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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Termine in Strafsachen im September 2012

27.08.2012, Halle (Saale) – 18

  • Landgericht Halle

 

 

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Tag         Uhrzeit

03.09.12  09:00

14.09.12  09:00

 

 

  

Raum 108

Str. der OdF 1

 

 

 

3 KLs 39/10

 

Dem

im August 1975 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller

Missbrauch eines Kindes  in sieben

Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll sich zwischen September 1999 und August 2000 in Halle an der im

September 1991 geborenen Nichte seiner Lebensgefährtin vergangen haben, wenn

diese bei ihrer Tante zu Besuch war.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren bestritten.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2

Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

03.09.12  10:00

20.09.12  09:00

26.09.10  09:00

27.09.12  09:00

04.10.12  09:00

08.10.12  09:00

10.10.12  09:00

15.10.12  09:00

19.10.12  09:00

25.10.12  09:00

26.11.12  09:00

  

Raum 108

Str. der OdF 1

 

 

 

3 KLs 16/12

 

Dem

im Januar 1951 geborenen Angeklagten werden Urkundenfälschung und

Strafvereitelung im Amt in fünf Fällen zur Last gelegt.

Der

Angeklagte soll als Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau zwischen April

2005 und August 2007 in fünf Fällen Strafurteile vor Ablauf der gesetzlichen

Urteilsabsetzungsfrist zur Geschäftsstelle gereicht haben und diese Urteile

dann, nachdem die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle den Eingang des

vollständigen Urteils in den Akten vermerkt hatte, noch ergänzt und

überarbeitet haben. Dann soll er einige Seiten des ursprünglich zur Akte

genommenen, unvollständigen Urteils wieder entnommen und durch die

überarbeiteten Seiten ersetzt haben.

 

Dadurch

soll er dadurch die ursprünglichen Urteile - Urkunden im Sinne des StGB -

verfälscht haben. Weil durch die nachträgliche Urteilsüberarbeitung auch eine

Verfahrensverzögerung eingetreten ist, soll schließlich auch der Tatbestand

der Strafvereitelung durch Verzögerung der Strafvollstreckung erfüllt sein.

 

Die

Anklage wurde im Dezember 2008 zunächst zum Landgericht Dessau erhoben. Die

dortige Strafkammer lehnte jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens aus

Rechtsgründen ab. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht

Naumburg die Hauptverhandlung mit Beschluss vom 23.04.2012 vor einer

Strafkammer des Landgerichts Halle eröffnet.

 

Der

Angeklagte hat Handlungen, wie sie Gegenstand der Anklage waren, dem

Grundsatz nach - wenn auch nicht konkret - eingeräumt.

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

Der

Angeklagte wurde vorläufig des Dienstes enthoben und ist nicht als Richter

tätig. Zu weiteren dienstrechtlichen Fragen werden von hier aus keinerlei

weiteren Auskünfte erfolgen.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

04.09.12  09:00

  

Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

13 KLs 16/12

 

Der  am 04.09.1981 geborenen Angeklagten  werden Beleidigung in Tateinheit mit sog.

"Nachstellung"  (§ 238 StGB)

in

17 Fällen, außerdem 18 Fälle der Bedrohung in Tateinheit mit Nachstellung,

ferner Androhung von Straftaten in 7 Fällen und Sachbeschädigung in 4  Fällen zur Last gelegt.

 

Sie

soll zwischen Dezember 2011 und März 2012 einer Mitarbeiterin des Jugendamtes

Zeitz, die sich um die beiden Kinder der Angeklagten (7 und 5 Jahre alt)

kümmerte, wiederholt - oftmals mit Worten sexuellen Inhalts - beleidigende

und drohende SMS geschickt haben und außerdem mehrfach Brandsätze in den

Briefkasten der Geschädigten geworfen haben, ohne dass es allerdings zu

größeren Schäden gekommen wäre.

