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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau November 2019

29.10.2019, Halle (Saale) – 28

  • Landgericht Halle

Sexueller Missbrauch eines

Jugendlichen  in Halle

 

Tag, Uhrzeit

04.11.19, 09:30

; 07.11.19, 09:30 ; 11.11.19,

09:30 ; 15.11.19,

09:30

 

Raum 169

 

16 KLs 4/19

 

Dem

im Juni 1969 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines 17-jährigen

Jugendlichen in zwei Fällen sowie Besitz kinderpornographischer Schriften zur

Last gelegt.

 

Er

soll sich zusammen mit einem anderen Mann im Oktober 2016 in seiner Wohnung in

Halle zweimal an einem 17-jährigen Jugendlichen vergangen haben, der dafür mit

jeweils 50,00 Euro entlohnt worden sein soll. Außerdem soll er mit seinem

Mobiltelefon kinderpornographische Bilddateien verschickt haben.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

 

Sexueller

Missbrauch von Jugendlichen ist mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder

Geldstrafe bedroht. Im Falle einer Mehrfachverurteilung ist eine Gesamtstrafe

zu bilden.

 

Der

mutmaßliche Mittäter wurde unter anderem wegen der vorliegenden Vorwürfe durch

ein inzwischen rechtskräftiges Urteil der 4. Strafkammer das Landgerichts Halle

vom 11.09.2017 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.

 

Betäubungsmittelhandel in Naumburg,

Weißenfels und anderen Orten

 

Tag, Uhrzeit

04.11.19, 08:30

; 05.11.19, 08:30 ; 13.11.19,

08:30 ; 20.11.19,

08:30

 

Raum 141

 

5 KLs 23/19

 

Dem

im Januar 1993 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln in 22 Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Januar 2017 und August 2018 wiederholt Marihuana angekauft und

gewinnbringend in Naumburg weiterveräußert haben. Darüber hinaus soll er auf

einem Feld in Weißenfels mehrere Cannabispflanzen zum Zwecke der Gewinnung von

Rauschgift angebaut haben.

 

Der

Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er die Cannabispflanzen für

den Eigenkonsum angebaut habe. Zu den übrigen Tatvorwürfen hat er sich nicht

eingelassen.

 

Im Falle

einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren.

 

Vergewaltigung in Halle

 

Tag, Uhrzeit

04.11.19, 09:00

; 05.11.19, 11:00 ; 18.11.19,

09:00 ; 19.11.19,

13:00 ; 09.12.19,

11:00

 

Raum 123

 

10a KLs 15/19

 

Dem

im Februar 1977 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit

Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll sich im Juni 2019 an einer geistig behinderten Frau vergangen haben, die

sich als Kundin in den vom Angeklagten betriebenen Getränkeladen in Halle

begeben und zunächst in sexuelle Kontakte eingewilligt haben soll, dann aber

der Anklage zufolge deutlich ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht habe.

 

Der

Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

 

Schwere räuberische Erpressung  in Weißenfels

 

Tag, Uhrzeit

07.11.19, 09:30

; 11.11.19, 09:30 ; 15.11.19,

09:30 ; 18.11.19,

09:30

 

Raum 187

 

3 KLs 9/19

 

Dem

im Februar 1994 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur

Last gelegt.

 

Er

soll am Nachmittag des 04.02.2019 im Bereich der Tagewerbener Straße in Weißenfels

einen ihm bekannten Passanten durch Drohungen mit einem Messer dazu gezwungen

haben, von seinem Konto bei einer Bank 50,00 Euro abzuheben und dem Angeklagten

zu übergeben.

 

Der

Angeklagte hat keine Angaben zur Sache gemacht.

 

Mit

einer weiteren Anklage wird dem Angeklagten unerlaubter Besitz von

Betäubungsmitteln und Waffen zur Last gelegt. Er soll im Januar 2019 in

Weißenfels Marihuana und Crystal sowie eine Schreckschusspistole bei sich

geführt haben.

 

Mit

einer dritten Anklage wird dem Angeklagten schwerer Raub zur Last gelegt. Er

soll im März 2019 in Weißenfels einen Bekannten mit einem Messer bedroht und

ihn so gezwungen haben es zu dulden, dass der Angeklagte ihm 10,00 Euro

wegnahm.

