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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Bevorstehende Verhandlungen in Strafsachen am Landgericht Halle
26.03.2013, Halle (Saale) – 7
- Landgericht Halle
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Tag Uhrzeit
05.04.13 08:30
09.04.13 08:30
11.04.13 08:30
15.04.13 08:30
25.04.13 08:30
Raum 202
Str. der OdF 1
5 KLs 1/13
Dem
im Oktober 1984 geborenen Angeklagten werden 12 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstöße gegen das
Waffengesetz zur Last gelegt.
Er
soll zwischen September 2009 und Juni 2011 in Welbsleben und anderen Orten
mit unterschiedlichen Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben haben. In
seinem Haus soll er neben Betäubungsmitteln auch unerlaubt erlaubnispflichtige
Munition aufbewahrt haben.
Der
Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen. Er wird vor allem durch
einen mutmaßlichen Mittäter belastet.
Es
droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und
15 Jahren.
Tag Uhrzeit
10.04.13 08:30
18.04.13 08:30
26.04.13 08:30
14.05.13 08:30
15.05.13 08:30
Raum 202
Str. der OdF 1
1 Ks 9/12
Der
Angeklagte ist im Mai 1974 geboren.
Mit
der Anklageschrift wird ihm gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit
Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt.
Er
soll am Abend des 13.01.2012 in der Absicht, seinem Leben ein Ende zu
bereiten, mit seinem Pkw Ford Fiesta die B91 in Merseburg in Richtung Halle
befahren und sein Fahrzeug dabei auf die Gegenfahrbahn gesteuert haben. Er
soll dann mit etwa 110 km/h auf einen entgegenkommenden Pkw Nissan zugefahren
sein, um mit diesem frontal zu kollidieren. Trotz eines Ausweichmanövers
durch den Fahrer des Nissan soll es zum Zusammenstoß gekommen sein, den der
Angeklagte schwer verletzt überlebt habe. Die drei Insassen des Nissan sollen
Schürfwunden und Prellungen sowie Frakturen an Schlüsselbein und Mittelfuß,
Zeh und Lendenwirbel davongetragen haben.
Der
Angeklagte hat sich unmittelbar nach dem Vorfall dahingehend eingelassen,
dass er sich an nichts erinnern könne.
Die
Anklage wurde zunächst zum Amtsgericht - Schöffengericht erhoben, dann aber
von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts übernommen, weil auch eine
Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdeliktes in Betracht kommt. In diesem
Falle droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Tag Uhrzeit
16.04.13 09:30
17.04.13 09:30
24.04.13 09:30
30.04.13 09:30
Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16
4 KLs 6/12
Dem
im Februar 1985 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes
in 20 Fällen zur Last gelegt.
Er
soll sich zwischen Juni 2011 und Oktober 2012 in seiner Wohnung in Halle
mehrfach an einem im Juni 2011 5-jährigen Jungen vergangen haben, der von
seiner Mutter in die Wohnung des Angeklagten gebracht worden sei, damit der
Angeklagte auf ihn aufpasse.
Der
Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.
Für
den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Tag Uhrzeit
17.04.13 09:30
19.04.13 09:00
26.04.13 09:00
13.05.13 10:00
15.05.13 09:30
Raum 206 Str. der OdF 1,
am 26 04. im Justizzentrum
2 KLs 1/13
Dem
im Februar 1963 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug zur Last
gelegt.
Er
soll im Oktober 2010 in Leipzig dem Geschäftsführer einer neu gegründeten
GmbH wahrheitswidrig vorgespiegelt haben, er könne der GmbH gegen Überlassung
von 100.000,00 Euro als "Rückversicherung" und eines Honorars in
Höhe von 5.000,00 Euro in der Schweiz einen günstigen Kredit verschaffen.
Von
den ihm daraufhin überwiesenen 100.000,00 Euro soll der Angeklagte 39.000,00
Euro abgehoben bzw. auf eigene Konten weiterüberwiesen haben, das Honorar in
Höhe von 5.000,00 Euro habe er sich auszahlen lassen. Tatsächlich soll der
Angeklagte zu keinem Zeitpunkt willens oder in der Lage gewesen sein, den
versprochenen Kredit zu verschaffen.
Der
Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.
Es
droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren.
Tag Uhrzeit
18.04.13 09:00
22.04.13 09:00
Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16
6 KLs 5/13
Der
Angeklagte L. ist im Dezember 1993 geboren, der Angeklagte E. im Mai 1989,
der Angeklagte S. im März 1988.
Den
Angeklagten werden schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und
Freiheitsberaubung zur Last gelegt.
Sie
sollen in der Nacht zum 18.11.2012 in Querfurt einem Mann vor dessen Wohnung
aufgelauert haben und ihn, als er die Wohnung verließ und zu seinem Auto
ging, überfallen haben. Dabei sollen sie ihn mehrfach bewusstlos geschlagen
und zwischenzeitlich gefesselt haben. Mit dem Pkw des Geschädigten sollen sie
dann nach Reinsdorf gefahren sein und den Pkw dann mit dem bewusstlosen
Geschädigten zurückgelassen haben, nachdem sie dem Geschädigten Handy und Navigationsgerät
entwendet hatten.
Der
Geschädigte soll eine Gehirnerschütterung, ein Hämatom am Auge sowie
Fesselspuren davon getragen haben.
Der
S. ist vollumfänglich geständig, der E. beruft sich auf Erinnerungslücken. L.
dagegen bestreitet jede Beteiligung.
Für
den Fall der Verurteilung droht den Angeklagten E. und S. eine
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Angeklagte L. war zur Tatzeit
Heranwachsender, so dass die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht
kommt; in diesem Falle drohen Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10
Jahren.
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