Menu
menu

Kontakt

Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379 
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

Terminvorschau für Juli

30.06.2021, Halle (Saale) – 016/2021

  • Landgericht Halle

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u.a. in Eisleben

Tag, Uhrzeit
09.07.21, 09:00 ; 12.07.21, 09:00 ; 19.07.21, 09:00 ; 23.07.21, 09:00 ; 30.07.21, 09:00

Raum 187

3 KLs 6/20

Dem im März 1995 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tatmehrheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, dies in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

 

Um sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer zu erschließen, soll der Angeklagte am 02.02.2018 in seiner Wohnung in Eisleben diverse Klemmtütchen sowie 14,6 g Metamphetamin zum beabsichtigten Weiterverkauf aufbewahrt haben. Zudem soll er in einer Gürteltasche Klemmtütchen mit Betäubungsmitteln, weitere leere Klemmtütchen und eine Feinwaage aufbewahrt haben. In der Hosentasche des Angeklagten sollen sich zudem 860 EUR Bargeld, welches aus dem Handel mit Betäubungsmitteln stammen soll, befunden haben. Um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu erhalten, soll der Angeklagte am 06.09.2018 in einer anderen Wohnung in Eisleben erneut Betäubungsmittel zum Weiterverkauf aufbewahrt haben, darunter ca. 5,6 g Metamphetamin, ca. 8,8 g Kokain, Cannabis, Ecstasytabletten, außerdem einen Schlagring, eine Luftdruckpistole nebst Munition und ein Einhandmesser.

 

Der Angeklagte hat keine Angaben zur Sache gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Besonders schwerer Raub in Halle

Tag, Uhrzeit
13.07.21, 09:00 ; 15.07.21, 09:00 ; 22.07.21, 09:00 ; 23.07.21, 09:00

Raum 141

5 KLs 2/20

Dem im Oktober 1990 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer Raub vorgeworfen.

 

Der Angeklagte soll im Dezember 2018 in Halle einen ihm bekannten Mann von hinten mit einem Arm um den Hals gefasst und ihm mit dem anderen Arm ein aufgeklapptes Taschenmesser vorgehalten haben. Anschließend soll er den Mann zu Boden gebracht und ihm mit den Worten "Soll ich dich abstechen?" gedroht und dabei mehrfach Stichbewegungen vor der Brust des Mannes ausgeführt haben. Danach soll er die innere Sakkobrusttasche des Mannes mit dem Messer aufgeschnitten und die darin befindlichen 3.300,00 US-Dollar und 3.150,00 EUR an sich genommen haben.

 

Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Vorenthalten von Arbeitnehmer-Beiträgen u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
14.07.21, 09:30 ; 04.08.21, 09:30 ; 11.08.21, 09:30 ; 18.08.21, 09:30 ; 08.09.21, 09:30 ; 15.09.21, 09:30 ; 05.10.21, 13:00 ; 25.10.21, 09:30 ; 29.10.21, 09:00 ; 03.11.21, 09:30 ; 09.11.21, 09:30 ; 17.11.21, 09:30 ; 23.11.21, 09:30 ; 26.11.21, 09:00 ; 30.11.21, 09:30 ; 03.12.21, 09:00 ; 08.12.21, 09:30 ; 10.12.21, 09:00 ; 15.12.21, 09:30 ; 17.12.21, 09:00 ; 22.12.21, 09:30 ; 22.12.21, 09:30 ; 22.12.21, 09:30 ; 22.12.21, 09:30 ; 22.12.21, 09:30 ; 22.12.21, 09:30 ; 22.12.21, 09:30 ; 22.12.21, 09:30

Raum 169

2 KLs 4/19

Dem im April 1968 geborenen Angeklagten werden 52 Straftaten zu Last gelegt, und zwar das Vorenthalten von Arbeitnehmer-Beiträgen in Tateinheit mit Nichtabführen von Arbeitgeber-Beiträgen in 26 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 26 Fällen.

Der Angeklagte soll zwischen Juni 2012 und Januar 2015 in Halle Inhaber eines Einzelunternehmens gewesen sein, dessen Geschäftsbereich im Wesentlichen die Erbringung von Eisenflechte- und Betonschalungsarbeiten im Bausektor gewesen sein soll. Zur Erfüllung der Bauaufträge soll der Angeklagte ausschließlich eigene Arbeitnehmer eingesetzt haben, von denen er die meisten nicht zur Sozialversicherung angemeldet haben soll. Insgesamt soll der Angeklagte Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von ca. 784.000 EUR, und Lohnsteuer in Höhe von ca. 178.000 EUR vorenthalten haben.