 

Auch

zu diesen beiden Vorwürfen hat der Angeklagte keine Angaben gemacht.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf

Jahren.

 

Betäubungsmittelhandel von Ghana aus

 

Tag, Uhrzeit

11.11.19, 11:00

; 14.11.19, 09:00 ; 28.11.19,

10:30 ; 03.12.19,

09:00 ; 10.12.19,

09:00 ; 12.12.19,

09:00 ; 18.12.19,

09:00 ; 20.12.19,

09:00 ; 13.01.20,

09:00

 

Raum 96

 

13c KLs 14/19

 

Dem

im Juli 1970 geborenen, in Deutschland zuletzt in Nebra wohnhaften Angeklagten

wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in neun Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen August 2013 und Februar 2016 aus einer Haftanstalt in Ghana aus,

wo er eine Freiheitsstrafe wegen versuchten Drogenhandels verbüßte, durch

Telefonate und Nachrichtenaustausch über elektronische Medien deutsche

Staatsangehörige angeworben haben, die gegen ein Entgelt von mehreren tausend

Euro angebliche Designerware aus Südamerika nach Europa, Afrika oder Asien

transportieren sollten. In Südamerika sollen diesen Personen dann auf

Veranlassung des Angeklagten Gegenstände übergeben worden sein, in denen jeweils

mehrere Kilogramm Kokain versteckt gewesen seien. In den angeklagten Fällen

wurden die jeweiligen Kuriere entweder in Südamerika oder in Europa - meist bei

der Aus- bzw. Einreise - festgenommen.

 

Der

Angeklagte wurde nach seine Entlassung aus der Haft in Ghana im Mai 2019 nach

Deutschland abgeschoben und hier in Untersuchungshaft genommen.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer

Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

 

Körperverletzung und Widerstand in

Halle

 

Tag, Uhrzeit

12.11.19, 09:30

; 19.11.19, 09:30 ; 25.11.19,

09:30 ; 29.11.19,

09:30

 

Raum 187

 

4 KLs 3/19

 

Dem

am 27.11.1999 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung, Sachbeschädigung

und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt.

 

Er soll

am 08.01.2019 anlässlich der Abgabe einer Vermögensauskunft einer

Gerichtsvollzieherin drei kräftige Faustschläge ins Gesicht zugefügt haben,

wodurch auch die Brille der Gerichtsvollzieherin zu Bruch gegangen sei. Im

Verlaufe der anschließenden polizeilichen Anzeigenaufnahme soll er eine

Schlagbewegung in Richtung eines Polizeibeamten gemacht haben, der dem Schlag

aber habe ausweichen können.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Da

der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war, kommt die Anwendung von

Jugendstrafrecht in Betracht, welches verschiedene Sanktionsmöglichkeiten bis

hin zu einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren vorsieht.

 

Tag, Uhrzeit

13.11.19, 11:00

; 15.11.19, 09:00 ; 22.11.19,

09:00 ; 29.11.19,

09:00 ; 06.12.19,

09:00

 

Raum 96

 

13c KLs 13/19

 

Der

Angeklagte B. ist im April 1988 geboren, der Angeklagte K. im Oktober 1988.

 

Den

beiden wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Sie

sollen am 27.05.2019 auf einem Parkplatz in Tröglitz nach vorheriger

Verabredung einem vermeintlichen Kaufinteressenten ein Kilogramm Crystal zu

einem Preis von 37.000,00 Euro angeboten haben. Bei den vermeintlichen

Kaufinteressenten habe es sich allerdings um sog. "nicht offen  ermittelnde Polizeibeamte" gehandelt,

die die Angeklagten festnahmen, als sie ihnen das Rauschgift anboten. Im Zuge

der anschließenden Durchsuchung der Wohnungen der Angeklagten seien weitere

Betäubungsmittel festgestellt worden.

 

Der

Angeklagte K. hat sich dahingehend eingelassen, dass er von den Einzelheiten

des beabsichtigten Geschäfts nichts gewusst und nur Hilfsdienste erbracht habe.

