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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Urteil im Strafverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16

04.08.2017, Dessau-Roßlau – 12

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

Landgericht Dessau-Roßlau ? Pressemitteilung 012/2017

 

Dessau-Roßlau, den 04.08.2017

 

Urteil im Strafverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16

 

 

 

Die 2. Strafkammer des Landgerichts hat heute im

Ergebnis einer mehrmonatigen Hauptverhandlung gegen einen 21-jährigen

Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen sexueller Nötigung im besonders schweren

Fall (Vergewaltigung) und Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und

zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Vom Vorwurf der

Vergewaltigung in zwei weiteren Fällen hat das Gericht ihn aus tatsächlichen

Gründen freigesprochen. Die gleichaltrige Lebensgefährtin des Angeklagten ist

als Mittäterin der Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und

sechs Monaten verurteilt worden.

 

 

 

Die Kammer ist im Ergebnis der umfangreichen

Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte entsprechend

einem gemeinsamen Tatplan in den Abendstunden des 11.05.2016 das spätere Opfer,

eine aus der Volksrepublik China stammende Studentin, in eine leerstehende

Wohnung in Dessau gelockt hat. Dort hat der Angeklagte die Geschädigte

gewaltsam wiederholt vergewaltigt, woran sich auf seine Aufforderung hin die

Lebensgefährtin beteiligt hat. Im Anschluss hat der Angeklagte den Entschluss

gefasst, das Opfer zur Verdeckung der Tat zu töten. Er hat sodann versucht, die

Geschädigte zu erwürgen und in einem Wassereimer zu ertränken und letztlich mit

derart massiver Gewalt auf die Frau eingewirkt, dass sie nach den

rechtsmedizinischen Feststellungen an einer Einschwemmung von Fetttröpfchen in

die Lungenstrombahn verstorben ist. Im Anschluss hat der Angeklagte die Leiche

mit Hilfe einer Mülltonne in den hinteren Außenbereich des Grundstücks

transportiert und an einem schwer einsehbaren Ort abgelegt, wo sie am

13.05.2016 im Zuge einer Suchaktion aufgefunden wurde. Die Angeklagten wurden

einige Tage später inhaftiert.

 

 

 

Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die Angeklagte

zwar an den sexuellen Übergriffen beteiligt war, nicht aber an der

anschließenden Tötung des Opfers. Sie habe sich nach Beendigung der

Vergewaltigung in ihre Wohnung im gleichen Haus begeben, nachdem ihr der

Angeklagte erklärt habe, er werde die Geschädigte gehen lassen. Erst geraume

Zeit später habe sie erfahren, dass dieser die Geschädigte stattdessen getötet

habe.

 

 

 

In der mündlichen Urteilsbegründung hat die

Kammervorsitzende ausdrücklich die zügige und erfolgreiche polizeiliche

Ermittlungsarbeit hervorgehoben und ferner darauf verwiesen, dass entgegen

wiederholten öffentlichen Stimmen keinerlei Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass

die Eltern des Angeklagten, die beide Polizeibeamte sind, die Ermittlungen

beeinflusst haben könnten.

 

Den Eltern des Opfers, die als Nebenkläger im

Verfahren anwaltlich vertreten waren, hat das Gericht im Adhäsionsverfahren ein

von den Angeklagten zu zahlendes Schmerzensgeld von insgesamt 60.000,00 ?

zuerkannt.

 

 

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

 

 

 

 

Frank Straube

 

Pressesprecher

 

 

 

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