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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE) Urteil im Strafverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16
04.08.2017, Dessau-Roßlau – 12
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau ? Pressemitteilung 012/2017
Dessau-Roßlau, den 04.08.2017
Urteil im Strafverfahren 2 Ks 111 Js 11214/16
Die 2. Strafkammer des Landgerichts hat heute im
Ergebnis einer mehrmonatigen Hauptverhandlung gegen einen 21-jährigen
Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen sexueller Nötigung im besonders schweren
Fall (Vergewaltigung) und Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und
zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Vom Vorwurf der
Vergewaltigung in zwei weiteren Fällen hat das Gericht ihn aus tatsächlichen
Gründen freigesprochen. Die gleichaltrige Lebensgefährtin des Angeklagten ist
als Mittäterin der Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und
sechs Monaten verurteilt worden.
Die Kammer ist im Ergebnis der umfangreichen
Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte entsprechend
einem gemeinsamen Tatplan in den Abendstunden des 11.05.2016 das spätere Opfer,
eine aus der Volksrepublik China stammende Studentin, in eine leerstehende
Wohnung in Dessau gelockt hat. Dort hat der Angeklagte die Geschädigte
gewaltsam wiederholt vergewaltigt, woran sich auf seine Aufforderung hin die
Lebensgefährtin beteiligt hat. Im Anschluss hat der Angeklagte den Entschluss
gefasst, das Opfer zur Verdeckung der Tat zu töten. Er hat sodann versucht, die
Geschädigte zu erwürgen und in einem Wassereimer zu ertränken und letztlich mit
derart massiver Gewalt auf die Frau eingewirkt, dass sie nach den
rechtsmedizinischen Feststellungen an einer Einschwemmung von Fetttröpfchen in
die Lungenstrombahn verstorben ist. Im Anschluss hat der Angeklagte die Leiche
mit Hilfe einer Mülltonne in den hinteren Außenbereich des Grundstücks
transportiert und an einem schwer einsehbaren Ort abgelegt, wo sie am
13.05.2016 im Zuge einer Suchaktion aufgefunden wurde. Die Angeklagten wurden
einige Tage später inhaftiert.
Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die Angeklagte
zwar an den sexuellen Übergriffen beteiligt war, nicht aber an der
anschließenden Tötung des Opfers. Sie habe sich nach Beendigung der
Vergewaltigung in ihre Wohnung im gleichen Haus begeben, nachdem ihr der
Angeklagte erklärt habe, er werde die Geschädigte gehen lassen. Erst geraume
Zeit später habe sie erfahren, dass dieser die Geschädigte stattdessen getötet
habe.
In der mündlichen Urteilsbegründung hat die
Kammervorsitzende ausdrücklich die zügige und erfolgreiche polizeiliche
Ermittlungsarbeit hervorgehoben und ferner darauf verwiesen, dass entgegen
wiederholten öffentlichen Stimmen keinerlei Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass
die Eltern des Angeklagten, die beide Polizeibeamte sind, die Ermittlungen
beeinflusst haben könnten.
Den Eltern des Opfers, die als Nebenkläger im
Verfahren anwaltlich vertreten waren, hat das Gericht im Adhäsionsverfahren ein
von den Angeklagten zu zahlendes Schmerzensgeld von insgesamt 60.000,00 ?
zuerkannt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Frank Straube
Pressesprecher
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