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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Termine in Strafsachen im Juni

12.06.2013, Halle (Saale) – 13

  • Landgericht Halle

 

 

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Tag         Uhrzeit

04.06.13  08:30

11.06.13  08:30

17.06.13  08:30

08.07.13  08:30

    

Raum 141

 

 

 

5 KLs 6/13

 

Dem

im Juli 1989 geborenen Angeklagten wird Geiselnahme zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen dem 28.09. und dem 29.09.2011 in Halle an einer Entführung

mitgewirkt haben. Dabei sollen der gesondert verfolgte S.A. und dessen

Ehefrau eine Bekannte der Ehefrau unter einem Vorwand in einen Pkw gelockt

und so in die Passendorfer Wiesen in Halle verbracht haben, wo sie die entführte

Frau zur Rede gestellt haben sollen, weil diese angeblich die Ehefrau des

S.A. bestohlen hätte. Der nunmehr Angeklagte und ein unbekannt gebliebener

Mittäter sollen dort gewartet haben und dann gemeinsam mit den beiden

Entführern auf die entführte Frau eingewirkt haben. Dabei sollen sie mit

einer Schaufel und einer Spitzhacke in einem nahe gelegenen Maisfeld eine

Grube ausgehoben haben, in die dann die Entführte - inzwischen gefesselt und

geknebelt - gelegt und mit einem Messer bedroht worden sei. In der Folge

sollen die Täter die Entführte noch eine Weile damit bedroht haben, sie

umzubringen, wenn sie nicht über den Verbleib des angeblich gestohlenen

Geldes Auskunft gebe. Nachdem die Entführte aber weiterhin beteuerte, kein

Geld gestohlen zu haben, sollen die Täter von ihrem Opfer abgelassen haben

und sie wieder zurück in die Stadt gefahren haben.

 

Der

S.A. ist wegen desselben Tatvorwurfs durch Urteil des LG Halle zu einer

Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Er belastet den

nunmehr Angeklagten als Mittäter - 

dieser streitet eine Tatbeteiligung ab.

Im

Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf

Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

06.06.13  09:30

11.06.13  09:30

12.06.13  09:30

14.06.13  09:00

19.06.13  09:30

20.06.13  09:30

21.06.13  09:30

24.06.13  09:30

26.06.13  09:30

27.06.13  09:30

    

Raum 169

 

 

 

2 KLs 11/11

 

Der

Angeklagte ist am 16.06.1960 geboren. Ihm werden Bestechlichkeit in einem

besonders schweren Fall sowie gewerbsmäßige Untreue in 33 Fällen zur Last gelegt.

 

 

Der

Angeklagte ist Geschäftsführer einer in Bitterfeld ansässigen Firma, die in

Waldmohr Stahlbewehrungskörbe herstellt, die für den französischen Markt

bestimmt sind und von einer Firma B. durch Einschaltung von

Speditionsunternehmen nach Frankreich geliefert werden.

Der

Angeklagte soll von dem Geschäftsführer einer Speditionsfirma zwischen 3 und

6 Prozent der jeweiligen Auftragssummen der Speditionsaufträge dafür erhalten

haben, dass er durch Einflussnahme auf die Firma B. dafür sorge, dass die Speditionsaufträge

immer an die genannte Speditionsfirma vergeben werden. Auf diese Weise soll

er durch 33 Zahlungen Bestechungsgeldern in Höhe von insgesamt mehr als

100.000,00 Euro erhalten haben. Die Zahlungen seien als Provisionszahlungen

ausgegeben wurden. Da der Angeklagte auch damit betraut war, im Auftrage der

Firma B. die Speditionsrechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit

zu überprüfen, wirft ihm die Anklageschrift auch Untreue vor, da es zu seinen

Pflichten gehört hätte, die diesbezüglichen Zahlungen, denen keine Leistung

zugunsten der B. zugrunde lag, zu verhindern.

 

Der

zunächst mitangeklagte Geschäftsführer der Firma B. ist zwischenzeitlich

verstorben.

Der

Angeklagte hat die Tat bestritten: Er habe nie Speditionsaufträge ausgelöst.

