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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Urteil im Schwurgerichtsverfahren 1 Ks 115 Js 4512/12

07.12.2017, Dessau-Roßlau – 22

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

Die 1. Strafkammer des Landgerichts hat heute nach

mehr als 90-tägiger Hauptverhandlung vier litauische Angeklagte im Alter

zwischen jetzt 26 und 38 Jahren wegen der Tötung eines 39-jährigen

Informatikers aus München, dem die Männer in den Abendstunden des 09.01.2012

auf dem Parkplatz ?Rosselquelle? auf der Bundesautobahn 9 (Kilometer 49,5)

aufgelauert haben, Freiheitsstrafen zwischen acht Jahren und sechs Monaten und

10 Jahren und drei Monaten bzw. gegen einen zur Tatzeit 20-jährigen

Heranwachsenden, der bereits wegen einer anderweitigen Tat eine mehrjährige

Jugendstrafe verbüßt hat, eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs

Monaten verhängt.

 

 

 

Im Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme hat die

Kammer es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten ihr Opfer, das mit einem

gemieteten Transporter auf dem Weg von München zum Wohnort seiner Eltern in der

Nähe von Hamburg war und auf dem Rastplatz gehalten hatte, bei der Rückkehr von

der Toilette überwältigt, gefesselt und auf der Ladefläche des Fahrzeugs

eingesperrt haben. Sodann sind sie mit dem Transporter sowie ihrem eigenen Pkw

von der Autobahn über die Bundesstraße 187 zu einer nicht einsehbaren

Waldlichtung zwischen Coswig und Roßlau gefahren und haben dort vom

Geschädigten unter massivster Gewalteinwirkung die Herausgabe von Kreditkarten

nebst dazugehörigen PIN-Nummern erzwungen. Das Fahrzeug mit dem noch immer

gefesselten Opfer haben sie später auf einem anderen Waldweg in der Nähe von

Roßlau zurückgelassen, wo es erst am 15.01.2012 aufgefunden wurde. Der

Geschädigte, der seinen schweren Verletzungen im Fahrzeug erlag, trug bei dem

Tatgeschehen unter anderem mehrere Rippenfrakturen, einen Querbruch des

Brustbeins sowie Verletzungen des Kehlkopfes davon. Nach den

rechtsmedizinischen Feststellungen war Todesursache eine Lungenfettembolie. Mit

den erbeuteten Kreditkarten haben die Angeklagten in Coswig, Wittenberg,

Potsdam und Prenzlau Geld abgehoben und Lebensmittel sowie diverse Sportschuhe

im Gesamtwert von etwa 4.000,00 ? bezahlt.

 

 

 

Das Landgericht hatte gegen die ursprünglich fünf

Angeklagten bereits im Juni 2014 Jugend- bzw. Freiheitsstrafen zwischen neun Jahren

und sechs Monaten und 12 Jahren und zwei Monaten unter anderem wegen

erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge verhängt. Auf die Revisionen der

Angeklagten sowie der Eltern und Brüder des Opfers, die als Nebenkläger

aufgetreten sind, hat der Bundesgerichtshof das erstinstanzliche Urteil

hinsichtlich der jetzt noch beteiligten vier Angeklagten teilweise aufgehoben

und das Verfahren maßgeblich mit der Begründung zur erneuten Verhandlung und

Entscheidung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen, die tatsächlichen

Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil würden nicht belegen, dass die

todesursächlichen Gewalthandlungen vom Tatvorsatz der Angeklagten umfasst

gewesen seien. Die Revision des fünften Angeklagten blieb ohne Erfolg (4 StR

72/15).

 

 

 

Die nunmehr zuständige Kammer hat die vier erwachsenen

Angeklagten des versuchten Totschlags in Tateinheit mit erpresserischem

Menschenraub, Raub, gefährlicher Körperverletzung und Computerbetrug für

schuldig befunden, den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten indes eines

versuchten Totschlags nicht als überführt angesehen. Gegen zwei der Angeklagten

hat es ferner die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

 

 

 

Mit dem nicht rechtskräftigen Urteil ist das Gericht

hinter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage zurückgeblieben. Die

Nebenkläger haben die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafen bzw. einer

Jugendstrafe von 10 Jahren wegen Mordes gefordert.

 

 

 

Die Hauptverhandlung hatte im Mai 2016 begonnen.

 

 

 

 

 

Frank Straube

 

Pressesprecher

 

 

 

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