 

Auf

der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens kann nicht ausgeschlossen

werden, dass die Angeklagte wegen einer erheblichen Intelligenzminderung im

Zustande der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

06.09.12  09:00

13.09.12  09:00

19.09.12  09:00

 

  

Raum X 0.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

8 KLs 10/12

 

Dem

im Januar 1975 geborenen Angeklagten wird Fahren ohne Fahrerlaubnis in drei

Fällen zur Last gelegt, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Gefährdung des

Straßenverkehrs  und in einem Fall in

Tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ferner wird ihm

ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit Verstößen

gegen das Waffengesetz und das Arzneimittelgesetz zur Last gelegt.

 

Der

Angeklagte soll im Oktober 2011, im März 2012 und im April 2012 in Halle ohne

Fahrerlaubnis und in zwei Fällen und Alkohol- und Cannabiseinfluss einen Pkw

geführt haben. In seinem Pkw wurden verschiedene Drogen (Cannabis, Amphetamin),

eine sog. Pumpgun sowie Munition und Tabletten mit dem Wirkstoff Oxymetholon

(ein Dopingmittel) gefunden, ohne dass der Angeklagte über die hierfür

erforderlichen Erlaubnisse verfügt hätte.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Die

hohe Strafandrohung hat ihren Grund darin, dass der Angeklagte der Anklage

zufolge beim Handel mit Betäubungsmitteln eine Schusswaffe bei sich führte (§

30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG).    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

10.09.12  09:00

13.09.12  09:00

 

    

Raum 109

Str. der OdF 1

 

 

 

13 KLs 37/11 Sicherungsverfahren

 

Dem

im November 1975 geborenen Beschuldigten wird (teils versuchter)

Einbruchsdiebstahl in sieben Fällen, darüber hinaus Nötigung sowie Widerstand

gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Mai und Oktober 2010 in Zeitz wiederholt gewaltsam in die

Wohnhäuser seines Vaters sowie seiner 89-jährigen Großmutter eingedrungen

sein, und dort nach Stehlenswertem zu suchen. Dabei soll er Schmuck und

Goldmünzen und  verschiedene

Einrichtungsgegenstände sowie einen Benzinrasenmäher entwendet haben. Am

03.09.2010 soll er dann in der Geschäftsstelle eines Betreuungsvereins in

Zeitz erschienen sein und dort randaliert haben, weil ihm der dort

ausgehändigte Geldbetrag unzureichend erschien. Als die herbeigerufenen

Polizeibeamten ihn aus dem Gebäude bringen wollten, soll er heftigen

Widerstand geleistet haben.

 

Nach

dem Ergebnis der Ermittlungen war der Beschuldigte bei der Begehung der Taten

wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Es kommt die Unterbringung

in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.    

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

10.09.12  10:00

28.09.12  09:30

 

 

  

Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

3 KLs 27/12

 

Der

am 11.09.1965 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle mit Urteil vom

20.10.2011 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

geringer Menge, teilweise in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

in nicht geringer Menge, in insgesamt 29 Fällen, außerdem  wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens

mit Betäubungsmitteln in nichtgeringer Menge in neun Fällen  und wegen unerlaubten Handeltreibens mit

Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf

Jahren verurteilt worden.

 

Auf

die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit

Beschluss vom 21.06.2012 das Urteil in einigen Teilen aufgehoben, und zwar

soweit das Landgericht in neun Fällen von einem zu geringen Strafrahmen

ausgegangen sei. Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshof ist auf die

fraglichen Tatzeitpunkte eine Fassung des Betäubungsmittelgesetzes anzuwenden

gewesen welche eine höhere als die vom Landgericht angenommene Höchststrafe

vorsieht.

