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(LG HAL) Weiterer Prozessauftakt im Juli 2024
18.07.2024, Halle (Saale) – 019/2024
- Landgericht Halle
Räuberischer Diebstahl u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
22.07.24, 09:00 ; 30.07.24, 09:00 ; 31.07.24, 09:00 ; 06.08.24, 09:00 ; 12.08.24, 09:00 ; 20.08.24, 09:00
Raum 169
16 KLs 2/24
Gegen den im März 1996 geborenen Angeklagten liegen acht Anklageschriften vor.
Mit Anklageschrift vom 23.01.2024 werden dem Angeklagten elf Fälle des gewerbsmäßigen Diebstahls sowie zwei Fälle des räuberischen Diebstahls zur Last gelegt. Er soll zwischen Juli und Oktober 2023 im Stadtgebiet von Halle elf Diebstahlshandlungen zur Finanzierung seines Lebensunterhalts begangen haben. Unter anderem soll er Lebensmittel und Bekleidungsgegenstände aus mehreren Geschäften, Mobiltelefone und an verschiedenen Standorten abgestellte und gesicherte Fahrräder entwendet haben. Darüber hinaus habe der Angeklagte im September 2023 in einer Drogerie Parfums im Gesamtwert von 845,00 Euro entwendet. Als der Ladendetektiv ihn an der Flucht habe hindern wollen, habe der Angeklagte ihn zur Seite gestoßen. Nachdem der Angeklagte von dem Ladendetektiv und einem weiteren Sicherheitsdienstmitarbeiter zurück in das Geschäft verbracht worden sei, habe er erneut versucht, die beiden Mitarbeiter wegzustoßen und mit der Beute zu fliehen. Ebenfalls im September 2023 habe der Angeklagte in einem Bekleidungsgeschäft diverse Bekleidungsgegenstände im Gesamtwert von 129,97 Euro angezogen und mit diesen das Geschäft verlassen, ohne die Ware bezahlt zu haben. Dabei sei er von mehreren Mitarbeitern des Geschäfts verfolgt worden. Vor dem Geschäft habe der Angeklagte von seinem abgestellten Fahrrad zwei Eisenstangen abgenommen und mit diesen Schlagbewegungen in Richtung der Mitarbeiter ausgeführt, um mit der Beute fliehen zu können.
Mit Anklageschrift vom 15.02.2024 wird dem Angeklagten ein Diebstahl in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll im Oktober 2023 in einem Bekleidungsgeschäft in Halle von zwei Paar Turnschuhen die elektronische Diebstahlssicherung herausgerissen und anschließend die Schuhe im Gesamtwert von 149,97 Euro in seinen mitgeführten Turnbeutel gesteckt haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen.
Mit Anklageschrift vom 19.03.2024 werden dem Angeklagten elf weitere Straftaten, darunter zehn Fälle des Diebstahls und eine Bedrohung in Tateinheit mit Diebstahl, zur Last gelegt. Er soll zwischen Juli 2023 und Februar 2024 in Halle elf weitere Diebstahlshandlungen zur Finanzierung seines Lebensunterhalts begangen haben. Unter anderem soll er Lebensmittel in Supermärkten und Fahrräder entwendet haben. Bei einer der Taten im August 2023 soll der Angeklagte von einem Zeugen beobachtet und aufgefordert worden sein, die an sich genommene Ware zurückzulegen und den Markt zu verlassen. Daraufhin habe der Angeklagte den Zeugen an den Hals gefasst und gesagt: "Beim nächsten Mal nehme ich ein Messer und schlitze dir die Augen aus." Anschließend habe der Angeklagte beim Verlassen des Marktes eine Packung Schokowaffeln eingesteckt, ohne diese bezahlt zu haben.
Mit Anklageschrift vom 07.05.2024 werden dem Angeklagten vier Straftaten, drei Fälle des gewerbsmäßigen Diebstahls und eine Körperverletzung, zur Last gelegt. Er soll an drei Tagen im September und Oktober 2023 in Halle jeweils ein durch ein Schloss gesichertes Fahrrad entwendet haben. Im Dezember 2023 soll der Angeklagte von Sicherheitsmitarbeitern des Hauptbahnhofs Halle wegen eines bestehenden Hausverbots angesprochen und aufgefordert worden sein, den Bahnhof zu verlassen. Dem sei der Angeklagte nicht nachgekommen. Als einer der Sicherheitsmitarbeiter ihn festgehalten habe, habe er sich umgedreht und mit der Faust gegen die Schulter des Sicherheitsmitarbeiters geschlagen, wodurch dieser Schmerzen erlitten habe.
Mit Anklageschrift vom 14.09.2023 wird dem Angeklagten ein Diebstahl vorgeworfen. Er soll im August 2023 in einem Supermarkt in Halle Waren im Wert von 12,41 Euro entwendet haben.
Mit Anklageschrift vom 29.09.2023 werden dem Angeklagten ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie ein Diebstahl zur Last gelegt. Er soll im Juli 2023 in Halle öffentliche Straßen mit einem sog. E-Scooter befahren haben, obwohl er gewusst habe, dass das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert gewesen sei. Im August 2023 soll er in einem Supermarkt Waren im Wert von 12,41 Euro eingesteckt haben, um diese mitzunehmen, ohne sie bezahlt zu haben.
Mit Anklageschrift vom 12.10.2023 wird dem Angeklagten ein Diebstahl vorgeworfen. Er soll im August 2023 in einer Drogerie in Halle Waren im Wert von 68,94 Euro entwendet haben.
Mit Anklageschrift vom 30.11.2023 werden dem Angeklagten ein Diebstahl und eine Bedrohung zur Last gelegt. Im Mai 2023 soll er in einem Supermarkt in Halle Waren im Wert von 13,44 Euro entwendet haben. Im August 2023 soll der Angeklagte trotz eines bestehenden Hausverbots einen Supermarkt betreten haben. Als er von dessen Inhaber angesprochen worden sei, habe der Angeklagte diesem gegenüber geäußert, dass er dessen Gesicht blutig machen werde. Um seinen Worten Nachdruck zu verleihen, habe der Angeklagte sodann den Griff eines Messers, das er unter seiner Jacke bei sich geführt habe, umklammert, ohne dieses jedoch aus der Messerscheide zu ziehen.
Der Angeklagte hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Die vier Anklagen aus dem Jahr 2023 waren zunächst zum Amtsgericht Halle erhoben worden. Die 16. große Strafkammer des Landgerichts Halle hat diese vier Verfahren zwischenzeitlich übernommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das genannte Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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