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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Terminvorschau für Mai

02.05.2021, Halle (Saale) – 010/2021

  • Landgericht Halle

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a. in Zeitz und Weißenfels

Tag, Uhrzeit
04.05.21, 09:30 ; 07.05.21, 09:00 ; 19.05.21, 09:30

Raum 169

16 KLs 1/21

Dem im August 1988 geborenen Angeklagten werden bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im November 2020 in seiner Wohnung in Zeitz insgesamt ca. 1,5 kg Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben, wobei er zur Absicherung seines Drogenhandels Zugriff auf einen nur wenige Schritte von den Drogen entfernt aufbewahrten Baseballschläger gehabt haben soll. Zudem soll er von dem gesondert Verfolgten K im November 2020 einen Koffer mit ca. 5,9 kg Marihuana übernommen und zur Wohnung des gesondert Verfolgten H. in Weißenfels transportiert haben, weil das Marihuana dort zum Strecken weiterer Marihuanamengen und dem späteren gewinnbringenden Weiterverkauf verwendet werden sollte.

Der Angeklagte hat zunächst spontan Einlassungen gegenüber den Polizeibeamten gemacht, im weiteren Ermittlungsverfahren jedoch von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Weißenfels und Naumburg

Tag, Uhrzeit
04.05.21, 09:00 ; 06.05.21, 09:00 ; 07.05.21, 09:00 ; 21.05.21, 09:00 ; 25.05.21, 09:00 ; 26.05.21, 09:00 ; 31.05.21, 09:00 ; 02.06.21, 09:00

Raum 90

6 KLs 5/21

Dem im April 1997 geborenen Angeklagten wird Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll zwischen April und November 2020 vom gesondert Verfolgten K. insgesamt ca. 30 kg Marihuana für 5.300 EUR pro Kilogramm gekauft und zum gewinnbringenden Weiterverkauf übernommen haben. Dabei soll der Angeklagte mit dem gesondert Verfolgten K. mittels EncroChat, einem verschlüsselten Kommunikationsnetzwerk, über ein verschlüsseltes Smartphone (Krypto-Handy) kommuniziert haben. Zudem soll der Angeklagte in einer von ihm genutzten Garage ca. 55 g Kokain aufbewahrt haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a. in Bad Dürrenberg

Tag, Uhrzeit
06.05.21, 09:00 ; 10.05.21, 09:00 ; 17.05.21, 09:00 ; 18.05.21, 09:00

Raum 187

3 KLs 3/21

Dem im Februar 1986 geborenen Angeklagten werden bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im August 2020 an verschiedenen Stellen in seiner Wohnung, seinem Keller und einer Werkstatt insgesamt ca. 61 g Methamphetamin und ca. 1 g Kokain verwahrt haben. Zudem soll er mehrere Klappmesser und Taschenmesser, eine Machete sowie zwei Schlagstöcke aufbewahrt haben. Außerdem soll der Angeklagte an seiner Person ca. 1 g Methamphetamin sowie ein weiteres Messer und in seinem Fahrzeug ca. 2,9 g Marihuana verwahrt haben. Von dem aufgefundenen Methamphetamin sollen zwischen 15 und 30 g dem Eigenkonsum gedient haben. Den Rest sowie die weiteren Drogen soll der Angeklagte für den gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen haben. Die Waffen soll der Angeklagte in unmittelbarer Nähe zu den Drogen bzw. auf dem Weg zu den Drogen zur Absicherung der Verkaufsgeschäfte verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich teilgeständig eingelassen. Den Betäubungsmittelhandel hat er eingeräumt. Er hat dagegen bestritten, dass die aufgefundenen Waffen und Messer der Absicherung von Verkaufsgeschäften dienten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern u.a. in Weißenfels

Tag, Uhrzeit
07.05.21, 09:00 ; 28.05.21, 09:30 ; 31.05.21, 11:30 ; 01.06.21, 09:00 ; 07.06.21, 09:00 ; 29.06.21, 09:00