Im

Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

07.06.13  11:00

20.06.13  08:30

24.06.13  08:30

25.06.13  08:30

05.07.13  08:30

 

  

Raum 141

 

 

 

1 Ks 2/13

 

Dem

im Oktober 1983 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit

mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll am frühen Morgen des 23.09.2012 in Teutschenthal vor dem Festzelt an der

Motocross-Strecke im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung einem anderen

Besucher unvermittelt in den Rücken getreten haben. Als dieser zu Boden ging,

soll der Angeklagte ihm mindestens dreimal mit voller Wucht ins Gesicht

getreten und dabei den Tod des Geschädigten in Kauf genommen haben.

Der

Geschädigte soll komplexe Mittelgesichtstrümmerfrakturen erlitten haben.

Der

Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, er sei vor dem Vorfall mehrfach

selbst angegriffen worden und dann nach Abwehr dieser Attacken seinerseits

zum Angriff übergegangen.

 

Im

Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu

11 Jahren und 3 Monaten.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

11.06.13  09:00

13.06.13  09:00

18.06.13  09:00

20.06.13  09:00

21.06.13  09:00

25.06.13  09:00

01.07.13  09:00

05.07.13  09:00

26.07.13  09:00

31.07.13  09:00

    

Raum 123

 

 

 

13 KLs 7/13

 

Der

Angeklagte A. ist im Januar 1985 geboren, der Angeklagte M. im August 1988.

Den

Angeklagten werden 122 bzw. 49 Betrugshandlungen - teilweise im Versuch- zur

Last gelegt.

 

Sie

sollen zwischen Juni 2011 und März 2012 in Halle und Merseburg unter

Verwendung falscher Identitäten bei mehreren Banken Kreditkartenverträge

abgeschlossen haben und unter Verwendung dieser Kreditkarten Einkäufe

getätigt haben, obwohl sie wussten, dass die so begründeten Verbindlichkeiten

entweder gegenüber den Händlern nicht beglichen werden würden oder aber von

den Banken beglichen würden, ohne dass die Banken insoweit Ausgleich von den

Kreditkarteninhabern würden erlangen können. Daneben sollen sie unter falscher

Identität Mobilfunkverträge abgeschlossen und so Geräte erhalten und

Leistungen in Anspruch genommen haben, ohne hierfür zu bezahlen.

Insgesamt

soll ein Schaden in Höhe von knapp 40.000,00 Euro entstanden sein.

 

Der

Angeklagte A. hatte sich bei Anklageerhebung nicht zur Sache eingelassen. Der

Angeklagte M. die Taten teilweise eingeräumt, aber angegeben, von A. hierzu

gezwungen worden zu sein.

 

 

 

Im

Falle der Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

13.06.13  09:30

18.06.13  09:30

25.06.13  09:30

02.07.13  09:30

04.07.13  09:30

09.07.13  09:30

    

Raum 205, Amtsgericht Zeitz, Herzog-Moritz-Platz1

 

 

 

2 KLs 3/12

 

Die

Angeklagte ist im März 1933 geboren.

Ihr

wird strafbare Werbung zur Last gelegt (§ 16 Abs. 2 UWG).

Die

Angeklagte - eine gelernte Diplom-Juristin - soll zwischen Juni 2007 und März

2011 in Zeitz und anderen Orten eine Vielzahl von Personen für so genannte

Schenkkreise gewonnen haben.

Diese

Schenkkreise sind nach Art eines Pyramidensystems organisiert, wobei die

Teilnehmer sich zu einer Schenkung von 2.500,00 bis 5.000,00 Euro

verpflichten. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, für den Fall, dass die

Beschenkten ihrerseits neue Teilnehmer eine weitere Stufe im jeweiligen

Schenkkreis aufzusteigen und so die Aussicht zu haben, bei Erreichen der

höchsten Stufe eine Gesamtschenksumme von bis zu 40.000,00 Euro zu erhalten.

Wegen des progressiven Charakters dieser Modelle erleiden etwa 87,5 Prozent

der Teilnehmer einen Totalverlust ihres Einsatzes, weil mit zunehmender Verbreiterung

des Teilnehmerkreises schon nach wenigen Runden eine sehr hohe Teilnehmerzahl

erforderlich ist, die realistisch nicht angeworben werden kann.

 

 

Im

Falle der Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu

zwei Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

19.06.13  09:00

27.06.13  09:00

02.07.13  09:00

10.07.13  09:00

    

Raum 187

 

 

 

3 KLs 38/12

 

Dem

im Januar 1959 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes

zur Last gelegt.

