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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau für November 2023

27.10.2023, Halle (Saale) – 023/2023

  • Landgericht Halle

Mord u. a. in Merseburg  NICHT ÖFFENTLICH

Tag, Uhrzeit
02.11.23, 09:00 ; 06.11.23, 09:00 ; 08.11.23, 09:00 ; 13.11.23, 09:00 ; 16.11.23, 09:00 ; 24.11.23, 09:00 ; 04.12.23, 09:00 ; 13.12.23, 09:00 ; 18.12.23, 09:00

Raum 90

17 KLs 7/23

Der im März 2006 geborene Angeklagte soll im Juni 2023 in Merseburg u. a. einen anderen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet haben.

Da der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gemäß § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zum Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.

Betäubungsmittelhandel in Mücheln

Tag, Uhrzeit
02.11.23, 09:00 ; 06.11.23, 09:00 ; 09.11.23, 09:00 ; 23.11.23, 09:00

Raum 123

10a KLs 2/23

Dem im Dezember 1985 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, in drei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Er soll an zwei Tagen im Juli 2022 in Mücheln einer beim Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt geführten Vertrauensperson Methamphetamin verkauft haben, und zwar zum einen 20 g zu einem Gesamtpreis von 750,00 Euro und zum anderen ca. 50 g zum Gesamtpreis von 1.850,00 Euro. Als der Angeklagte im August 2022 im Rahmen der Vollstreckung mehrerer Haftbefehle festgenommen werden sollte, soll er unmittelbar vor seiner Festnahme eine Tasche mit diversen Betäubungsmitteln, die zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen seien (u. a. Levmethamphetamin, Methamphetamin und Ecstasytabletten), auf das Dach des Nachbarhauses geworfen haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Der Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Besonders schwerer Raub in Halle

Tag, Uhrzeit
02.11.23, 09:00 ; 10.11.23, 09:00

Raum 187

3 KLs 2/23

Dem im August 1995 geborenen Angeklagten wird ein besonders schwerer Raub vorgeworfen.

Er soll im Juni 2022 in Halle gemeinsam mit einer bislang unbekannten Person einen Passanten auf der Straße angesprochen haben. Die unbekannte Person habe dabei ein Messer auf den Passanten gerichtet und diesen aufgefordert, seinen Geldbeutel zu öffnen. Da sich in dem Geldbeutel jedoch kein Geld befunden habe, habe der Angeklagte den Passanten sodann aufgefordert, sein Mobiltelefon herauszugeben, was dieser auch getan habe. Nachdem der Angeklagte dem Passanten dessen Mobiltelefon zurückgegeben habe, um dieses zu entsperren und es dem Passanten daraufhin gelungen sei, einen Notruf abzusetzen, habe der Angeklagte dem Passanten gewaltsam dessen mitgeführten Stoffbeutel, in dem sich Lebensmittel befunden hätten, entrissen und sei daraufhin mit dem Stoffbeutel geflüchtet.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Gefährliche Körperverletzung in Raßnitz

Tag, Uhrzeit
06.11.23, 10:00 ; 14.11.23, 09:00 ; 23.11.23, 09:00

Raum 187

4 KLs 10/22

Dem im Januar 2002 geborenen Angeklagten wird eine gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im Dezember 2021 in der Jugendanstalt Raßnitz einem Mitgefangenen mit einem Stichwerkzeug unvermittelt in die linke hintere Schulter gestochen haben, wodurch dieser eine oberflächliche Stichverletzung erlitten habe.

Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

Gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu fünf Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Daneben könnte die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.

Besonders schwerer räuberischer Diebstahl in Zeitz

Tag, Uhrzeit
07.11.23, 11:30 ; 16.11.23, 09:00 ; 22.11.23, 09:00

Raum 187

3 KLs 8/23

Dem im Juli 1991 geborenen Angeklagten wird ein besonders schwerer räuberischer Diebstahl vorgeworfen. Er soll im Dezember 2022 in ein unbewohntes Mehrfamilienhaus in Zeitz eingedrungen sein, um dort Kupferrohre, Armaturen und Teile der Nachtspeicheröfen zu entwenden. Als er von einem Zeugen auf frischer Tat gestellt worden sei, habe er diesen unter Vorhalt eines Taschenmessers aufgefordert, abzuhauen und damit gedroht, zu allem fähig zu sein. Daraufhin habe der Zeuge aus Angst um sein Leben den Angeklagten mit dem Diebesgut, das einen Verkaufswert von 362,00 Euro hatte, entkommen lassen. Durch die gewaltsame Entnahme der Buntmetalle sei an dem Gebäude ein Schaden von insgesamt etwa 50.000,00 Euro entstanden.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Vergewaltigung u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
09.11.23, 09:00 ; 15.11.23, 09:00 ; 24.11.23, 09:00

