Kontakt
Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau Oktober
02.10.2017, Halle (Saale) – 41
- Landgericht Halle
Gewerbsmäßiger Betrug in
Teutschenthal etc.
Tag, Uhrzeit
04.10.17, 09:30
; 06.10.17, 09:00 ; 26.10.17,
09:30 ; 27.10.17,
09:00 ; 02.11.17,
09:30 ; 07.11.17,
09:30 ; 09.11.17,
09:30 ; 14.11.17,
09:30 ; 17.11.17,
09:00 ; 21.11.17,
09:30
Raum 169
2 KLs 8/16
Der
im Dezember 1975 geborenen Angeklagten wird Betrug in 17 Fällen zur Last
gelegt, außerdem Urkundenfälschung in einem Fall. .
Die
Angeklagte war vom Landgericht Halle am 03.12.2014 wegen Veruntreuung zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt worden war (LG Halle 2 KLs
9/14). Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte als
angestellte Bilanzbuchhalterin eines Unternehmens in Dessau von den
Unternehmenskonten insgesamt mehr als 440.000,00 Euro auf eigene Konten
überwiesen habe. In diesem Strafverfahren hatte die Angeklagte die Tatvorwürfe
eingeräumt und sich schriftlich gegenüber dem Insolvenzverwalter des
Unternehmens verpflichtet, zur Schadenswiedergutmachung 350.00,00 Euro zu
zahlen. Tatsächlich hatte sie bereits vor Erlass des genannten Strafurteils
Zahlungen in Höhe von rund 136.000,00 Euro geleistet .
Der
nunmehr vorliegenden Anklage zufolge habe sie dieses Geld allerdings durch
Betrugshandlungen erlangt. So soll sie beispielsweise einem
Transportunternehmer gegenüber angegeben haben, sie könne ihm Aufträge
vermitteln, wenn er bereit sei, die von dem künftigen Auftraggeber eine
"Gebühr" für die Auftragsvermittlung und eine Sicherheitskaution zu
leisten. Durch diese wahrheitswidrigen Angaben soll sie den Getäuschten zur
Zahlung von rund 34.000,00 Euro veranlasst haben. Weiter soll sie durch Fälschung
der Unterschrift ihres damaligen Lebensgefährtin einen auf dessen Namen
laufenden Darlehensvertrag abgeschlossen und so die Auszahlung von 30.000,00
Euro bewirkt haben. Weiterhin soll sie in geschäftlicher Beziehung zu einem
Reifenhandel in Teutschenthal gestanden und für dieses Unternehmen
Buchhaltungsarbeiten erledigt haben. In dieser Eigenschaft soll sie bei der
Unternehmensleitung die Auszahlung von zahlreichen Teilbeträgen mit einer
Gesamtsumme von rund 62.000,00 Euro bewirkt haben, indem sie wahrheitswidrig
angegeben habe, das Geld werde u.a.. zur Begleichung von
Steuerverbindlichkeiten benötigt.
Die
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Es droht eines
Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.
Sicherungsverfahren: Totschlag in Petersberg
Tag, Uhrzeit
16.10.17, 08:30
; 18.10.17, 10:00 ; 24.10.17,
08:30
Raum 141
1 Ks 9/17
Dem
im Dezember 1953 geborenen Beschuldigten wird Totschlag zur Last gelegt.
Er
soll im Mai 2017 in Petersberg (Brachstedt)
in dem von ihm gemeinsam mit seiner Ehefrau bewohnten Wohnhaus seine
Ehefrau mit einem so genannten "Nahschuss" aus einer
Kleinkaliberpistole getötet haben. Hintergrund der Tat sei, dass der
Beschuldigte aufgrund einer fortschreitenden psychischen Erkrankung die
wahnhafte Vorstellung gehabt habe, seine Ehefrau wolle ihn durch die permanente
Beibringung von Tigerbalsam gesundheitlich schädigen. Als der Beschuldigte dann
den Tod seiner Ehefrau festgestellt und seine Tochter mit der herbeigerufenen
Feuerwehr bereits an der Tür gerüttelt hätten, habe er versucht, sich durch
einen Schuss in die Brust selbst zu töten. Nur durch eine Notoperation habe er
gerettet werden können.
Der
Beschuldigte, der als Jäger einen Jagdschein hatte und daher Waffen und
Munition in seinem Haus aufbewahren durfte, hat angegeben, in Notwehr gehandelt
zu haben.
