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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Schadenersatzprozess der Stadt Weißenfels durch Vergleich beendet
15.12.2017, Halle (Saale) – 51
- Landgericht Halle
Ein jahrelanger Zivilrechtsstreit
um Schadenersatzansprüche der Stadt Weißenfels ist nunmehr durch einen
Vergleich beendet worden.
Die Stadt Weißenfels (Klägerin) hatte
die Beklagten - unter anderem ein Planungsbüro sowie die Stadtwerke Weißenfels
und die Betreiberin eines Fleischwerks - auf Schadenersatz in Höhe von rund 10
Mio. Euro in Anspruch genommen. Dabei sollte es sich um die Mehrkosten handeln,
die dem früheren Zweckverbandes für Abwasserbeseitigung Weißenfels (ZAW) durch
erhöhte Abwasserabgaben für die Veranlagungsjahre 2006 bis 2011 entstanden und größtenteils
von der Klägerin gedeckt worden seien. Die Klägerin hatte zur Begründung ihrer
Ansprüche vorgetragen, die Beklagten seien dafür verantwortlich gewesen, dass
die Grenzwerte für Schadstoffe bei der Einleitung des Abwassers aus der
Weißenfelser Kläranlage in die Saale zum Teil erheblich überschritten worden
waren, was bei dem ZAW zu den genannten Mehrkosten geführt habe.
Nach der ersten mündlichen
Verhandlung in dieser Sache 2013 hatten die Parteien ihre Standpunkte
schriftlich erläutert und vertieft und außergerichtliche Gutachten eingeholt.
In mehreren Verhandlungen im
Jahre 2017 hatte das Gericht dann etliche Zeugen vernommen.
Nach Ankündigung des Gerichts,
eine Entscheidung müsse durch weitere Zeugenvernehmungen und Einholung von
Sachverständigengutachten vorbereitet werden, haben die Parteien nunmehr in
einer öffentlichen Verhandlung am 07.12.2017 eine einvernehmliche Lösung
gefunden. Danach verpflichten sich die Beklagten, zur Abgeltung aller diesbezüglichen
Ansprüche an die Stadt Weißenfels insgesamt 3.650.000,00 Euro zu zahlen, die
diese außerhalb ihrer Pflichtaufgaben zielgerichtet und ausschließlich für gemeinnützige,
nachhaltige oder investive Zwecke einzusetzen hat.
Der Vergleich ist noch nicht endgültig
wirksam, er kann noch bis zum 09.03.2018 widerrufen werden.
Weitere Einzelheiten des
Vergleichs können von dieser Seite nicht mitgeteilt werden.
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