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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Bevorstehende Verhandlungen in Strafsachen am Landgericht Halle
24.06.2013, Halle (Saale) – 15
- Landgericht Halle
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Tag Uhrzeit
04.06.13 08:30
11.06.13 08:30
17.06.13 08:30
08.07.13 08:30
Raum 141
5 KLs 6/13
Dem
im Juli 1989 geborenen Angeklagten wird Geiselnahme zur Last gelegt.
Er
soll zwischen dem 28.09. und dem 29.09.2011 in Halle an einer Entführung
mitgewirkt haben. Dabei sollen der gesondert verfolgte S.A. und dessen
Ehefrau eine Bekannte der Ehefrau unter einem Vorwand in einen Pkw gelockt
und so in die Passendorfer Wiesen in Halle verbracht haben, wo sie die entführte
Frau zur Rede gestellt haben sollen, weil diese angeblich die Ehefrau des
S.A. bestohlen hätte. Der nunmehr Angeklagte und ein unbekannt gebliebener
Mittäter sollen dort gewartet haben und dann gemeinsam mit den beiden
Entführern auf die entführte Frau eingewirkt haben. Dabei sollen sie mit
einer Schaufel und einer Spitzhacke in einem nahe gelegenen Maisfeld eine
Grube ausgehoben haben, in die dann die Entführte - inzwischen gefesselt und
geknebelt - gelegt und mit einem Messer bedroht worden sei. In der Folge
sollen die Täter die Entführte noch eine Weile damit bedroht haben, sie
umzubringen, wenn sie nicht über den Verbleib des angeblich gestohlenen
Geldes Auskunft gebe. Nachdem die Entführte aber weiterhin beteuerte, kein
Geld gestohlen zu haben, sollen die Täter von ihrem Opfer abgelassen haben
und sie wieder zurück in die Stadt gefahren haben.
Der
S.A. ist wegen desselben Tatvorwurfs durch Urteil des LG Halle zu einer
Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Er belastet den
nunmehr Angeklagten als Mittäter -
dieser streitet eine Tatbeteiligung ab.
Im
Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren.
Tag Uhrzeit
06.06.13 09:30
11.06.13 09:30
12.06.13 09:30
14.06.13 09:00
19.06.13 09:30
20.06.13 09:30
21.06.13 09:30
24.06.13 09:30
26.06.13 09:30
27.06.13 09:30
Raum 169
2 KLs 11/11
Der
Angeklagte ist am 16.06.1960 geboren. Ihm werden Bestechlichkeit in einem
besonders schweren Fall sowie gewerbsmäßige Untreue in 33 Fällen zur Last gelegt.
Der
Angeklagte ist Geschäftsführer einer in Bitterfeld ansässigen Firma, die in
Waldmohr Stahlbewehrungskörbe herstellt, die für den französischen Markt
bestimmt sind und von einer Firma B. durch Einschaltung von
Speditionsunternehmen nach Frankreich geliefert werden.
Der
Angeklagte soll von dem Geschäftsführer einer Speditionsfirma zwischen 3 und
6 Prozent der jeweiligen Auftragssummen der Speditionsaufträge dafür erhalten
haben, dass er durch Einflussnahme auf die Firma B. dafür sorge, dass die Speditionsaufträge
immer an die genannte Speditionsfirma vergeben werden. Auf diese Weise soll
er durch 33 Zahlungen Bestechungsgeldern in Höhe von insgesamt mehr als
100.000,00 Euro erhalten haben. Die Zahlungen seien als Provisionszahlungen
ausgegeben wurden. Da der Angeklagte auch damit betraut war, im Auftrage der
Firma B. die Speditionsrechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit
zu überprüfen, wirft ihm die Anklageschrift auch Untreue vor, da es zu seinen
Pflichten gehört hätte, die diesbezüglichen Zahlungen, denen keine Leistung
zugunsten der B. zugrunde lag, zu verhindern.
Der
zunächst mitangeklagte Geschäftsführer der Firma B. ist zwischenzeitlich
verstorben.
Der
Angeklagte hat die Tat bestritten: Er habe nie Speditionsaufträge ausgelöst.
Im
Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Tag Uhrzeit
07.06.13 11:00
20.06.13 08:30
24.06.13 08:30
25.06.13 08:30
05.07.13 08:30
Raum 141
1 Ks 2/13
Dem
im Oktober 1983 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit
mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am frühen Morgen des 23.09.2012 in Teutschenthal vor dem Festzelt an der
Motocross-Strecke im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung einem anderen
Besucher unvermittelt in den Rücken getreten haben. Als dieser zu Boden ging,
soll der Angeklagte ihm mindestens dreimal mit voller Wucht ins Gesicht
getreten und dabei den Tod des Geschädigten in Kauf genommen haben.
Der
Geschädigte soll komplexe Mittelgesichtstrümmerfrakturen erlitten haben.
Der
Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, er sei vor dem Vorfall mehrfach
selbst angegriffen worden und dann nach Abwehr dieser Attacken seinerseits
zum Angriff übergegangen.
Im
Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu
11 Jahren und 3 Monaten.
Tag Uhrzeit
11.06.13 09:00
13.06.13 09:00
18.06.13 09:00
20.06.13 09:00
21.06.13 09:00
25.06.13 09:00
01.07.13 09:00
05.07.13 09:00
26.07.13 09:00
31.07.13 09:00
Raum 123
13 KLs 7/13
Der
Angeklagte A. ist im Januar 1985 geboren, der Angeklagte M. im August 1988.
Den
Angeklagten werden 122 bzw. 49 Betrugshandlungen - teilweise im Versuch- zur
Last gelegt.