Raum 123

14 KLs 8/21

Dem im November 1969 geborenen Angeklagten werden sexueller Missbrauch von Kindern in 23 Fällen, davon in 18 Fällen schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, tateinheitlich in 20 Fällen mit vorgeworfen. Tateinheitlich werden dem Angeklagten in 20 Fällen das Herstellen einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, und in zwei Fällen tateinheitlich Einwirken auf ein Kind durch Schriften oder Kommunikationstechnologie, um es zu einem Sexualkontakt mit dem Täter zu bringen, vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich Juni 2017 und November 2020 an der Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen haben. In den weit überwiegenden Fällen soll er mittels Handy Bild- bzw. Filmaufnahmen von seinen Missbrauchshandlungen gefertigt haben, um diese abzuspeichern und später über das Internet mit anderen auszutauschen bzw. zu verbreiten.

Der Angeklagte hat sich bislang weder gegenüber der Polizei, noch gegenüber dem Haftrichter und auch nicht über seinen Verteidiger zu den Tatvorwürfen eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Misshandlung von Schutzbefohlenen in Halle

Tag, Uhrzeit
17.05.21, 08:30 ; 20.05.21, 08:30

Raum 141

5 KLs 7/21

Dem im Juni 1993 geborenen Angeklagten wird Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll zwischen April 2019 und Juni 2019 mittels stumpfer Gewalt auf das Kind seiner Lebensgefährtin eingewirkt haben. Zudem soll er dem Kind an einem nicht genau ermittelbaren Tag mehrfach mit dem Finger ins Gesicht geschnippt und das Kind beschimpft haben. Das Kind soll dadurch Verletzungen im Bereich von Kopf, Rumpf, Gesäß und Beinen erlitten haben.

Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zur Sache gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Weißenfels, Naumburg und Leipzig

Tag, Uhrzeit
26.05.21, 09:00 ; 31.05.21, 09:00 ; 15.06.21, 09:00 ; 22.06.21, 09:00 ; 01.07.21, 09:00

Raum 96

13 KLs 4/21

Den Angeklagten werden Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen, und zwar dem im Dezember 1996 geboren Angeklagten K. in sieben Fällen und dem im Januar 1991 geborenen Angeklagten H. in vier Fällen. Dem Angeklagten K. wird zudem ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt.

Der Angeklagte K. soll zwischen April und November 2020 an den gesondert Verfolgten M. und andere Personen insgesamt ca. 24 kg Marihuana für 5.300 EUR pro Kilogramm verkauft haben. Dabei soll der Angeklagte mittels EncroChat, einem verschlüsselten Kommunikationsnetzwerk, über ein verschlüsseltes Smartphone (Krypto-Handy) kommuniziert haben. Das Marihuana soll der Angeklagte H. im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem Angeklagten K. in vier Fällen im Kinderzimmer seiner Großmutter in Weißenfels sowie in seiner Wohnung in Weißenfels gelagert haben. Der Angeklagte K. soll zudem bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im Juli 2020 versucht haben, einem Polizeibeamten einen Faustschlag zu versetzen, und seine Arme versperrt haben, um sich einer Fesselung entgegenzuwirken. Der Angeklagte H. soll im November 2020 in seinem Kinderzimmer bei seiner Großmutter insgesamt ca. 24,6 kg Marihuana für den Weiterverkauf durch die Angeklagten gelagert haben.

Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr.

Bedrohung, Sachbeschädigung u.a. in Teutschenthal und Bennstedt

Tag, Uhrzeit
26.05.21, 09:00 ; 27.05.21, 09:00

Raum 123

10a KLs 3/20

Dem im November 1987 geborenen Angeklagten werden Bedrohung, Sachbeschädigung und Diebstahl im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Oktober 2018 völlig grundlos vor dem Haus einer Frau in Teutschenthal gebrüllt haben, dass er sie und das Haus anzünde. Im Folgenden soll er mehrfach gegen das Auto der Eltern der Frau getreten haben, wodurch die Fahrzeuglampen beschädigt worden seien. Zudem soll er einen Stein in die Heckscheibe des PKW der Frau geworfen haben, wodurch an diesem Fahrzeug ein Schaden in Höhe von ca. 2.500 EUR entstanden sei. Anschließend soll er mit einem Stein die Schreibe eines weiteren Fahrzeuges eingeschlagen haben, wodurch ein Sachschaden in Höhe von ca. 850 EUR entstanden sein soll.