Die
Anklage geht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund der psychischen
Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt hat, so dass statt einer
Strafe die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus in Betracht kommt.
Tötung eines 14 Monate alten Kindes
in Naumburg
Tag, Uhrzeit
17.10.17, 08:30
; 26.10.17, 08:30 ; 13.11.17,
08:30 ; 20.11.17,
08:30
Raum 141
1 Ks 8/17
Der
im Januar 1991 geborenen Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt. Sie soll
am 22.04.2017 in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Naumburg ihrem am
02.02.2016 geborenen Sohn mit einem Brotmesser zwei Stiche in den Hals zugefügt
und das Kind so getötet haben.
Die
Angeklagte soll die Tat gegenüber der Polizei eingeräumt.
Die
weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass die im Jahre 2013 aus Eritrea über
Äthiopien, Sudan, Libyen und Italien nach Deutschland geflohene Angeklagte
aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung im Zustande verminderter
Schuldfähigkeit gehandelt haben, so dass neben einer Strafe die Unterbringung
in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.
Gefährliche Körperverletzung in Halle
Tag, Uhrzeit
25.10.17, 09:00
Raum 123
10a KLs 12/17
Die
Staatsanwaltschaft legt dem im Dezember 1981 geborenen Angeklagten gefährliche
Körperverletzung zur Last.
Er
soll sich im Mai 2016 zunächst in einer Straßenbahn in Halle der
Fahrkartenkontrolle entzogen haben, indem er die Straßenbahn an einer
Haltestelle verließ. Als ihm der Kontrolleur gefolgt sei, habe er diesem in die
Hand gebissen und ihn in den Unterleib getreten.
Die
Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Die 10. Große Strafkammer
des Landgerichts hat dann das Verfahren übernommen, weil auch die Bestrafung
wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung in Betracht komme. Die dann drohende Strafe von mindestens 5
Jahren geht über die sog. "Strafgewalt" des Amtsgerichts hinaus, denn
das Schöffengericht ist nur bei einer Straferwartung von bis zu 4 Jahren
zuständig.
Bewaffneter Überfall auf Spielhallen
u.a. in Halle und Teutschenthal
Tag, Uhrzeit
25.10.17, 09:00
; 27.10.17, 09:00 ; 07.11.17,
09:00 ; 10.11.17,
09:00 ; 14.11.17,
09:00 ; 17.11.17,
09:00 ; 28.11.17,
09:00
Raum 187
4 KLs 7/17
Der
Angeklagte S. ist im Dezember 1995 geboren, der Angeklagte P. im Februar 1999.
Den
beiden wird besonders schwerer Raub zur Last gelegt, und zwar dem S. in 5 Fällen,
dem P. in 7 Fällen.
Laut
Anklage sollen die beiden Angeklagten im Zeitraum Februar bis April 2017
gemeinschaftlich handelnd in 5 Fällen maskiert, teilweise vermummt, zwei
Verkaufsmärkte in Halle, eine Tankstelle und zweimal dieselbe Spielhalle überfallen
haben. Durch Drohungen mit einer Gasdruckpistole und auch anderen gefährlichen
Werkzeugen sollen sie die Angestellten jeweils zur Herausgabe von Bargeld
gezwungen haben. Dabei sollen sie in einem Supermarkt ohne Beute geblieben
sein, im Übrigen jeweils Beträge von 324 Euro bis 6579 Euro erbeutet haben.
Dem
P. werden darüber hinaus zwei weitere Fälle des gemeinschaftlichen schweren
Raubes zur Last gelegt: Er soll mit
einem gesondert verfolgten Mittäter mit Sturmhauben und Masken zwei Spielhallen
überfallen haben und hier unter Drohungen mit Pistolen und einem Messer jeweils
die Tageseinnahmen von bis zu 3.200 Euro entwendet haben.
Der
P. hat umfangreiche Angaben gemacht und den S. belastest, S. hat keine Angaben
gemacht.
Im
Falle der Verurteilung droht dem S. eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht unter
5 Jahren. Der Angeklagte P. war zur Tatzeit Heranwachsender, es kommt die
Anwendung des Jugendstrafrechts mit Sanktionen bis zu einer Jugendstrafe von 10
Jahren in Betracht.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de