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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau November 2019
29.10.2019, Halle (Saale) – 28
- Landgericht Halle
Sexueller Missbrauch eines
Jugendlichen in Halle
Tag, Uhrzeit
04.11.19, 09:30
; 07.11.19, 09:30 ; 11.11.19,
09:30 ; 15.11.19,
09:30
Raum 169
16 KLs 4/19
Dem
im Juni 1969 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines 17-jährigen
Jugendlichen in zwei Fällen sowie Besitz kinderpornographischer Schriften zur
Last gelegt.
Er
soll sich zusammen mit einem anderen Mann im Oktober 2016 in seiner Wohnung in
Halle zweimal an einem 17-jährigen Jugendlichen vergangen haben, der dafür mit
jeweils 50,00 Euro entlohnt worden sein soll. Außerdem soll er mit seinem
Mobiltelefon kinderpornographische Bilddateien verschickt haben.
Der
Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Sexueller
Missbrauch von Jugendlichen ist mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder
Geldstrafe bedroht. Im Falle einer Mehrfachverurteilung ist eine Gesamtstrafe
zu bilden.
Der
mutmaßliche Mittäter wurde unter anderem wegen der vorliegenden Vorwürfe durch
ein inzwischen rechtskräftiges Urteil der 4. Strafkammer das Landgerichts Halle
vom 11.09.2017 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.
Betäubungsmittelhandel in Naumburg,
Weißenfels und anderen Orten
Tag, Uhrzeit
04.11.19, 08:30
; 05.11.19, 08:30 ; 13.11.19,
08:30 ; 20.11.19,
08:30
Raum 141
5 KLs 23/19
Dem
im Januar 1993 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln in 22 Fällen zur Last gelegt.
Er
soll zwischen Januar 2017 und August 2018 wiederholt Marihuana angekauft und
gewinnbringend in Naumburg weiterveräußert haben. Darüber hinaus soll er auf
einem Feld in Weißenfels mehrere Cannabispflanzen zum Zwecke der Gewinnung von
Rauschgift angebaut haben.
Der
Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er die Cannabispflanzen für
den Eigenkonsum angebaut habe. Zu den übrigen Tatvorwürfen hat er sich nicht
eingelassen.
Im Falle
einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren.
Vergewaltigung in Halle
Tag, Uhrzeit
04.11.19, 09:00
; 05.11.19, 11:00 ; 18.11.19,
09:00 ; 19.11.19,
13:00 ; 09.12.19,
11:00
Raum 123
10a KLs 15/19
Dem
im Februar 1977 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit
Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll sich im Juni 2019 an einer geistig behinderten Frau vergangen haben, die
sich als Kundin in den vom Angeklagten betriebenen Getränkeladen in Halle
begeben und zunächst in sexuelle Kontakte eingewilligt haben soll, dann aber
der Anklage zufolge deutlich ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht habe.
Der
Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Schwere räuberische Erpressung in Weißenfels
Tag, Uhrzeit
07.11.19, 09:30
; 11.11.19, 09:30 ; 15.11.19,
09:30 ; 18.11.19,
09:30
Raum 187
3 KLs 9/19
Dem
im Februar 1994 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur
Last gelegt.
Er
soll am Nachmittag des 04.02.2019 im Bereich der Tagewerbener Straße in Weißenfels
einen ihm bekannten Passanten durch Drohungen mit einem Messer dazu gezwungen
haben, von seinem Konto bei einer Bank 50,00 Euro abzuheben und dem Angeklagten
zu übergeben.
Der
Angeklagte hat keine Angaben zur Sache gemacht.
Mit
einer weiteren Anklage wird dem Angeklagten unerlaubter Besitz von
Betäubungsmitteln und Waffen zur Last gelegt. Er soll im Januar 2019 in
Weißenfels Marihuana und Crystal sowie eine Schreckschusspistole bei sich
geführt haben.
Mit
einer dritten Anklage wird dem Angeklagten schwerer Raub zur Last gelegt. Er
soll im März 2019 in Weißenfels einen Bekannten mit einem Messer bedroht und
ihn so gezwungen haben es zu dulden, dass der Angeklagte ihm 10,00 Euro
wegnahm.