Der Angeklagte B. hat sich zu dem Vorwurf nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

Landfriedensbruch, Widerstand und

Körperverletzung in Naumburg

 

Tag, Uhrzeit

14.11.19, 09:00

; 21.11.19, 09:00 ; 05.12.19,

09:00 ; 12.12.19,

09:00 ; 19.12.19,

09:00 ; 02.01.20,

09:00 ; 09.01.20,

09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 3/18

 

Der

Angeklagte A.A. ist im März 1996 geboren, der Angeklagte M.A. im Januar 1993,

der Vater der beiden, der Angeklagte F.A., im März 1971.

 

Den

Angeklagten werden in unterschiedlicher Tatbeteiligung insgesamt 18 Straftaten

zur Last gelegt.

 

Neben

11 Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (A.A.) werden dem F.A. und dem M.A. Widerstand

gegen Vollstreckungsbeamte sowie Landfriedensbruch, Körperverletzung und

Beleidigung zur Last gelegt. Sie sollen am 04.04.2016 versucht haben, aus einer

Gruppe von 20-25 Personen heraus zu verhindern, dass Polizeibeamte den Bereich

der von ihnen betriebenen Shisha- Bar in Naumburg unbeschadet verlassen können.

Die Polizeibeamten hatten die Bar zur Vollstreckung eines Vorführbefehls für

A.A. zu einer Gerichtsverhandlung betreten. Auf Veranlassung des F.A. soll dann

eine vor der Bar stehende Menschengruppe den Polizeibeamten den Weg zu ihren

Fahrzeugen abgeschnitten haben und dabei Drohungen ausgesprochen haben. M.A.

soll in Richtung der Polizeibeamten geschlagen und getreten haben, F.A. soll

einen Polizeibeamten mit seiner der Faust, an der er mehrere große Ringe

getragen habe, gegen den Kopf geschlagen haben. Alsdann soll M.A. die Menge

aufgefordert haben, die Waffen raus zu holen und "alle abzuknallen".

 

Am

06.05.2017 soll der A.A. nach der Beschlagnahme seines Führerscheins durch zwei

Polizeibeamte gegen deren Funkstreifenwagen geschlagen oder getreten und

dadurch Eindellungen verursacht haben (Sachbeschädigung). Alsdann sollen A.A.

und M.A. mit anderen Personen um 2:18 Uhr das Revierkommissariat in Naumburg

aufgesucht haben, um sich dort Zugang zu verschaffen und den Führerschein

zurück zu erlangen. Hierzu habe M.A. die Tür aufgetreten (Sachbeschädigung).

A.A. soll dann wahrheitswidrig behauptet haben, er wolle Anzeige erstatten,

weil ihm ein Polizeibeamter über den Fuß gefahren sei (falsche Verdächtigung).

Den Polizeibeamten soll A.A. dann gedroht haben, ihnen eine Kugel in den Kopf

zu schießen (Bedrohung).

 

Die

Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Landfriedensbruch

wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft,

Sachbeschädigung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe, falsche

Verdächtigung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Im Falle

von Mehrfachverurteilungen sind Gesamtstrafen zu bilden.

 

Tag, Uhrzeit

18.11.19, 13:00

; 26.11.19, 09:00

 

Raum 96

 

13c KLs 15/19

 

Dem

im März 1997 geborenen Angeklagten werden Diebstahl, versuchter Diebstahl und

Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll am 11.06.2018 aus einem Baumarkt in Berlin eine Tragetasche im Werte von

39,00 Euro entwendet haben. Am 14.09.2018 soll er versucht haben, aus einem

Supermarkt in Halle Lebensmittel im Werte von rund 25,00 Euro zu entwenden. Dem

ihm folgenden Mitarbeiter soll er einen Schlag ins Gesicht zugefügt haben.

 

Mit

dem Verfahren ist die Große Strafkammer befasst, weil aufgrund einer

psychischen Erkrankung neben oder statt einer Bestrafung auch die Unterbringung

in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, welche nur durch eine

Kammer des Landgerichts angeordnet werden kann.

 

Betäubungsmittelhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

20.11.19, 09:30

; 21.11.19, 09:30 ; 28.11.19,

09:30

 

Raum 169

 

16 KLs 9/19

 

Dem

im Februar 1996 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

 

Er

soll im Mai 2019 im Bereich der Karl-von-Thielen-Straße in Halle in seinem

Rucksack knapp 1.000 Gramm Cannabis zum Zwecke des gewinnbringenden

Weiterverkaufs mit sich geführt haben.