Auf

die Revision des Angeklagten hat der BGH das Urteil aufgehoben, soweit das

Landgericht den "Verfall" des Wertes der mit den Drogenverkäufen

erzielten Verkaufserlöses angeordnet hat, ohne sich damit

auseinanderzusetzen, ob der Wert dieser Erlöse  im Vermögen des Angeklagten noch vorhanden

sei  (vgl. BGH 4 StR 77/12, abrufbar

auf www.bundesgerichtshof.de).

Nur

mit diesen beiden Fragen hat sich die neue Kammer in der Verhandlung im

September 2012 noch zu befassen.

 

Zur

Erläuterung:

Das

Gericht kann den Verfall von Gegenständen anordnen, die aus einer Straftat

erlangt wurden. Ist dies aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht

möglich, kann der Verfall eines Geldbetrages angeordnet werden, der dem Wert

des fraglichen Gegenstandes entspricht. Der Verfall eines Gegenstandes hat

zur Folge, dass das Eigentum an dem Gegenstand auf den Staat übergeht, soweit

nicht Dritte Rechte daran haben (vgl.

§§ 73 - 73e StGB).    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

11.09.12  09:00

13.09.12  09:00

 

    

Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

3 KLs 18/12

 

Dem

im August 1973 geborenen Angeklagten wird - teils schwere - räuberische

Erpressung in fünf Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Juli 2010 und Januar 2012 mehrere Banken überfallen haben:

Am

06.07.2010 soll er die die Volks- und Raiffeisenbank in Bad Dürrenberg

überfallen und die Angestellte durch Drohung mit einer Pistolenimitation zur

Herausgabe von 450,00 Euro bewegt haben.

Am

10.09.2010 soll er die Stadt- und Kreissparkasse in der Lessingstraße in

Leipzig überfallen haben. Auf die Drohung mit einer Pistolenimitation habe

jedoch die Angestellte angegeben, sie habe nur Zugriff auf das Münzgeld, von

dessen Mitnahme der Angeklagte dann abgesehen haben soll.

Am

21.09.2010 soll er in der Volks- und Raiffeisenbank in Freyburg durch Drohung

mit einer Pistolenimitation die Herausgabe von 700,00 Euro erreicht haben.

Am

09.12.2010 soll er in der Volksbank-Filiale in Koblenz unter Drohungen mit

einer Pistolenimitation die Herausgabe von Geld verlangt haben, woraufhin ihn

aber der Filialleiter an der Jacke gegriffen und in Richtung Ausgang gestoßen

haben, woraufhin der Angeklagte geflohen sei.

Am

09.01.2012 schließlich soll er in der Sparkasse in Großkorbetha durch

Drohungen mit der Pistolenimitation knapp 6.500,00 Euro erbeutet haben.

Die

ersten vier Taten hat der Angeklagte eingeräumt, zur fünften hat er sich

nicht eingelassen. Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei

Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

12.09.12  09:00

14.09.12  09:00

26.09.12  09:00

02.10.12  09:00

    

Raum 109 Str. der OdF 1

 

 

 

13 KLs 9/12

 

Dem

im Dezember 1963 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung in Tateinheit

mit Körperverletzung in vier Fällen sowie Beleidigung  in Tateinheit mit Bedrohung in einem und

mit versuchter Körperverletzung in einem weiteren Fall zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Frühjahr 2006 und September 2011 in Weißenfels regelmäßig eine

Frau vergewaltigt haben. Zu dieser Frau soll der Angeklagte  zunächst eine einvernehmliche Beziehung

gehabt haben, die dann aber seitens der Frau beendet worden sei. Dennoch habe

die Frau den Angeklagten immer wieder in ihre Wohnung eingelassen, weil er

auf der Straße laut schreiend damit gedroht habe, ihrer Familie etwas anzutun.