 

Er

soll sich zwischen Februar und Dezember 1994 in Halle dreimal an seiner im

Februar 1988 geborenen leiblichen Tochter vergangen haben.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 6

Monaten.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

26.06.13  08:30

12.07.13  08:30

15.07.13  08:30

 

  

Raum 141

 

 

 

1 Ks 3/13

 

Dem

am 05.06.1982 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit

mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er

soll am 04.02.2013 in Halle in der Wohnung des später Geschädigten nach

mehrstündigem gemeinsamen Bierkonsum den Geschädigten mit einer Bierflasche

auf den Kopf geschlagen und ihm dann mehrere Faustschläge ins Gesicht

versetzt haben. Anschließend soll er ihm mit einer verschlagenen Bierflasche

einen gezielten Schnitt in die linke Halsseite versetzt haben. Nach weiteren

Faustschlägen soll er den stark blutenden Geschädigten in dessen Wohnung

zurückgelassen haben.

 

Der

Geschädigte soll neben einer lebensbedrohlichen Schnittwunde eine

Nasenbeinfraktur sowie eine Kontusion beider Jochbögen sowie ein

Brillenhämatom erlitten haben.

Der

Angeklagte hat im Laufe des Ermittlungsverfahrens die Tat zunächst

abgestritten und dann später angegeben, es sei zu einer tätlichen

Auseinandersetzung gekommen, die Schnittwunde habe sich der Geschädigte aber

durch einen Sturz auf Scherben von zerschlagenen Flaschen zugezogen.

Für

den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 11 Jahren

und 3 Monaten    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

27.06.13  09:00

28.06.13  09:00

05.07.13  08:30

26.07.13  08:30

29.07.13  09:00

05.08.13  09:00

26.08.13  09:00

16.09.13  09:00

    

Raum 123

 

 

 

6 KLs 9/13

 

Der

Angeklagte S. ist im Juli 1993 geboren, der Angeklagte G. im April 1988, der

Angeklagte Ho. im November 1980.

Den

Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Der

S. soll am 29.04.2012 auf dem Frühlingsfest "Eisleber Wiese" in

Eisleben in alkoholisiertem Zustand auf eine Gruppe ihnen unbekannter

syrischer Gäste eingestürmt sein und einem Mitglied dieser Gruppe - den H. -

mit einem harten Gegenstand - möglicherweise einem Schlagring - auf den Kopf

geschlagen haben. Als der Geschädigte sich umdrehte, soll der S. ihn mehrfach

ins Gesicht und an den Körper geschlagen haben. Dabei soll er lautstarke

ausländerfeindliche Äußerungen getätigt haben.

Der

G .soll während dessen auf die übrigen syrischen Besucher eingeschlagen

haben. Dabei soll er eine Frau - die H.G. - so zu Boden geschlagen haben,

dass sie bewusstlos wurde. Gleichwohl soll er weiter auf sie eingetreten

haben. Alsdann soll er mit einem Schlagstock unkontrolliert auf die Anwesenden

eingeschlagen haben und dabei einen Mann verletzt haben, der den Geschädigten

zu Hilfe kam.

 

Der

H. soll mehrere Brüche des Gesichts erlitten haben, die eine stationäre

Behandlung erforderlich gemacht haben sollen. Die H.G. sowie andere Mitglieder

der Gruppe sollen starke Schmerzen erlitten haben, die mehrere Tage

angedauert hätten.

 

Der

Angeklagte S. hat sich zum Vorwurf nicht eingelassen. Der G. hat sich im

Wesentlichen dahingehend eingelassen, dass er seinem Freund S. zu Hilfe

geeilt sei, weil dieser in eine Auseinandersetzung mit der Gruppe syrischer

Gäste verwickelt gewesen sei.

Die

Anklage war zunächst zum Amtsgericht Eisleben erhoben worden, das Verfahren

ist dann aber wegen des Umfanges der erforderlichen Beweisaufnahme von der

Jugendstrafkammer des Landgerichts übernommen worden. In der Anklageschrift

sind 28 Zeugen benannt.

Da

der S. zur Tatzeit Heranwachsender war, kommt die Anwendung von

Jugendstrafrecht mit verschiedenen Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe

von 10 Jahren in Betracht. Dem G. und dem Ho. droht eine Freiheitsstrafe bis

zu zehn Jahren.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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