Raum 187

3 KLs 9/22

Dem im November 1982 geborenen Angeklagten werden zwei Fälle der Vergewaltigung und ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Er habe an einem Tag im April 2020 in einer Regionalbahn auf der Fahrt von Merseburg nach Halle eine Mitreisende kennengelernt und sich in der Folge während der Zugfahrt zwei Mal an ihr vergangen. Dabei habe der Angeklagte ausgenutzt, dass die Mitreisende erheblich alkoholisiert gewesen und deshalb in ihrer Fähigkeit, einen entgegenstehenden Willen zu bilden und zu äußern, erheblich eingeschränkt gewesen sei. Als die herbeigerufenen Polizeibeamten die Identität des Angeklagten feststellen wollten, habe dieser unvermittelt zum Schlag ausgeholt, um einen der Polizeibeamten am Kopf zu treffen. Der Polizeibeamte habe dem Schlag jedoch ausweichen können.

Der Angeklagte hat die Taten bislang in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes u. a. in Halle u. a.

Tag, Uhrzeit
10.11.23, 09:00 ; 17.11.23, 09:00 ; 08.12.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 2/23

Dem im Oktober 1977 geborenen Angeklagten werden fünf Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen, eine Tat des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen, Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zur Last gelegt.

Der Angeschuldigte soll im Zeitraum von Januar 2016 bis April 2017 sechs Mal sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität an der damals 9 bzw. 10 Jahre alten Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin in deren Wohnung in Halle vorgenommen haben. Im Zeitraum von Mai 2018 bis Mai 2019 soll der Angeklagte den damals 10 oder 11 Jahre alten Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährten in dem gemeinsam bewohnten Haus in Teutschenthal zum Zwecke der Züchtigung mehrfach getreten haben, nachdem dieser sich aus Angst vor dem Angeklagten zuvor auf den Boden geworfen habe. An einem Tag im Jahr 2019 soll er seine damalige Lebensgefährtin mit seinem Gürtel geschlagen haben. Zwischen Februar 2019 und Juli 2020 soll der Angeklagte seiner damaligen Lebensgefährtin einen gefüllten Werkzeugkoffer gegen den Kopf geschlagen haben, weil er wegen eines vorangegangenen Streits noch verärgert gewesen sei. Schließlich soll der Angeklagte an einem Tag im Jahr 2019 auf dem OP-Tisch im Operationssaal eines Krankenhauses sexuelle Handlungen an einer unbekannt gebliebenen, mutmaßlich erwachsenen Patientin, die er in seiner Funktion als Anästhesist zuvor selbst anästhesiert hatte, vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat die Taten eingeräumt.

Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Versuchte Vergewaltigung in Halle

Tag, Uhrzeit
13.11.23, 09:00 ; 14.11.23, 09:00 ; 16.11.23, 09:00 ; 20.11.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 5/23

Dem im März 1996 geborenen Angeklagten werden zwei Straftaten der versuchten Vergewaltigung zur Last gelegt. Er soll an einem Tag im März 2020 zwei Mal versucht haben, sich an einer jungen Frau, mit der er zum damaligen Zeitpunkt eng befreundet war, zu vergehen.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Böhlen u. a.

Tag, Uhrzeit
14.11.23, 13:00 ; 15.11.23, 13:00 ; 28.11.23, 09:00 ; 12.12.23, 09:00 ; 14.12.23, 09:00 ; 19.12.23, 12:00 ; 08.01.24, 09:00

Raum

6 KLs 5/23

Dem im Dezember 1990 geborenen Angeklagten T. werden zwei und dem im Dezember 1980 geborenen Angeklagten S. wird eine Tat des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion jeweils in Tateinheit mit vollendetem bzw. versuchtem Diebstahl im besonders schweren Fall und in Tateinheit mit Sachbeschädigung zur Last gelegt.

Der Angeklagte T. soll im Februar 2023 in Böhlen einen Fahrausweisautomaten der Deutschen Bahn mit Hilfe eines explosiven Gasgemisches gesprengt haben, um auf diese Weise die Wegnahme der im Automaten verbauten Geldkassetten zu ermöglichen. Durch die Detonation wurde der Automat total zerstört. Es entstand ein Sachschaden von ca. 20.500,00 Euro. Nach der Explosion habe der Angeklagte T. zwei Zusatzrestgeldspeicher mit einem Bargeldbetrag von ca. 775,00 Euro entwendet.

