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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Urteil wegen Mordes an Ehefrau rechtskräftig

29.03.2012, Halle (Saale) – 7

  • Landgericht Halle

 

 

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Mit Beschluss vom 20.03.2012 hat

der Bundesgerichtshof die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des

Landgerichts Halle vom 24.08.2011 als unbegründet verworfen, mit dem der

Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden

war (BGH 4 StR 627/11, LG Halle 1 Ks 2/11).

 

 

 

Die Schwurgerichtskammer des

Landgerichts hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 10.03.2011 in Halle seien Ehefrau getötet hatte. Dabei

hatte er der zunächst seiner in einem Sessel sitzenden Frau mit einer

Bratpfanne wuchtig auf den Kopf geschlagen und sie denn geschlagen und gewürgt.

Schließlich hatte er ihr ein Küchenmesser dreimal in den Rücken gestochen.

 

 

 

Die

Beziehung zwischen den Eheleuten war seit Jahren durch finanzielle Schwierigkeiten

belastet. Auslöser für die Tat war dann schließlich die Zustellung eines

Versäumnisurteils, mit dem die Familie zur Räumung der Mietwohnung verurteilt

wurde. Aus der Ehe des Angeklagten mit der nunmehr Getöteten waren drei Kinder

hervorgegangen, die in den Jahren 1980, 1984 und 1991 geboren wurden.

 

 

 

In

seinem Beschluss vom 20.03.2012 führt der Bundesgerichtshof ohne weitere Begründung

aus, dass die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen

Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.

 

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