Der Tatverdacht stützt sich im Wesentlichen auf die dem Finanzamt Halle (Saale) von Seiten des Angeklagten zum Zwecke des Vorsteuerabzuges vorgelegten Eingangsrechnungen sowie auf die Erkenntnisse der Finanzverwaltung.

Für das Vorenthalten von Arbeitnehmer-Beiträgen sowie das Nichtabführen von Arbeitgeber-Beiträgen droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei mehreren Taten - wie hier - wird eine Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art (Geld- oder Freiheitsstrafe) durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet. Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Sie darf bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre und bei Geldstrafe siebenhundertzwanzig Tagessätze nicht übersteigen.

Tötung eines Kindes in Naumburg

Tag, Uhrzeit
14.07.21, 08:30 ; 16.07.21, 08:30 ; 27.07.21, 07:30 ; 29.07.21, 08:30

Raum 141

1 Ks 3/19

Dem im Dezember 1993 geborenen Angeklagten wird Totschlag vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt zwischen Mai und Juni 2016 in Naumburg auf den Bauch eines Kleinkindes gekniet und dem Kind hierdurch derart schwere Verletzungen zugefügt haben, dass das Kind am 11.06.2016 im Krankenhaus verstarb. Die Tat soll sich in der Wohnung der Kindesmutter, mit der der Angeklagte eine Beziehung gehabt haben soll, ereignet haben.

Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Bestechung, Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung in Halle

Tag, Uhrzeit
19.07.21, 09:30 ; 02.08.21, 09:30 ; 16.08.21, 09:30 ; 31.08.21, 09:30 ; 16.09.21, 09:30 ; 06.10.21, 09:30

Raum 53

2 KLs 6/18

Den vier Angeklagten werden u.a. Bestechung, Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Dem im Juli 1956 geborenen Angeklagten R.W. wird Bestechlichkeit in drei Fällen, in Tatmehrheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung in elf Fällen vorgeworfen, der im September 1954 geborenen Angeklagten C. W., Beihilfe zur Bestechlichkeit in drei Fällen, in Tatmehrheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung in elf Fällen, dem im Juli 1944 geborenen Angeklagten S. Bestechung in zwei Fällen, in Tatmehrheit mit Steuerhinterziehung in fünf Fällen und dem im Mai 1955 geborenen Angeklagten U. Bestechung in drei Fällen, in Tatmehrheit mit Steuerhinterziehung in fünf Fällen zwischen Januar 2008 und Juli 2014 .

Der Angeklagte R.W. soll im Tatzeitraum Sachbearbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, der Angeklagte S. soll Geschäftsführer einer GmbH gewesen sein. Ein bedeutender Auftraggeber soll die öffentliche Hand gewesen sein, für die der Angeklagte W. der Ansprechpartner gewesen sein soll. Über die Firma der Angeklagten C. W., der Ehefrau des Angeklagten R. W., soll der Angeklagte R. W. durch die Auftragsvergabe an die GmbH, Zahlungen erhalten haben. Desgleichen soll der Angeklagte C. W. durch die Auftragsvergabe an eine andere GmbH, bei der der Angeklagte U. als Prokurist tätig war sowie eine weitere GmbH durch die Auftragsvergabe an die jeweilige GmbH profitiert haben. Durch unrichtige Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuern sollen jeweils beim Finanzamt Halle (Saale) - Süd sollen Steuern zu niedrig festgesetzt und dadurch verkürzt worden sein.

Bestechung wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, Bestechlichkeit mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, Steuerhinterziehung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe. Bei mehreren Taten - wie hier - wird eine Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet. Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Sie darf bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre und bei Geldstrafe siebenhundertzwanzig Tagessätze nicht übersteigen.

Steuerhinterziehung in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
19.07.21, 13:30 ; 03.08.21, 09:30 ; 09.08.21, 09:30 ; 12.08.21, 09:30 ; 01.09.21, 09:30 ; 09.09.21, 09:30 ; 14.09.21, 09:30 ; 17.09.21, 09:00

Raum 169

2 KLs 5/19

Gegen den im November 1965 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklagen vor.

In der ersten Anklage wird dem Angeklagten Steuerhinterziehung im Zeitraum Juni 2008 bis September 2009 vorgeworfen. Der Angeklagte soll bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Kalenderjahr 2007 Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht angegeben haben, weshalb Einkommenssteuer in Höhe von ca. 111.000 EUR und Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 6.100 EUR nicht festgesetzt worden seien und dadurch in gleicher Höhe verkürzt worden seien.

