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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Bevorstehende Verhandlungen in Strafsachen beim LG Halle

15.08.2012, Halle (Saale) – 17

  • Landgericht Halle

 

 

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Tag         Uhrzeit

20.08.12  10:00

21.08.12  09:30

23.08.12  09:30

28.08.12  09:30

31.08.12  09:30

04.09.12  13:00

18.09.12  13:00

     

Raum X 0.2

oder X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

3 KLs 25/12

 

Dem

im April 1981 geborenen Angeklagten werden sieben Verstöße gegen das

Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Er

soll zwischen Januar und März 2012 in Halle und anderen Orten unerlaubt mit

Betäubungsmitteln, insbesondere Marihuana und Haschisch gehandelt haben

 

Der

Angeklagte hat den Besitz von Betäubungsmitteln (400 Gramm Amphetamin, 11,8

Gramm Haschisch) eingeräumt, jedoch angegeben, es habe sich um Mengen zum

Eigenverbrauch gehandelt.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

21.08.12  09:00

28.08.12  09:00

11.09.12  09:00

14.09.12  09:00

05.10.12  09:00

18.10.12  09:00

   

Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

13 KLs 10/12

 

Der

Angeklagte C. ist am 17.08.1983 geboren, der Angeklagte A. im November 1983.

 

Den

beiden wird schwerer Raub zur Last gelegt, dem C. darüber hinaus

Vergewaltigung.

 

Beide

Angeklagte sollen am frühen Morgen des 25.01.2011 eine als Bordell genutzte

Wohnung in Halle aufgesucht  und die

dort angetroffene Prostituierte durch Drohungen mit  Messern gezwungen haben, es zu dulden, dass

die Angeklagten 140,00 Euro und außerdem einen Laptop und ein Handy entwendeten.

 

Der

C. soll die Geschädigte außerdem durch weitere Drohungen mit dem Messer

gezwungen haben, den Geschlechts­verkehr mit ihm zu dulden.

 

Es

drohen Freiheitsstrafen nicht unter 5 Jahren.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

21.08.12  08:30

24.08.12  08:30

31.08.12  08:30

   

Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

1 Ks 4/12 Schwurgerichtsverhandlung

 

Der

Angeklagte K. ist im November 1979 geboren, der Angeklagte R. im Mai 1972.

Den

beiden werden gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Totschlag in

Tateinheit mit gefährlicher Körper­verletzung zur Last gelegt, dem K. darüber

hinaus versuchte Nötigung, dem R. außerdem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit

im Verkehr.

 

Beide

Angeklagte sollen am 03.04.2012 in Braunsbedra im Pkw des R. einen

gemeinsamen Bekannten geschlagen und getreten haben, weil dieser angeblich

ein Handy des K. nicht zurückgegeben habe.

K

soll dem Geschädigten die Geldbörse aus der Hosentasche genommen haben und

erklärt haben, er werde diese solange behalten, bis er sein Handy

zurückbekomme.

Alsdann

sollen die beiden Angeklagten mit dem Geschädigten zu einer Diskothek in

Braunsbedra gefahren sein und den Geschädigten erneut heftig geschlagen und

mehrfach mit voller Wucht ins Gesicht und an den Kopf getreten haben. Sie

sollen erst von ihm abgelassen haben, als er kein Lebenszeichen mehr von sich

gegeben habe. Der Geschädigte soll multiple, lebensbedrohliche Knochenbrüche

im Gesicht davongetragen haben.

Danach

soll R. mit einem Pkw in alkoholisiertem Zustand und ohne Fahrerlaubnis

davongefahren sein.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

23.08.12  08:30

27.08.12  08:30

05.09.12  08:30

11.09.12  08:30

14.09.12  08:30

21.09.12  08:30

   

Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

1 Ks 5/12 Schwurgerichtsverhandlung

 

Dem

im Mai 1973 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit

gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll am 03.05.2012 in Halle versucht haben, durch drei gezielte Schüsse durch

die Seitenscheibe eines Pkw den Fahrer des Pkw zu töten. Dem Geschädigten

soll es trotz der erlittenen Steckschüsse gelungen sein, mit dem Pkw das Klinikum

Bergmannstrost zu erreichen.

 

Bei

dem Geschädigten soll es sich um den Präsidenten des Motorradclubs

"Underdogs MC" handeln, der Angeklagte soll Mitglied der

rivalisierenden "Bandidos" sein. Die Ermittlungsbehörden gehen

davon aus, dass Hintergrund der Tat ein Machtkampf im Rockermilieu ist

Der

Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft, er hat sich zur Sache nicht

eingelassen.  Es droht eine

Freiheitsstrafe bis zu 11 Jahren.

 

Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:

 

Für

die Verhandlung sind besondere Sicherheitsvorkehrungen angeordnet.

Für

Pressevertreter sind maximal 15

Sitzplätze im Verhandlungssaal reserviert. Diese können nur in Anspruch

genommen werden, wenn bis spätestens

zum 21.08.2012, 15.00 Uhr eine Akkreditierung bei der Pressestelle des

Landgerichts erfolgt.

Auch

Medienvertreter, die keinen Platz im Sitzungssaal benötigen, werden gebeten,

sich bis zum genannten Zeitpunkt zu akkreditieren.

Die

Akkreditierung soll per E-Mail

erfolgen. Auf demselben Wege erfolgt eine formlose Bestätigung, die dann zur

Berichterstattung und ggf. Einnahme eines Presse-Sitzplatzes berechtigt.

 

Der

Pressesprecher des Landgerichts steht am 23.08.2012 aus Termingründen nur zwischen 11.00 und 12.00 Uhr für

O-Töne zur Verfügung, und zwar im Gebäude in der Straße der Opfer des

Faschismus. Gegebenfalls kann zur Aufnahme eines O-Tones ein Termin für den 22.08.2012 vereinbart

werden.     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

29.08.12  09:00

04.09.12  09:00

07.09.12  09:00

10.09.12  09:00

 

   

Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

5 KLs 3/12

 

Der

Angeklagte S. ist im September 1987 geboren, der Angeklagte B. im Juni 1991,

der Angeklagte D. im  November 1990.

 

Den

Angeklagten B. und D. wird versuchte schwere räuberische Erpressung in

Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt, dem Angeklagten

S. Beihilfe zu dieser Tat.

 

B.

und D. sollen am 27.12.2011 in Weißenfels einem ihnen bekannten Mann mit

einem Messer zwei Stichverletzungen im Brustbereich zugefügt und ihn dann

gezwungen haben, ihnen Zutritt zu seiner Wohnung zu verschaffen, wo sie ihn

mit Unterstützung des S. mehrfach geschlagen und getreten und ihm mit einem

heißen Bügeleisen Verbrennungen am Arm zugefügt haben sollen. Auf diese Weise

hätten die Angeklagten den Geschädigten zwingen wollen, an sie 300,00 Euro zu

zahlen, welche der Angeklagte S. habe entgegennehmen sollen - hierzu habe

sich dieser bereit erklärt.

Nach

Angaben des geständigen Angeklagten S. könnte der Hintergrund der Tat in

vorangegangenen Drogengeschäften liegen.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bzw. - bei der Anwendung

von Jugendstrafrecht hinsichtlich des Angeklagten B. - eine Jugendstrafe bis

zu 10 Jahren.     

 

 

 

 

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