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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau Ende August/September

26.08.2019, Halle (Saale) – 22

  • Landgericht Halle

Körperverletzung in Halle

 

Tag, Uhrzeit

15.08.10, 09:00

; 20.08.19, 09:00 ; 27.08.19,

09:00 ; 28.08.19,

09:00 ; 03.09.19,

09:00 ; 10.09.19,

09:00 ; 17.09.19,

09:00 ; 18.09.19,

09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 6/19

 

Dem

im Mai 1972 geborenen Angeklagten wird - teils gefährliche - Körperverletzung

in insgesamt vier Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll im November und Dezember 2017 einen anderen Mann, den er aus der JVA Burg

gekannt habe, zweimal in dessen Wohnung in Halle aufgesucht und in beiden

Fällen so heftig geschlagen und getreten haben, dass dieser jeweils erhebliche

Verletzungen am ganzen Körper und auch am Kopf davon getragen habe und infolge

der Misshandlungen nunmehr in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut

werden muss. Hintergrund der Verletzungshandlungen sei womöglich, dass der

Angeklagte dem Geschädigten 500,00 Euro schulde, aber nicht habe zurückzahlen

wollen.

 

In

der Nacht vom 26.05. auf den 27.05.2018 soll der Angeklagte in Weißenfels einen

ihm bekannten Mann mehrfach ohne konkrete Veranlassung ins Gesicht und gegen

den Oberkörper geschlagen haben.

 

Der

Angeklagte hat die Taten aus dem Jahre 2017 in Abrede gestellt, die Taten aus

dem Jahre 2018 allerdings teilweise eingeräumt.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

 

Der

Prozessbeginn am 15.08.2019 konnte aufgrund einer Kommunikationspanne nicht

rechtzeitig mitgeteilt werden. An den bisherigen Verhandlungstagen wurden

Zeugen zum ersten Tatkomplex (2017) vernommen. Der Geschädigte selbst wurde

noch nicht vernommen, er ist für den 17.09.2019, 09:30 Uhr geladen.

 

Betäubungsmittelhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

28.08.19, 14:00

; 02.09.19, 14:00 ; 11.01.19,

09:00 ; 17.09.19,

09:00 ; 25.09.19,

09:00 ; 15.10.19,

14:00 ; 04.11.19,

12:00 ; 13.11.19,

09:00

 

Raum 187

 

4 KLs 7/19

 

Der

Angeklagte H. ist im September 2000 geboren, der Angeklagte S. im Oktober 1984.

 

Den

Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln sowie unerlaubter

Waffenbesitz zur Last gelegt.

 

Sie

sollen im März 2019 in einer gemeinsam genutzten Wohnung in Halle Cannabis,

Metamphetamin und Heroin zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs

aufbewahrt haben, darüber hinaus sollen sie zur Absicherung der Drogengeschäfte

eine betriebsbereite CO2-Waffe mit Gaskartuschen und Munition sowie ein

Springmesser, einen Schlagring, eine Machete, einen Teleskopschlagstock sowie

Pfefferspray griffbereit aufbewahrt haben.

 

Die

Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Der

Angeklagte H. war zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Handlung noch

Heranwachsender, sodass je nach Entwicklungsgrad auch die Anwendung von

Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht

kommt.

 

Schwere räuberische Erpressung in

Naumburg

 

Tag, Uhrzeit

02.09.19, 09:30

; 06.09.19, 09:00

 

Raum 141

 

5 KLs 12/19

 

Dem

im August 1987 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur

Last gelegt.

 

Er

soll am 08.04.2019 vor einem Einkaufs-Markt in Naumburg einen Mann grundlos zu

Boden geworfen und durch Drohungen mit einem Messer gezwungen haben, ihm sein

Fahrrad im Werte von rund 1.000,00 Euro zu überlassen.

 

Der

Angeklagte hat die Wegnahme des Fahrrades eingeräumt, die Anwendung von Gewalt

jedoch bestritten.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Sexueller Missbrauch an der Tochter

in Naumburg

 

Tag, Uhrzeit

04.09.19, 09:00

; 19.09.19, 09:00 ; 24.09.19,

09:00 ; 01.10.19,

09:00 ; 15.10.19,

09:00

 

Raum 123

 

14 KLs 8/19

 

Dem

im Februar 1981 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines

Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen zur Last

gelegt.

 

Er

soll sich in den Jahren 2018 und 2019 in der Wohnung, die er in Naumburg als

allein sorgeberechtigter Vater gemeinsam mit seinen beiden leiblichen Töchtern

(geb. Sept. 2009 und Sept. 2010) lebte, dreimal an der im Jahr 2009 geborenen

Tochter vergangen haben.