 

 

Darüber

hinaus soll er der Geschädigten wiederholt aufgelauert und sie beleidigt und

bedroht haben.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

18.09.12  08:30

19.09.12  08:30

24.09.12  08:30

25.09.12  08:30

26.09.12  08:30

16.10.12  08:30

19.10.12  08:30

 

 

  

Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

5 Ks 1/12 Schwurgerichtsverhandlung

 

Dem

im Mai 1991 geborenen Angeklagten werden versuchter Totschlag in Tateinheit

mit gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll im Juli 2011 im Asylbewerberheim in Zeitz einem Besucher des Heimes mit

einem Messer - womöglich einem sog. Butterfly-Messer - zwei Stiche in den

Oberkörper zugefügt haben. Einer dieser Stiche soll zur Perforation der

Achselhöhlenarterie geführt haben, der andere soll in den Abdominalraum bis

in die Nähe der Milz gereicht haben. Der Tod des Geschädigten soll nur durch

eine sofortige notärztliche Behandlung abgewendet worden sein.

Im

Anschluss an die Tat soll der Angeklagte den Hausmeister des Heimes, bei dem

der Geschädigte Schutz gesucht hatte, mit der Faust ins Gesicht geschlagen

haben.

Der

Anlass der Tat konnte bislang nicht im Einzelnen aufgeklärt werden. Im

Vorfeld der Tat soll der später Geschädigte Interesse am Kauf von

"etwas" geäußert haben, zum Kauf sei es aber nicht gekommen.

Der

Angeklagte hat angegeben, der Geschädigte haben von ihm Drogen kaufen wollen

und ihn dann plötzlich mit einem abgebrochenen Flaschenhals angegriffen. Er

habe den Angriff abwehren können, dabei müsse sich der Geschädigte wohl

verletzt haben.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 11 Jahren. Da der Angeklagte zur

Tatzeit Heranwachsender war, kommt auch die Anwendung von Jugendstrafrecht in

Betracht. Dann droht eine Jugendstrafe bis zu 10 Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

19.09.12  09:00

 

      

Raum 108 Str. der OdF 1

 

 

 

3 KLs 17/12

 

Dem

im April 1983 geborenen Angeklagten werden 8 Verstöße gegen das

Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Er

soll zwischen September 2008 und Mai 2009 in Halle, Eisleben und anderen

Orten unerlaubt gewerbsmäßig mit verschiedenen Betäubungsmitteln

(Amphetaminen, Kokain, Cannabis) gehandelt haben.

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

Zu

dem Termin sind keine Zeugen geladen.    

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

24.09.12  09:30

25.09.12  09:30

01.10.12  09:30

 

  

    

Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

3 KLs 3/12

 

Der

Angeklagte ist im Dezember 1953 geboren. Ihm werden Vergewaltigung in

Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt, außerdem

Verwendung verfassungswidriger Organisationen sowie drei weitere Fälle der

Vergewaltigung, ein weiterer Fall der Körperverletzung sowie Sachbeschädigung

in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

 

Der

Angeklagte soll sich im Dezember 2009 an seiner ehemaligen Lebensgefährtin

vergangen haben, die ihn in seiner Wohnung in Halle aufgesucht habe, um eine

"letzte Aussprache" durchzuführen. Im April 2011 soll der

Angeklagte an einer Straßenbahnhaltestelle in Halle den sog. Hitlergruß

gezeigt haben. Ebenfalls im April und Mai 2011 soll sich der Angeklagte

erneut an seiner ehemaligen Lebensgefährtin vergangen haben.

Noch

im Mai 2011 schließlich soll der Angeklagte versucht haben zu verhindern,

dass seine ehemalige Lebensgefährtin die Rollläden zu den Fenstern ihrer

Wohnung herunterließ, wobei er diese beschädigt habe. Ein herbeieilender

Nachbar, der dem Treiben des Angeklagten habe Einhalt gebieten wollen, soll

dabei eine Schürfwunde davongetragen haben.

Der

Angeklagte steht im Hinblick auf eine Alkoholerkrankung unter Betreuung. Ob

seine Schuldfähigkeit beeinträchtigt war, muss die Hauptverhandlung

ergeben.    

 

 

 

 

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