Mit einer weiteren Anklage wird dem Angeklagten Steuerhinterziehung in 15 Fällen zwischen März 2009 und November 2011 vorgeworfen. Der Angeklagte soll als Alleingeschäftsführer einer GmbH, die ihren Sitz zunächst in Halle und dann rückwirkend in Pressath gehabt haben soll, gegenüber dem zuständigen Finanzamt Weiden i. d. Oberpfalz über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige Angeben gemacht und dadurch Steuern verkürzt haben. Ferner soll der Angeklagte Alleingeschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Halle gewesen sein und in dieser Eigenschaft gegenüber dem Finanzamt Halle-Nord über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht und dadurch Steuern verkürzt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den steuerstrafrechtlichen Vorwürfen nicht eingelassen. Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei mehreren Taten - wie hier - wird eine Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art (Geld- bzw. Freiheitsstrafe) durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet. Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Sie darf bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre und bei Geldstrafe siebenhundertzwanzig Tagessätze nicht übersteigen.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
20.07.21, 09:30 ; 22.07.21, 09:30 ; 28.07.21, 09:30

Raum 169

16 KLs 2/21

Dem im Oktober 1982 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Januar 2021 mit dem ICE von Hamburg nach Halle (Saale) gereist sein, wo er beabsichtigt haben soll, die in seinem mitgeführten Rucksack Betäubungsmittel, insgesamt ca. 219 g Heroin sowie 396 g einer als Heroinverschnitt dienen Substanz, gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Der Angeklagte soll zunächst angeben haben, es handele sich um Kaffee, dann um eine afrikanische Medizin, die er für einen Freund transportieren solle. Später hat er angegeben, er habe die Drogen von einem Freund, dem er sie wiedergeben solle. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Betrug im besonders schweren Fall u.a. in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
21.07.21, 09:00 ; 27.07.21, 09:00 ; 28.07.21, 09:00 ; 03.08.21, 09:00 ; 04.08.21, 09:00 ; 25.08.21, 09:00 ; 26.08.21, 09:00

Raum 96

11 KLs 4/21

Dem im Dezember 1955 geborenen Angeklagten werden durch zehn Handlungen, Betrug im besonders schweren Fall in Tateinheit mit unrichtiger Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss, im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung, im gesonderten nichtfinanziellen Bericht oder im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3 HGB im Zeitraum Februar 2013 bis April 2014 vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Tatzeitraum (Allein-) Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) in Sangerhausen gewesen sein. Er soll willentlich und wissentlich veranlasst haben, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AG in den veröffentlichten Jahres- und Zwischenabschlüssen von 2008 bis Mitte 2013 durchgängig falsch dargestellt worden sei. So sei das Vorratsvermögen in der auf der Grundlage der Vorgaben des Angeklagten bilanzierten Höhe nicht vorhanden gewesen, sodass auch Materialaufwand und Bestandsveränderungen in den Gewinn- und Verlustrechnungen falsch dargestellt worden seien. Dadurch habe sich für den 5-Jahreszeitraum von 2008 bis 2012 statt eines kumulierten Jahresüberschusses in Höhe von 3,8 Mio. EUR ein kumulierter Jahresfehlbetrag in Höhe von 19,0 Mio. EUR ergeben. Die ausgewiesenen Jahresergebnisse sollen besser dargestellt worden sein, als es den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprochen haben soll.

Im September 2013 soll die AG Inhaberschuldverschreibungen in einem Volumen von bis zu 25 Mio. EUR begeben haben. Der Emissionsprospekt soll auf Veranlassung des Angeklagten Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AG gehabt haben. Anders als verlautbart, soll der Emissionserlös nicht für das Wachstum der AG verwendet worden sein. Die Emissionserlöse sollen vielmehr benötigt worden sein, weil die finanzierenden Banken ihre Kredite fällig gestellt haben sollen und das vom Angeklagten geschaffene Finanzkonstrukt zusammen zu brechen drohte.

Im Verlauf der Sanierungsphase soll sich herausgestellt haben, dass die Anleihegläubiger auf rund 60 % ihres Kapitals und einen Großteil der im Emissionsprospekt versprochenen Zinszahlungen verzichten sollten. Unter Berücksichtigung des vorgesehenen Sanierungsbeitrages der Anleihegläubiger soll der Barwert der Zahlungsflüsse 64,5 % unter dem Barwert gelegen haben, der sich bei planmäßigem Zahlungsverlauf ergeben hätte.

Der Angeklagte hat sich weder zur Person noch zur Sache eingelassen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3374
Fax: 0345 220-3134
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Weiterführende Links