Auch
zu diesen beiden Vorwürfen hat der Angeklagte keine Angaben gemacht.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren.
Betäubungsmittelhandel von Ghana aus
Tag, Uhrzeit
11.11.19, 11:00
; 14.11.19, 09:00 ; 28.11.19,
10:30 ; 03.12.19,
09:00 ; 10.12.19,
09:00 ; 12.12.19,
09:00 ; 18.12.19,
09:00 ; 20.12.19,
09:00 ; 13.01.20,
09:00
Raum 96
13c KLs 14/19
Dem
im Juli 1970 geborenen, in Deutschland zuletzt in Nebra wohnhaften Angeklagten
wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in neun Fällen zur Last gelegt.
Er
soll zwischen August 2013 und Februar 2016 aus einer Haftanstalt in Ghana aus,
wo er eine Freiheitsstrafe wegen versuchten Drogenhandels verbüßte, durch
Telefonate und Nachrichtenaustausch über elektronische Medien deutsche
Staatsangehörige angeworben haben, die gegen ein Entgelt von mehreren tausend
Euro angebliche Designerware aus Südamerika nach Europa, Afrika oder Asien
transportieren sollten. In Südamerika sollen diesen Personen dann auf
Veranlassung des Angeklagten Gegenstände übergeben worden sein, in denen jeweils
mehrere Kilogramm Kokain versteckt gewesen seien. In den angeklagten Fällen
wurden die jeweiligen Kuriere entweder in Südamerika oder in Europa - meist bei
der Aus- bzw. Einreise - festgenommen.
Der
Angeklagte wurde nach seine Entlassung aus der Haft in Ghana im Mai 2019 nach
Deutschland abgeschoben und hier in Untersuchungshaft genommen.
Der
Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer
Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Körperverletzung und Widerstand in
Halle
Tag, Uhrzeit
12.11.19, 09:30
; 19.11.19, 09:30 ; 25.11.19,
09:30 ; 29.11.19,
09:30
Raum 187
4 KLs 3/19
Dem
am 27.11.1999 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung, Sachbeschädigung
und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt.
Er soll
am 08.01.2019 anlässlich der Abgabe einer Vermögensauskunft einer
Gerichtsvollzieherin drei kräftige Faustschläge ins Gesicht zugefügt haben,
wodurch auch die Brille der Gerichtsvollzieherin zu Bruch gegangen sei. Im
Verlaufe der anschließenden polizeilichen Anzeigenaufnahme soll er eine
Schlagbewegung in Richtung eines Polizeibeamten gemacht haben, der dem Schlag
aber habe ausweichen können.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Da
der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war, kommt die Anwendung von
Jugendstrafrecht in Betracht, welches verschiedene Sanktionsmöglichkeiten bis
hin zu einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren vorsieht.
Tag, Uhrzeit
13.11.19, 11:00
; 15.11.19, 09:00 ; 22.11.19,
09:00 ; 29.11.19,
09:00 ; 06.12.19,
09:00
Raum 96
13c KLs 13/19
Der
Angeklagte B. ist im April 1988 geboren, der Angeklagte K. im Oktober 1988.
Den
beiden wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Sie
sollen am 27.05.2019 auf einem Parkplatz in Tröglitz nach vorheriger
Verabredung einem vermeintlichen Kaufinteressenten ein Kilogramm Crystal zu
einem Preis von 37.000,00 Euro angeboten haben. Bei den vermeintlichen
Kaufinteressenten habe es sich allerdings um sog. "nicht offen ermittelnde Polizeibeamte" gehandelt,
die die Angeklagten festnahmen, als sie ihnen das Rauschgift anboten. Im Zuge
der anschließenden Durchsuchung der Wohnungen der Angeklagten seien weitere
Betäubungsmittel festgestellt worden.
Der
Angeklagte K. hat sich dahingehend eingelassen, dass er von den Einzelheiten
des beabsichtigten Geschäfts nichts gewusst und nur Hilfsdienste erbracht habe.
