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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Urteil im Strafverfahren 2 Ks 111 Js 7815/17

10.11.2017, Dessau-Roßlau – 19

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

Die 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat

heute gegen einen 32-jährigen Angeklagten wegen Mordes aus Habgier und zur

Ermöglichung einer Straftat in Tateinheit mit versuchten Raubes mit Todesfolge

eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und ferner seine Unterbringung in der

Sicherungsverwahrung angeordnet.

 

 

 

Das Gericht hat es im Ergebnis der Beweisaufnahme, in

der sich der Angeklagte geständig eingelassen hat, als erwiesen angesehen, dass

er in den Abendstunden des 08.04.2017 von seinem damaligen Wohnsitz in Jessen,

Ortsteil Seyda, aus bei einem Lieferdienst in Annaburg eine telefonische

Bestellung in der Absicht aufgegeben hat, an die Einnahmen und das Fahrzeug des

Lieferanten zu gelangen. In Abänderung seines ursprünglichen Tatplans, den Lieferanten

lediglich einzuschüchtern, hat der Angeklagte dem 56-jährigen Opfer nach seiner

Ankunft am Tatort mit einem Messer mit abgerundeter Klinge einen wuchtigen,

etwa fünf Zentimeter tiefen Stich in den Hals versetzt, der die äußere

Halsschlagader traf. Das Opfer verblutete innerhalb weniger Minuten am Tatort.

Mithilfe eines Anwohners, der das Tatgeschehen vom Fenster seiner Wohnung aus

beobachtet hatte, konnte der Angeklagte wenig später in Tatortnähe

widerstandslos festgenommen werden. Er ist bereits 2010 vom Landgericht

Magdeburg wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer

mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er bis Mai 2015 verbüßte.

Den Feststellungen eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigen folgend

ist das Gericht davon ausgegangen, dass der Angeklagte, vom dem eine erhebliche

Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, zwar unter einer dissozialen

Persönlichkeitsstörung leidet, zur Tatzeit aber uneingeschränkt schuldfähig

war.

 

 

 

Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, ist

die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.

 

 

 

 

 

Frank Straube

 

Pressesprecher

 

 

 

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