Im April 2023 sollen sich die Angeklagten T. und S. gemeinsam mit dem gesondert verfolgten S. zu einem Fahrkartenautomaten in Gröbers begeben und diesen mittels einer selbstgebauten Lunte zur Explosion gebracht haben, um an das Bargeld im Inneren des Automaten zu gelangen. Da die Detonation eine Entnahme der Geldkassette nicht ermöglicht habe, seien die Angeklagten geflüchtet und wenig später von der Polizei vorläufig festgenommen worden. An dem völlig zerstörten Fahrkartenautomaten entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 22.700,00 Euro.

Der Angeklagte T. hat die Taten in Abrede gestellt. Der Angeklagte S. hat die ihm zur Last gelegte, im April 2023 begangene Tat eingeräumt.

Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Versuchter Totschlag in Halle

Tag, Uhrzeit
14.11.23, 08:30 ; 21.11.23, 08:30 ; 28.11.23, 08:30

Raum 141

1 Ks 6/23

Dem im Februar 1999 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Im Oktober 2022 sei es zu einer lautstarken nachbarschaftlichen Auseinandersetzung des Angeklagten mit dem Geschädigten über die Verschlusssicherheit der Hauseingangstür gekommen. Aus Wut und Verärgerung sei der Angeklagte plötzlich im Haus verschwunden und wenig später mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm wieder herausgekommen. Sodann habe der Angeklagte den Geschädigten mit dem Küchenmesser bedroht. Aus Angst vor einer Verletzung habe der Geschädigte in den Arm mit dem Messer gegriffen und sich dabei Schnittverletzungen an der linken Hand zugezogen. Der Angeklagte und der Geschädigte hätten anschließend derart heftig um das Messer gerangelt, dass dieses zu Boden gefallen sei. Von dort habe es der Angeklagte dann wieder an sich genommen und sei damit in seiner Wohnung verschwunden, um es vor der Polizei zu verstecken.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten zunächst vor dem Amtsgericht Halle (Saale) (Strafrichter) wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Da der Angeklagte jedoch zusätzlich des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung dringend verdächtig ist, legte das Amtsgericht das Verfahren der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle vor, die das Verfahren übernommen hat.

Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Vergewaltigung u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
21.11.23, 09:00 ; 23.11.23, 09:00 ; 04.12.23, 09:00 ; 05.12.23, 09:00 ; 06.12.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 10/23

Gegen den im Januar 1988 geborenen Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.

Mit Anklageschrift vom 06.02.2023 werden dem Angeklagten eine gefährliche Körperverletzung und zwei Straftaten der Bedrohung zur Last gelegt. Er soll im November 2021 im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung die Wohnungseingangstür gezielt und kraftvoll gegen seine Ehefrau, von der er nach islamischem Recht bereits geschieden war, geschlagen haben, um diese am Verlassen der Wohnung zu hindern. Hierdurch seien die Finger der linken Hand der Frau geprellt worden. Im Anschluss habe der Angeklagte seiner Ehefrau gedroht, ihr auch noch die andere Hand zu brechen. Etwa eine Woche später habe der Angeklagte gegenüber dem Bruder seiner Ehefrau geäußert, seine Ehefrau und deren Brüder umzubringen, wenn diese nicht die gemeinsame Wohnung verlasse. Weiterhin habe er gedroht, dass er alle umbringen werde, sofern ihm das Umgangsrecht mit seinen Kindern verwehrt werde.

Mit Anklageschrift vom 16.05.2023 werden dem Angeklagten drei Fälle der Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll sich im Sommer 2021 drei Mal an seiner damaligen Ehefrau vergangen haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Sexuelle Nötigung in Halle

Tag, Uhrzeit
27.11.23, 09:00 ; 01.12.23, 09:00 ; 20.12.23, 09:00

Raum 90

17 KLs 8/23

Dem im Dezember 1993 geborenen Angeklagten wird eine sexuelle Nötigung zur Last gelegt.

Er soll im Juli 2023 in Halle eine damals 16-Jährige, auf die er in der Straßenbahn aufmerksam geworden sei, verfolgt und nach dem Verlassen der Straßenbahn unter Anwendung von Gewalt sexuell genötigt haben.

Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Sexueller Missbrauch eines Kindes in Halle

Tag, Uhrzeit
29.11.23, 09:00 ; 30.11.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 8/23

Dem im November 1982 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in zwei Fällen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im November 2022 in einem Keller in Halle an zwei Tagen sexuelle Handlungen an einem damals acht Jahre alten Jungen, den er zuvor auf dem Spielplatz kennengelernt hatte, vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

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