Der Angeklagte B. hat sich zu dem Vorwurf nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Landfriedensbruch, Widerstand und
Körperverletzung in Naumburg
Tag, Uhrzeit
14.11.19, 09:00
; 21.11.19, 09:00 ; 05.12.19,
09:00 ; 12.12.19,
09:00 ; 19.12.19,
09:00 ; 02.01.20,
09:00 ; 09.01.20,
09:00
Raum 123
10a KLs 3/18
Der
Angeklagte A.A. ist im März 1996 geboren, der Angeklagte M.A. im Januar 1993,
der Vater der beiden, der Angeklagte F.A., im März 1971.
Den
Angeklagten werden in unterschiedlicher Tatbeteiligung insgesamt 18 Straftaten
zur Last gelegt.
Neben
11 Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (A.A.) werden dem F.A. und dem M.A. Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte sowie Landfriedensbruch, Körperverletzung und
Beleidigung zur Last gelegt. Sie sollen am 04.04.2016 versucht haben, aus einer
Gruppe von 20-25 Personen heraus zu verhindern, dass Polizeibeamte den Bereich
der von ihnen betriebenen Shisha- Bar in Naumburg unbeschadet verlassen können.
Die Polizeibeamten hatten die Bar zur Vollstreckung eines Vorführbefehls für
A.A. zu einer Gerichtsverhandlung betreten. Auf Veranlassung des F.A. soll dann
eine vor der Bar stehende Menschengruppe den Polizeibeamten den Weg zu ihren
Fahrzeugen abgeschnitten haben und dabei Drohungen ausgesprochen haben. M.A.
soll in Richtung der Polizeibeamten geschlagen und getreten haben, F.A. soll
einen Polizeibeamten mit seiner der Faust, an der er mehrere große Ringe
getragen habe, gegen den Kopf geschlagen haben. Alsdann soll M.A. die Menge
aufgefordert haben, die Waffen raus zu holen und "alle abzuknallen".
Am
06.05.2017 soll der A.A. nach der Beschlagnahme seines Führerscheins durch zwei
Polizeibeamte gegen deren Funkstreifenwagen geschlagen oder getreten und
dadurch Eindellungen verursacht haben (Sachbeschädigung). Alsdann sollen A.A.
und M.A. mit anderen Personen um 2:18 Uhr das Revierkommissariat in Naumburg
aufgesucht haben, um sich dort Zugang zu verschaffen und den Führerschein
zurück zu erlangen. Hierzu habe M.A. die Tür aufgetreten (Sachbeschädigung).
A.A. soll dann wahrheitswidrig behauptet haben, er wolle Anzeige erstatten,
weil ihm ein Polizeibeamter über den Fuß gefahren sei (falsche Verdächtigung).
Den Polizeibeamten soll A.A. dann gedroht haben, ihnen eine Kugel in den Kopf
zu schießen (Bedrohung).
Die
Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Landfriedensbruch
wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft,
Sachbeschädigung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe, falsche
Verdächtigung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Im Falle
von Mehrfachverurteilungen sind Gesamtstrafen zu bilden.
Tag, Uhrzeit
18.11.19, 13:00
; 26.11.19, 09:00
Raum 96
13c KLs 15/19
Dem
im März 1997 geborenen Angeklagten werden Diebstahl, versuchter Diebstahl und
Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am 11.06.2018 aus einem Baumarkt in Berlin eine Tragetasche im Werte von
39,00 Euro entwendet haben. Am 14.09.2018 soll er versucht haben, aus einem
Supermarkt in Halle Lebensmittel im Werte von rund 25,00 Euro zu entwenden. Dem
ihm folgenden Mitarbeiter soll er einen Schlag ins Gesicht zugefügt haben.
Mit
dem Verfahren ist die Große Strafkammer befasst, weil aufgrund einer
psychischen Erkrankung neben oder statt einer Bestrafung auch die Unterbringung
in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, welche nur durch eine
Kammer des Landgerichts angeordnet werden kann.
Betäubungsmittelhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
20.11.19, 09:30
; 21.11.19, 09:30 ; 28.11.19,
09:30
Raum 169
16 KLs 9/19
Dem
im Februar 1996 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er
soll im Mai 2019 im Bereich der Karl-von-Thielen-Straße in Halle in seinem
Rucksack knapp 1.000 Gramm Cannabis zum Zwecke des gewinnbringenden
Weiterverkaufs mit sich geführt haben.
Der
Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er das Rauschgift nicht
selbst habe verkaufen, sondern nur als Kurier an eine ihm von dritter Seite
genannte Person habe übergeben wollen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Betäubungsmittelhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
21.11.19, 09:30
; 27.11.19, 09:30 ; 28.11.19,
09:30 ; 16.12.19,
09:30 ; 17.12.19,
09:30 ; 18.12.19,
09:30 ; 19.12.19,
09:30 ; 07.01.20,
09:30
Raum 187
4 KLs 13/19
Der
Angeklagte ist im September 2000 geboren.
Ihm
wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln sowie unerlaubter Waffenbesitz
zur Last gelegt.
Er
soll gemeinsam mit einem Mittäter im März 2019 in einer gemeinsam genutzten
Wohnung in Halle Cannabis, Metamphetamin und Heroin zum Zwecke des
gewinnbringenden Weiterverkaufs aufbewahrt haben, darüber hinaus sollen die
beiden zur Absicherung der Drogengeschäfte eine betriebsbereite CO2-Waffe mit
Gaskartuschen und Munition sowie ein Springmesser, einen Schlagring, eine
Machete, einen Teleskopschlagstock sowie Pfefferspray griffbereit aufbewahrt
haben.
Der
Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen bislang nicht
eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht eine
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Da
der Angeklagte zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Handlung noch Heranwachsender
war, kommt je nach Entwicklungsgrad auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit
Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht.
Der
mutmaßliche Mittäter ist im Verfahren 4 KLs 7/19 durch Urteil vom 17.09.2019 zu
einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Versuchter Totschlag in Halle
Tag, Uhrzeit
26.11.19, 13:00
; 06.12.19, 09:00 ; 13.12.19,
09:00 ; 20.12.19,
09:00 ; 07.01.20,
09:00 ; 10.01.20,
09:00 ; 20.01.20,
09:00 ; 24.01.20,
09:00 ; 27.01.20,
09:00
Raum 123
14 KLs 11/19
Dem
im Januar 1999 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit
mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am 04.06.2019 in Halle dem Besitzer eines Bistros im Zuge eines Streites
um den Lohn für den Vortag mit einem Küchenmesser in den Rück gestochen haben.
Der Geschädigte soll eine tiefe Stichverletzung davon getragen haben, die eine
sofortige Notoperation im Universitätskrankenhaus Halle erforderlich gemacht
habe.
Der
Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung kommt angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte zur
Tatzeit Heranwachsender war, die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht,
welches Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren vorsieht.
Abrechnungsbetrug in Mücheln
Tag, Uhrzeit
28.11.19, 09:00
; 05.12.19, 09:00 ; 12.12.19, 09:00 ;
19.12.19, 09:00
; 09.01.20, 09:00 ; 16.01.20,
09:00 ; 23.01.20,
09:00 ; 06.02.20,
09:00 ; 20.02.20,
09:00
Raum 96
13 KLs 1/19
Die
Angeklagte A.T. ist im November 1963 geboren, ihre Schwester, die Angeklagte,
B.T. im September 1969.
Den
beiden Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 30 Fällen zur Last gelegt.
Die
Angeklagten betrieben gemeinsam in Mücheln einen Pflegedienst. Zwischen Januar
2013 und Mai 2014 sollen sie in 30 Fällen gegenüber den Krankenkassen
Leistungen abgerechnet haben, die entweder gar nicht oder nicht - wie vorgeschrieben - durch besonders
qualifiziertes Pflegepersonal erbracht worden seien. Auf diese Weise soll es zu
nicht gerechtfertigten Vergütungszahlungen in Höhe von rund 51.000,00 Euro
gekommen sein.
Die
Angeklagten haben über ihre Verteidiger die Art und Weise der Ermittlungen
gerügt, sich aber im übrigen nicht zur Sache eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs Monaten
und fünfzehn Jahren.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de