Bereits im Dezember 2017 soll der Angeklagte das verschlossene Eingangstor zu einem Grundstück in Bennstedt aufgetreten haben, um sich Zutritt zu diesem Grundstück zu verschaffen. Auf dem Grundstück soll er gegen den rechten Außenspiegel des PKW getreten und die Außenbeleuchtung sowie Kabel der Überwachungskamera von der Hauswand abgerissen haben. Anschließend soll er an der Hauseingangstür eine Glasschreibe eingetreten haben, ohne das Einfamilienhaus zu betreten. Schließlich soll er die Garagentür durch Betätigen des elektrischen Garagentüröffners geöffnet und aus der Garage ein Mountainbike entwendet haben, in dessen Satteltasche sich eine Marken-Sonnenbrille befunden habe. Er habe dann das hintere verschlossene Grundstückstor aufgetreten und das Grundstück auf diesem Wege verlassen.

Der Angeklagte hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zehn Jahren. Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
27.05.21, 09:00 ; 28.05.21, 09:00 ; 31.05.21, 09:00 ; 01.06.21, 09:00

Raum 187

4 KLs 4/21

Dem im Juni 1985 geborenen Angeklagten werden schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Verbreitung pornographischer Inhalte vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juli 2020 mit der Tochter einer bekannten Frau in einer Pension in Sangerhausen übernachtet haben. Dort soll er dem Mädchen pornografische Videos gezeigt und sich an dem Mädchen vergangen haben.

Der Angeklagte hat die Tat eingeräumt. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Gefährliche Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
27.05.21, 09:00 ; 09.06.21, 09:00 ; 17.06.21, 09:00

Raum 78

8c Ns 82/20

Der Angeklagte M wurde mit Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 24.06.2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Hinsichtlich eines weiteren Vorwurfs des unerlaubten Waffenbesitzes wurde er freigesprochen. Der Angeklagte S. wurde vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll es am Abend des 20.11.2017 gegen 23 Uhr zu Flaschenwürfen auf das damalige Haus der "Identitären Bewegung" in der Adam-Kuckhoff-Straße in Halle (Saale) gekommen sein. Die Angeklagten, die zu dieser Zeit in dem Haus gewohnt haben sollen, sollen dies unabhängig voneinander wahrgenommen haben. Der Angeklagte S. soll mit einem Baseballschläger und einer Sturmhaube nach unten gelaufen sein. Der Angeklagte M. soll sich mit einem Polizeischutzhelm, einem Polizeischutzschild und einem sogenannten Abwehrschlagstock und sowie einem Reizstoffsprühgerät RSG 8, welches im Hausflur abgestellt gewesen sein soll, ausgerüstet haben und ebenfalls auf die Straße gelaufen sein. Die Angeklagten sollen sich entschlossen haben, vier Personen, die sie wahrgenommen haben sollen, zu verfolgen. Auf dem Campus der Universität sollen sie auf zwei Polizeibeamte in ziviler Kleidung getroffen sein. Der Angeklagte M. soll schließlich in 3-4 m Entfernung mit dem Reizstoffsprühgerät einen Sprühstoß in Richtung der beiden Polizeibeamten abgegeben haben, die beide einen Schlauchschal über das Gesicht gezogen hatten. Diese sollen den Sprühnebel abbekommen und dadurch leichte Augenreizungen und ein Kratzen im Hals erlitten haben.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle (Saale) haben sich die Angeklagten zum Tatvorwurf eingelassen. Sie haben den Vorfall nicht bestritten. Der Angeklagte M. gab an, die Polizeibeamten seien nicht als solche erkennbar gewesen. Er habe gedacht, es seien "Linke", die ihn angreifen wollen. Der Angeklagte S. gab an, er habe das Reizgas nicht gesehen und habe auch keine Gewalt ausüben wollen.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Angeklagten M. Berufung eingelegt. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Im Falle einer Verurteilung drohen eine Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

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