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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im April 2024
24.04.2024, Halle (Saale) – 011/2024
- Landgericht Halle
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
25.04.24, 14:00 ; 16.05.24, 09:00
Raum 123
10a KLs 4/24
Dem im Juli 1979 geborenen Angeklagten werden der Besitz von Betäubungsmitteln und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er soll im August 2023 in Halle bei einer polizeilichen Kontrolle 3,9 g Methamphetamin bei sich geführt haben.
Im November 2023 soll sich der Angeklagte in einer Spielhalle in Halle aufgehalten haben, als diese von Polizeibeamten durchsucht worden sei. Dabei habe er in der Innentasche seiner Jacke vier Klemmtüten aufbewahrt, von denen drei Methamphetamin enthalten hätten. In seiner Gürteltasche habe er zur Absicherung seiner Betäubungsmittelgeschäfte ein Einhandmesser aufbewahrt.
Der Angeklagte hat sich nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Wohnungseinbruchsdiebstahl u. a. in Zeitz (Sicherungsverfahren)
Tag, Uhrzeit
25.04.24, 09:00; 15.05.24, 09:00 ; 05.06.24, 09:00 ; 17.06.24, 09:00 ; 27.06.24, 09:00
Raum 187
3 KLs 3/24
Der im Juni 1985 geborene Beschuldigte leidet unter einer schweren psychischen Erkrankung. Mit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren werden ihm ein Wohnungseinbruchsdiebstahl, zwei gefährliche Körperverletzungen, zwei vorsätzliche Körperverletzungen, davon eine in Tateinheit mit Bedrohung, ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt.
Der Beschuldigte soll die Taten krankheitsbedingt im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit, wenn nicht gar im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.
Er soll sich an einem Tag im Oktober 2023 zu einer Wohnung in Zeitz begeben haben, dort mit einem Werkzeug die Wohnungstür eingeschlagen, sodann die Wohnung betreten und diese anschließend unter Mitnahme eines Tablets im Wert von ca. 100 Euro wieder verlassen haben.
Im November 2023 soll er anlasslos einem Mann insgesamt drei Mal mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser Kopfschmerzen und Schwindel erlitten habe.
An einem weiteren Tag im November 2023 soll der Beschuldigte einer Frau in deren Wohnung zunächst mit der Hand oder Faust gegen den Kopf geschlagen haben, woraufhin diese zu Boden gegangen sei. Sodann habe er mit einem Stuhlbein gegen den linken Unterarm der Frau geschlagen, wodurch sie zumindest starke Schmerzen erlitten habe.
Ebenfalls im November 2023 soll der Beschuldigte mit einer Flasche auf eine Frau eingeschlagen haben. Danach habe er gegen ihren Kopf getreten und anschließend mit einem Stuhlbein mehrfach auf sie eingeschlagen und dabei auch am Kopf getroffen. Hierdurch habe die Frau ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades mit Hinterkopfplatzwunde sowie diverse Schnittwunden an Oberschenkel, Schulter und Ohr erlitten.
An einem weiteren Tag im November 2023 soll sich der Beschuldigte in der Wohnung seiner Mutter aufgehalten haben, wo er diese vermutlich körperlich verletzt habe. Durch die Hilferufe seiner Mutter sei eine Frau zu Hilfe geeilt. Dabei sei die Frau unmittelbar von dem Beschuldigten angegriffen worden. Der Beschuldigte habe im Halsbereich den Pullover der Frau ergriffen und sie damit gewürgt, wodurch die Frau erhebliche Würgemale und Atemnot erlitten habe. Dabei habe der Beschuldigte der Frau gedroht, sie umzubringen.
Anschließend habe der Beschuldigte das Haus verlassen und sei auf den zwischenzeitlich eingetroffenen Polizeiwagen zugelaufen, habe sich gegen das Fahrzeug geworfen und dem bereits ausgestiegenen Polizeibeamten unvermittelt mit der rechten Faust ins Gesicht geschlagen. Seiner anschließenden Festnahme habe er sich sodann durch wildes Umsichschlagen sowie Tritte gegen die Polizeibeamten widersetzt.
Nachdem sich der Beschuldigte im November 2023 aus der Psychiatrie Naumburg selbst entlassen habe, habe er sich einer polizeilichen Wegweisungsverfügung widersetzt, indem er mit den Armen um sich geschlagen und körperlich auf die Beamten eingewirkt habe.
Statt einer Strafe droht dem Beschuldigten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Anmerkung:
Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Halle
Tag, Uhrzeit
30.04.24, 08:00 ; 13.05.24, 08:30
Raum 141
5 KLs 6/24
Dem im März 1973 geborenen Angeklagten wird Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.
Er soll im November 2023 in seiner Wohnung in Halle diverse Betäubungsmittel (765 g Marihuana, 4,6 g Kokain und 400,2 g Heroin) verwahrt haben, um diese gewinnbringend an Dritte weiterzuverkaufen.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren in Teilen zum Tatvorwurf eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
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