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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau Januar 2020

20.12.2019, Halle (Saale) – 32

  • Landgericht Halle

Räuberischer Diebstahl und

Körperverletzung in Weißenfels

 

Tag, Uhrzeit

07.01.20, 09:00

; 09.01.20, 09:00 ; 17.01.20,

09:00 ; 22.01.20,

09:00 ; 23.01.20,

09:00

 

Raum 141

 

5 KLs 28/19

 

Dem

im Juli 1981 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung sowie versuchte

Körperverletzung zur Last gelegt, ferner Diebstahl und räuberischer Diebstahl

sowie Sachbeschädigung.

 

Er

soll im November 2016 in Weißenfels seine Mutter in deren Wohnung in Weißenfels

gewürgt und gegen die Wohnungstür gestoßen haben.

 

Ebenfalls

im November 2016 soll er in Weißenfels ein mit einem Seilschloss gesichertes

Fahrrad entwendet haben.

 

Im

Dezember 2016 soll er sich unbefugt auf einem Baustellengelände aufgehalten

haben und versucht haben, auf den Mitarbeiter einzuschlagen, der ihn

aufforderte, das Gelände zu verlassen.

 

Im

Januar 2017 soll er in einer Gaststätte in Weißenfels ein auf der Theke

abgelegtes Mobiltelefon entwendet haben. Als er daraufhin von einem Gast am

Verlassen der Gaststätte gehindert worden sei, soll er nach diesem Gast

geschlagen und versucht haben, ihn in die Hand zu beißen.

 

Im

Oktober 2018 soll er sein Fahrrad gegen einen Pkw geworfen und diesen hierdurch

beschädigt haben.

 

Im

November 2018 soll er in einem Supermarkt in Weißenfels zwei Flaschen Wodka

entwendet haben.

 

Ebenfalls

im November soll er mit einem Hammer den Ausguss des Klosterbrunnens in

Weißenfels zerschlagen haben.

 

Der

Angeklagte bestreitet einige der Vorwürfe und hat sich im übrigen nicht

eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht rechnerisch eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15

Jahren. Weil wegen einer möglichen psychischen Erkrankung kommt aber auch die

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

 

Sicherungsverfahren wegen

gefährlicher Körperverletzung in Halle

 

Tag, Uhrzeit

07.01.20, 13:30

; 09.01.20, 12:30 ; 31.01.20,

09:30 ; 06.02.20,

09:30

 

Raum 187

 

4 KLs 19/19

 

Dem

im Dezember 1999 geborenen Beschuldigten wird gefährliche Körperverletzung zur

Last gelegt.

 

Er

soll als Patient des Fachkrankenhauses für Psychiatrie und Psychotherapie in

Halle im Juni 2019 in zwei Fällen Mitpatienten durch Schläge und Tritte

verletzt haben.

 

Der

Beschuldigte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Da

er aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit

gehandelt habe, kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in

Betracht.

 

Drogenhandel in Halle Neustadt

 

Tag, Uhrzeit

10.01.20, 08:30

 

Raum 141

 

5 KLs 32/19

 

Dem

im Mai 1996 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln

zur Last gelegt.

 

Er

soll im Juni 2017 in Halle Neustadt knapp 800 Gramm Marihuana mit sich geführt

haben, um es gewinnbringend zu verkaufen. Zur Absicherung seines Drogenhandels

soll er ein Messer mit einer 7 cm langen Klinge mit sich geführt haben.

 

Der

Angeklagte hat sich geständig eingelassen.

 

Es droht

eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Sexueller Missbrauch von Kindern in

Halle

 

Tag, Uhrzeit

14.01.20, 09:00

; 15.01.20, 09:00 ; 21.01.20,

09:00

 

Raum 123

 

14 KLs 10/19

 

Dem

im September 1982 geborenen Angeklagten wird (teils schwerer) sexueller

Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer

Schutzbefohlenen in 13 Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll sich im Zeitraum von Juli bis September 2018 in seiner Wohnung in Halle an

seiner am 28.11.2010 geborenen Tochter und in einem Falle auch an zwei

Freundinnen des Mädchens vergangen haben.

 

Der

Angeklagte hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu fünfzehn

Jahren.

 

Vergewaltigung in Halle

 

Tag, Uhrzeit

15.01.20, 09:30

; 16.01.20, 09:30 ; 20.01.20,

09:30 ; 22.01.20,

09:30

 

Raum 187

 

3 KLs 22/18

 

Dem

im Mai 1977 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung bzw. sexueller Missbrauch

in drei Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll sich im Frühjahr 2011, im Mai 2015 und im November 2017 in der gemeinsamen

Wohnung in Halle an seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen haben.

