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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Urteil im Strafverfahren 1 KLs 282 Js 19363/17

31.07.2018, Dessau-Roßlau – 12

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat

mit Urteil vom heutigen Tage vier eritreische Staatsangehörige der besonders

schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für

schuldig befunden. Sie hat gegen zwei zur Tatzeit heranwachsende Angeklagte

Jugendstrafen von jeweils sechs Jahren verhängt, gegen die weiteren Angeklagten

Freiheitsstrafen von sieben und acht Jahren.

 

 

 

Das Gericht hat es im Ergebnis der mehrmonatigen

Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten in den Abendstunden

des 15.08.2017 auf dem Gelände einer ehemaligen Schule im Zentrum von Dessau

eine 56-jährige Frau nacheinander vergewaltigt haben. Einer der Angeklagten hat

der Geschädigten während des Tatgeschehens eine zerbrochene Bierflasche an den

Hals gehalten und gedroht sie "abzustechen", falls sie sich zur Wehr

setze. Die Geschädigte trug bei dem Tatgeschehen erhebliche Verletzungen davon

und musste mehrere Tage stationär behandelt werden.

 

 

 

Die Angeklagten wurden nach Auswertung daktyloskopischer

Spuren im September 2017 in Dessau-Roßlau, Ellwangen und Wismar festgenommen

und befinden sich seither in Untersuchungshaft. Drei von ihnen haben sich im

Verlaufe der Hauptverhandlung weitgehend geständig eingelassen. Der Behauptung

des vierten Angeklagten, am Tatgeschehen nicht beteiligt gewesen zu sein, ist

das Gericht aufgrund der Angaben der Geschädigten, der übrigen Angeklagten und

einer DNA-Spur an der Bekleidung der Geschädigten nicht gefolgt. Für einen der

Angeklagten hatten Altersbestimmungsgutachten, denen das Gericht gefolgt ist,

ergeben, dass er anders als behauptet zur Tatzeit nicht 18 Jahre, sondern

mindestens 22 Jahre alt war.

 

 

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

 

 

 

 

Frank Straube

 

Pressesprecher

 

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