Menu
menu

Kontakt

Landgericht Dessau-Roßlau
Pressesprecher:
VRiLG Frank Straube
Telefon: +49 340 2021445
Fax: +49 340 2021442, 2021430
E-Mail: presse.lg-de(at)justiz.sachsen-anhalt.de 
Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
Adresse des Landgerichts Dessau-Roßlau 

Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Urteil im Berufungsverfahren 6 Ns 673 Js 27303/17 - Rechtsanwalt vom Vorwurf des Betruges freigesprochen

05.12.2017, Dessau-Roßlau – 21

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

Die 6. Strafkammer des Landgerichts hat heute einen

57-jährigen Rechtsanwalt aus Dessau-Roßlau aus tatsächlichen Gründen vom

Vorwurf des Betruges freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, als

Bevollmächtigter der zum damaligen Zeitpunkt insolvenzbedrohten Sport Marketing

Dessau-Roßlau GmbH, die für den Spielbetrieb der ersten Männermannschaft des

Dessau-Roßlauer Handballvereins von 2006 e.V. (DRHV 06 e.V.) in der DHB 3. Liga

zuständig war, im Herbst 2013 wahrheitswidrige Angaben zum Stand eines

außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gemacht zu haben. Auf Bitten

des damaligen Oberbürgermeisters der Stadt Dessau-Roßlau soll der Rechtsanwalt

mit einem späteren Schreiben seine Aussage bekräftigt haben, sämtliche

Gläubiger hätten ihre Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan erteilt, was

tatsächlich aber nicht der Fall war. Entsprechend einem zuvor gefassten

Beschluss, den Handballverein unter der Bedingung zu unterstützen, dass die

allseitige Zustimmung zur Schuldenbereinigung erteilt ist, veranlasste die

Stadt daraufhin eine Zahlung in Höhe von 130.000,00 ? an den DRHV 06 e.V., von

der ein Betrag von 50.000,00 ? zweckgebunden auf ein Treuhandkonto des

Rechtsanwalts weitergeleitet und später an die Stadt zurückgezahlt worden ist.

 

 

 

Das

Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte gegen den Rechtsanwalt in erster Instanz eine

Geldstrafe von 180 Tagessätzen verhängt. Auf dessen Berufung hat das

Landgericht das Urteil im Kern mit der Begründung abgeändert, nach dem Ergebnis

der Beweisaufnahme sei bereits nicht erwiesen, dass der Rechtsanwalt die

Verantwortlichen überhaupt getäuscht habe. Jedenfalls aber lasse sich ein

Täuschungsvorsatz nicht nachweisen.

 

 

 

Das

Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

 

 

Frank Straube

 

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:Landgericht Dessau-RoßlauPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1445Fax: 0340 202-1442, 202-1430Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-de.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links