 

Der

Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

 

Schwerer Raub in Halle

 

Tag, Uhrzeit

09.09.19, 08:30

; 11.09.19, 08:30 ; 01.10.19,

08:30 ; 14.10.19,

08:30

 

Raum 141

 

5 KLs 20/19

 

Dem

im Dezember 1972 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub zu Last gelegt.

 

Er

soll am Morgen des 30.01.2019 eine Goldschmiede in Halle betreten und die dort

angetroffene Inhaberin durch Drohungen mit einem Stock und einem Messer und Schlägen

auf den Rücken dazu gezwungen haben, ihm aus dem Tresor Schmuck im Wert von

rund 12.000,00 zu überlassen.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Berufungsverhandlung wegen Betruges

um Fluthilfegelder

 

Tag, Uhrzeit

16.09.19, 14:00

; 17.09.19, 13:30 ; 07.10.19,

13:00 ; 08.10.19,

09:30 ; 10.10.19,

09:30

 

Raum 169

 

2 Ns 2/19

 

Der

im Februar 1964 geborene Angeklagte ist vom Amtsgericht Halle im November 2018

wegen Betruges in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von

acht Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt

wurde.

 

Das

Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Mai 2013 in

Zeitz ein nicht nutzbares und weitgehend ruinöses Haus für 1.500,00 Euro

gekauft hatte und dann nach dem Juni-Hochwasser bei der Investitionsbank

Sachsen-Anhalt Fördermittel von mindestens 65.000,00 beantragt und erhalten

hatte, wobei er wahrheitswidrig angegeben habe, das Haus sei vor der Flut in

einem nutzbaren Zustand gewesen und alle sich aus den vorgelegten Gutachten

ergebenden Maßnahmen sollten der Beseitigung von Flutschäden dienen.

 

Gegen

dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt.

 

Die

Berufungskammer wird nun eine eigene Beweisaufnahme vornehmen. Es sind 12

Zeugen geladen.

 

Gewerbsmäßiger Betrug in Halle

 

Tag, Uhrzeit

18.09.19, 09:30

; 19.09.19, 09:30 ; 25.09.19,

09:30 ; 26.09.19,

09:30 ; 16.10.19,

09:30 ; 06.11.19,

09:30 ; 08.11.19,

09:30 ; 13.11.19,

09:30 ; 18.11.19,

09:30 ; 25.11.19,

09:30 ; 29.11.19,

09:30 ; 03.12.19,

09:30 ; 04.12.19,

09:30 ; 10.12.19,

09:30 ; 11.12.19,

09:30

 

Raum 169

 

2 KLs 2/19

 

Dem

im Oktober 1969 geborenen Angeklagten wird - teils gewerbsmäßiger - Betrug in

über 50 Fällen zur Last gelegt, darüber hinaus Untreue, Missbrauch von

Berufsbezeichnungen und Fälschung von Gesundheitszeugnissen und

Körperverletzung.

 

Der

Angeklagte war seit 2002 als Facharzt für Allgemeinmedizin zur Teilnahme an der

vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Zwischen dem 4. Quartal 2008 und dem

Ende des 1. Quartals 2013 soll er wiederholt tatsächlich nicht erbrachte

Leistungen abgerechnet haben und dafür über 130.000,00 Euro erhalten haben, die

ihm eigentlich nicht zustanden.

 

Im

Jahre 2013 wurde dem Angeklagten die Zulassung zur Teilnahme an der

vertragsärztlichen Versorgung entzogen. Gleichwohl soll er seine

vertragsärztliche Tätigkeit fortgesetzt und wiederholt Rezepte ausgestellt

haben, die die Patienten dann einlösten, so dass die Krankenkasse zur Zahlung

verpflichtet wurde. Auf diese Weise sei ein Schäden in Höhe von rund 24.000,00

Euro entstanden.

 

Obwohl

ihm im Jahre 2016 seine Approbationsurkunde entzogen wurde, soll er sich im

Zeitraum April 2017 bis Januar 2018 bei verschiedenen Landkreisen und Behörden

als Betriebsarzt beworben und sich dabei zu Unrecht als Arzt bezeichnet haben.

 

Im

Jahre 2018 soll er noch Impfungen vorgenommen haben, ohne die Patienten darüber

zu informieren, dass ihm die Approbation als Arzt entzogen wurde.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Aufgrund des

gesundheitlichen Zustandes des Angeklagten bestehen Zweifel an dessen

uneingeschränkter Schuldfähigkeit. Sollten diese Zweifel überwunden werden,

droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren.

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