 

Der

Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er das Rauschgift nicht

selbst habe verkaufen, sondern nur als Kurier an eine ihm von dritter Seite

genannte Person habe übergeben wollen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

Betäubungsmittelhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

21.11.19, 09:30

; 27.11.19, 09:30 ; 28.11.19,

09:30 ; 16.12.19,

09:30 ; 17.12.19,

09:30 ; 18.12.19,

09:30 ; 19.12.19,

09:30 ; 07.01.20,

09:30

 

Raum 187

 

4 KLs 13/19

 

Der

Angeklagte ist im September 2000 geboren.

 

Ihm

wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln sowie unerlaubter Waffenbesitz

zur Last gelegt.

 

Er

soll gemeinsam mit einem Mittäter im März 2019 in einer gemeinsam genutzten

Wohnung in Halle Cannabis, Metamphetamin und Heroin zum Zwecke des

gewinnbringenden Weiterverkaufs aufbewahrt haben, darüber hinaus sollen die

beiden zur Absicherung der Drogengeschäfte eine betriebsbereite CO2-Waffe mit

Gaskartuschen und Munition sowie ein Springmesser, einen Schlagring, eine

Machete, einen Teleskopschlagstock sowie Pfefferspray griffbereit aufbewahrt

haben.

 

Der

Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen bislang nicht

eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht eine

Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Da

der Angeklagte zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Handlung noch Heranwachsender

war, kommt je nach Entwicklungsgrad auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit

Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht.

 

Der

mutmaßliche Mittäter ist im Verfahren 4 KLs 7/19 durch Urteil vom 17.09.2019 zu

einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, deren

Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

 

Versuchter Totschlag in Halle

 

Tag, Uhrzeit

26.11.19, 13:00

; 06.12.19, 09:00 ; 13.12.19,

09:00 ; 20.12.19,

09:00 ; 07.01.20,

09:00 ; 10.01.20,

09:00 ; 20.01.20,

09:00 ; 24.01.20,

09:00 ; 27.01.20,

09:00

 

Raum 123

 

14 KLs 11/19

 

Dem

im Januar 1999 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit

mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll am 04.06.2019 in Halle dem Besitzer eines Bistros im Zuge eines Streites

um den Lohn für den Vortag mit einem Küchenmesser in den Rück gestochen haben.

Der Geschädigte soll eine tiefe Stichverletzung davon getragen haben, die eine

sofortige Notoperation im Universitätskrankenhaus Halle erforderlich gemacht

habe.

 

Der

Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung kommt angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte zur

Tatzeit Heranwachsender war, die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht,

welches Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren vorsieht.

 

Abrechnungsbetrug in Mücheln

 

Tag, Uhrzeit

28.11.19, 09:00

; 05.12.19, 09:00 ; 12.12.19, 09:00 ;

19.12.19, 09:00

; 09.01.20, 09:00 ; 16.01.20,

09:00 ; 23.01.20,

09:00 ; 06.02.20,

09:00 ; 20.02.20,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 1/19

 

Die

Angeklagte A.T. ist im November 1963 geboren, ihre Schwester, die Angeklagte,

B.T. im September 1969.

 

Den

beiden Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 30 Fällen zur Last gelegt.

 

Die

Angeklagten betrieben gemeinsam in Mücheln einen Pflegedienst. Zwischen Januar

2013 und Mai 2014 sollen sie in 30 Fällen gegenüber den Krankenkassen

Leistungen abgerechnet haben, die entweder gar nicht oder nicht  - wie vorgeschrieben - durch besonders

qualifiziertes Pflegepersonal erbracht worden seien. Auf diese Weise soll es zu

nicht gerechtfertigten Vergütungszahlungen in Höhe von rund 51.000,00 Euro

gekommen sein.

 

Die

Angeklagten haben über ihre Verteidiger die Art und Weise der Ermittlungen

gerügt, sich aber im übrigen nicht zur Sache eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs Monaten

und fünfzehn Jahren.

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

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