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Landgericht Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau
17.05.2019, Dessau-Roßlau – 9
- Landgericht Dessau-Roßlau
Im Schwurgerichtsverfahren 2
KLs 115 Js 19456/18 gegen zwei afghanische Staatsangehörige hat heute die 2. Strafkammer
den älteren der beiden Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung,
Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit
mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu einer
Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Zudem hat es die
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Gegen den jüngeren der beiden
Angeklagten hat die Kammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit
mit gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten
verhängt. Von dem Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des
Landsmannes hat die Kammer ihn freigesprochen.
Die Jugendstrafen wurden nicht
zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kammer sah es im Ergebnis
der Hauptverhandlung als erwiesen an, dass der ältere der beiden Angeklagten am
08. September 2018 in Köthen zunächst einen Landsmann mit der Faust auf das
rechte Auge geschlagen hat, wodurch dieser Verletzungen davongetragen hat. Eine
Beteiligung des jüngeren der beiden Angeklagten an dieser Tat konnte durch die
Hauptverhandlung nicht nachgewiesen werden.
Im weiteren Verlauf kamen
weitere Personen, die die Auseinandersetzung bemerkt hatten zum Tatort. Unter
ihnen war auch der spätere Geschädigte. Der ältere der beiden Angeklagten hat
nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung diesem einen starken Stoß gegen den
Brustkorb versetzt, so dass er rückwärts auf die Straße fiel und regungslos
liegenblieb. Der jüngere der beiden Angeklagten trat dem Geschädigten, der zu
diesem Zeitpunkt noch lebte, mit dem beschuhten Fuß (trampelnd, nicht fest) auf
den Kopf.
Der Geschädigte verstarb
wenige Minuten später an einem plötzlichen Herztod.
Das Gericht sah es im Ergebnis
der Hauptverhandlung als erwiesen an, dass durch die Körperverletzung der Tod
des Geschädigten fahrlässig verursacht wurde.
Das Gericht hat die
Haftbefehle gegen beide Angeklagten aufrechterhalten.
Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.
Oliver Kunze
stellv. Pressesprecher
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