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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE) Vorläufige Insolvenzverwaltung des Unternehmens Q-Cells SE
03.04.2012, Dessau-Roßlau – 13
- Landgericht Dessau-Roßlau
Soeben (14:45 Uhr) hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau (AZ: 2 IN 121/12) die vorläufige Insolvenzverwaltung des Solarenergie-Unternehmens Q-Cells SE, Bitterfeld-Wolfen, angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Schorisch, Halle/Saale, bestellt. Ferner wurde u. a. angeordnet, dass Verfügungen der Insolvenzschuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Das Unternehmen soll fortgeführt werden, solange nicht das Insolvenzgericht der Stilllegung aus Gründen der Vermeidung der Vermögensminderung zustimmt. Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Schuldnern der Insolvenzschuldnerin wurde verboten, an die Insolvenzschuldnerin zu leisten. Sicherungsgut darf nicht sichergestellt oder verwertet werden.
Eine Entscheidung über die Zusammensetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses ist noch nicht getroffen.
Regine Förger
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