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(LG HAL) Akkreditierung zur Hauptverhandlung gegen Björn U. Höcke
20.03.2024, Halle (Saale) – 008/2024
- Landgericht Halle
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vorsitzende der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Halle hat am 20.03.2024 die anliegende Verfügung erlassen. In dieser finden Sie die Einzelheiten des von ihm angeordneten Akkreditierungsverfahrens.
Es wird auf folgende Bedingungen des Akkreditierungsverfahrens hingewiesen:
Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter steht ein noch nicht festgelegtes Kontingent an Sitzplätzen im Sitzungssaal zur Verfügung.
Das Akkreditierungsverfahren
beginnt am
Mittwoch, den 20.03.2024 um 12:00 Uhr (MEZ)
und endet am
Sonntag, den 31.03.2024 um 24:00 Uhr (MESZ).
Für Akkreditierungsgesuche ist das beigefügte Formular zu verwenden. Dieses ist per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
akkreditierung.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de.
Dem Formular ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.
Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden Medienpools gebildet. Im Akkreditierungsgesuch ist ausdrücklich zu erklären, ob die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft besteht.
Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht eine begrenzte Anzahl von Standplätzen auf dem Parkplatz des Justizzentrums Halle zur Verfügung. Falls Standplätze benötigt werden, ist auch dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch anzugeben.
Akkreditierungsgesuche, die vor oder nach Ablauf der Frist eingehen oder die nicht per E-Mail an die o. g. E-Mail-Adresse gesandt werden, werden nicht berücksichtigt.
Sobald das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens vorliegt, wird über die Sitzplatzvergabe entschieden. Sollte die Anzahl der Akkreditierungsgesuche die Anzahl der für Medienvertreter und Medienvertreterinnen im Sitzungssaal zur Verfügung stehenden Sitzplätze überschreiten, wird ein Auslosungsverfahren durchgeführt werden. Einzelheiten zum Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens werden nach dessen Abschluss in einer weiteren Pressemitteilung bekanntgegeben.
Sollte ein Auslosungsverfahren erforderlich werden, wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass es im Justizzentrum Halle einen Mediensaal geben wird, in den die Hauptverhandlung in Bild und Ton übertragen werden wird. Im Mediensaal stehen weitere ca. 120 Sitzplätze für Medienvertreter und Medienvertreterinnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Adina Kessler-Jensch
Pressesprecherin
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