekonsolen bundesweit gegen Vorkasse

veräußert zu haben, von vornherein in der Absicht die Gegenstände nicht zu

liefern. Den Geschädigten ist hierdurch ein Gesamtschaden von annähernd

300.000,- ¿ entstanden. Ein Teil der auf einem Konto der Lebensgefährtin

sichergestellten Gelder ist zwischenzeitlich an die Geschädigten zurückgezahlt

worden.

 

Die frühere Lebensgefährtin, die ihre Beteiligung

eingeräumt hat, ist bereits im Dezember 2010 zu einer Freiheitsstrafe von zwei

Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden

ist. Der Angeklagte war ab September 2008 unbekannten Aufenthalts und konnte

Ende März dieses Jahres von Zielfahndern des Landeskriminalamts in Berlin

festgenommen werden. Er ist zwischenzeitlich durch das Landgericht Berlin wegen

ähnlicher Delikte rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und

9 Monaten verurteilt worden. Die Entscheidung ist in das heute ergangene

Urteil, das auf einer Verständigung der Prozessbeteiligten gem. § 257c der

Strafprozessordnung beruht, einbezogen worden. Die Kammer hat darüber hinaus

die Unterbringung des nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung betäubungsmittelabhängigen

Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

 

Frank

Straube

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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