 

Der

Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

 

Untreue in Zeitz

 

Tag, Uhrzeit

17.01.20, 09:00

; 30.01.20, 09:00 ; 31.01.20,

09:00 ; 24.02.20,

09:00 ; 24.02.20,

09:00 ; 04.03.20,

09:00 ; 11.03.20,

09:00 ; 02.04.20,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 6/19

 

Der

Angeklagte H. ist im Dezember 1962 geboren, der Angeklagten K im Juni 1954.

 

Den

beiden Angeklagten wird gemeinschaftlich begangene Untreue in 11 Fällen, dem H.

darüber hinaus Untreue in 100 weiteren Fällen zur Last gelegt.

 

In

dem verfahrensgegenständlichen Zeitraum Februar 2012 bis November 2016 war der

H. Geschäftsführer der Stadtwerke Zeitz GmbH, der K war Oberbürgermeister der

Stadt Zeitz und als solcher Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke

Zeitz GmbH.

 

Die

Angeklagten sollen in dem genannten Zeitraum in erheblichem Umfange private

Reisen bzw. private Geschäfte auf Kosten der Stadtwerke Zeitz getätigt haben,

ohne dass es insoweit eine wirtschaftliche, geschäftliche Veranlassung gegeben

habe.

 

So

sei im Jahre 2010 ein Pkw zum Kaufpreis von rund 76.000,00 Euro als

Dienstfahrzeug angeschafft worden, ohne dass die hierzu erforderliche

Zustimmung des gesamten Aufsichtsrates vorgelegen habe, stattdessen habe nur

der K. das Angebot als genehmigt unterzeichnet. Das Fahrzeug sei dann im 2015

unter Wert an eine dritte Person weiterverkauft worden.

 

In

den Jahren 2012 seien die Angeklagten mehrfach auf Kosten der Stadtwerke nach

Prescott/Arizona und Tokio gereist. Im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl 2016

habe der H. über ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Wahlwerbung in eigener

Sache gemacht.

 

Schließlich

habe der H. in insgesamt 100 Fällen auf Kosten der Stadtwerke Karten für Spiele

der Fußball-Bundesliga erworben, und zwar sowohl für sich selbst als auch für

Dritte.

 

Die

Angeklagten haben in ihren Einlassungen angegeben, der Erwerb von Karten für

die Fußballspiele sei zu Zwecken des Marketings und der Kundenbetreuung erfolgt

und dem Aufsichtsrat bekannt gewesen. Auch die Reisen seien nicht privat,

sondern im Rahmen der Gewinnung von Städtepartnerschaften erfolgt.

 

Im

Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen bis zu fünfzehn Jahren.

 

Betäubungsmittelhandel in Weißenfels

 

Tag, Uhrzeit

20.01.20, 09:00

; 22.01.20, 09:00 ; 27.01.20,

09:00 ; 03.02.20,

09:00

 

Raum 96

 

13c KLs 17/19

 

Der

im September 1987 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

 

Im

April 2019 soll sie in ihrer Wohnung in Weißenfels eine Menge von 500 Gramm

Methamphetamin erworben haben und dieses in der Folgezeit an verschiedene

Abnehmer weiterverkauft haben.

 

Im

August sei mit ihrem Lieferanten eine Übergabe von weiteren 500 Gramm

vereinbart gewesen. Diese seien bei einer Verkehrskontrolle bei dem Lieferanten

sichergestellt worden. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung der

Angeklagten seien in deren Wohnung weitere Betäubungsmittel sowie Bargeld in

fünfstelliger Höhe und Feinwaagen und auch ein Pfefferspray vorgefunden worden.

 

 

Die

Angeklagte hat sich im wesentlichen geständig eingelassen.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Betäubungsmittelhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

28.01.20, 09:00

; 07.02.20, 10:30

 

Raum 96

 

13c KLs 16/19

 

Dem

im März 1988 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

 

Er

soll im August 2019 in Halle im Rahmen einer Verkehrskontrolle dabei

angetroffen worden sei, wie er mit seinem Pkw Methamphetamin, Kokain,

Amphetamin und Marihuana transportierte. In seiner Wohnung in Halle soll er

weitere Mengen dieser Betäubungsmittel aufbewahrt haben, um mit ihnen Handel zu

treiben. Zur Absicherung seiner Drogenverkäufe soll er ein Springmesser bereit

gelegt haben.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

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