Sie
sollen zwischen Juni 2011 und März 2012 in Halle und Merseburg unter
Verwendung falscher Identitäten bei mehreren Banken Kreditkartenverträge
abgeschlossen haben und unter Verwendung dieser Kreditkarten Einkäufe
getätigt haben, obwohl sie wussten, dass die so begründeten Verbindlichkeiten
entweder gegenüber den Händlern nicht beglichen werden würden oder aber von
den Banken beglichen würden, ohne dass die Banken insoweit Ausgleich von den
Kreditkarteninhabern würden erlangen können. Daneben sollen sie unter falscher
Identität Mobilfunkverträge abgeschlossen und so Geräte erhalten und
Leistungen in Anspruch genommen haben, ohne hierfür zu bezahlen.
Insgesamt
soll ein Schaden in Höhe von knapp 40.000,00 Euro entstanden sein.
Der
Angeklagte A. hatte sich bei Anklageerhebung nicht zur Sache eingelassen. Der
Angeklagte M. die Taten teilweise eingeräumt, aber angegeben, von A. hierzu
gezwungen worden zu sein.
Im
Falle der Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
Tag Uhrzeit
13.06.13 09:30
18.06.13 09:30
25.06.13 09:30
02.07.13 09:30
04.07.13 09:30
09.07.13 09:30
Raum 205, Amtsgericht Zeitz, Herzog-Moritz-Platz1
2 KLs 3/12
Die
Angeklagte ist im März 1933 geboren.
Ihr
wird strafbare Werbung zur Last gelegt (§ 16 Abs. 2 UWG).
Die
Angeklagte - eine gelernte Diplom-Juristin - soll zwischen Juni 2007 und März
2011 in Zeitz und anderen Orten eine Vielzahl von Personen für so genannte
Schenkkreise gewonnen haben.
Diese
Schenkkreise sind nach Art eines Pyramidensystems organisiert, wobei die
Teilnehmer sich zu einer Schenkung von 2.500,00 bis 5.000,00 Euro
verpflichten. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, für den Fall, dass die
Beschenkten ihrerseits neue Teilnehmer eine weitere Stufe im jeweiligen
Schenkkreis aufzusteigen und so die Aussicht zu haben, bei Erreichen der
höchsten Stufe eine Gesamtschenksumme von bis zu 40.000,00 Euro zu erhalten.
Wegen des progressiven Charakters dieser Modelle erleiden etwa 87,5 Prozent
der Teilnehmer einen Totalverlust ihres Einsatzes, weil mit zunehmender Verbreiterung
des Teilnehmerkreises schon nach wenigen Runden eine sehr hohe Teilnehmerzahl
erforderlich ist, die realistisch nicht angeworben werden kann.
Im
Falle der Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren.
Tag Uhrzeit
19.06.13 09:00
27.06.13 09:00
02.07.13 09:00
10.07.13 09:00
Raum 187
3 KLs 38/12
Dem
im Januar 1959 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes
zur Last gelegt.
Er
soll sich zwischen Februar und Dezember 1994 in Halle dreimal an seiner im
Februar 1988 geborenen leiblichen Tochter vergangen haben.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 6
Monaten.
Tag Uhrzeit
26.06.13 08:30
12.07.13 08:30
15.07.13 08:30
Raum 141
1 Ks 3/13
Dem
am 05.06.1982 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit
mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am 04.02.2013 in Halle in der Wohnung des später Geschädigten nach
mehrstündigem gemeinsamen Bierkonsum den Geschädigten mit einer Bierflasche
auf den Kopf geschlagen und ihm dann mehrere Faustschläge ins Gesicht
versetzt haben. Anschließend soll er ihm mit einer verschlagenen Bierflasche
einen gezielten Schnitt in die linke Halsseite versetzt haben. Nach weiteren
Faustschlägen soll er den stark blutenden Geschädigten in dessen Wohnung
zurückgelassen haben.
Der
Geschädigte soll neben einer lebensbedrohlichen Schnittwunde eine
Nasenbeinfraktur sowie eine Kontusion beider Jochbögen sowie ein
Brillenhämatom erlitten haben.
Der
Angeklagte hat im Laufe des Ermittlungsverfahrens die Tat zunächst
abgestritten und dann später angegeben, es sei zu einer tätlichen
Auseinandersetzung gekommen, die Schnittwunde habe sich der Geschädigte aber
durch einen Sturz auf Scherben von zerschlagenen Flaschen zugezogen.
Für
den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 11 Jahren
und 3 Monaten
Tag Uhrzeit
27.06.13 09:00
28.06.13 09:00
05.07.13 08:30
26.07.13 08:30
29.07.13 09:00
05.08.13 09:00
26.08.13 09:00
16.09.13 09:00
Raum 123
6 KLs 9/13
Der
Angeklagte S. ist im Juli 1993 geboren, der Angeklagte G. im April 1988, der
Angeklagte Ho. im November 1980.
Den
Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Der
S. soll am 29.04.2012 auf dem Frühlingsfest "Eisleber Wiese" in
Eisleben in alkoholisiertem Zustand auf eine Gruppe ihnen unbekannter
syrischer Gäste eingestürmt sein und einem Mitglied dieser Gruppe - den H. -
mit einem harten Gegenstand - möglicherweise einem Schlagring - auf den Kopf
geschlagen haben. Als der Geschädigte sich umdrehte, soll der S. ihn mehrfach
ins Gesicht und an den Körper geschlagen haben. Dabei soll er lautstarke
ausländerfeindliche Äußerungen getätigt haben.
Der
G .soll während dessen auf die übrigen syrischen Besucher eingeschlagen
haben. Dabei soll er eine Frau - die H.G. - so zu Boden geschlagen haben,
dass sie bewusstlos wurde. Gleichwohl soll er weiter auf sie eingetreten
haben. Alsdann soll er mit einem Schlagstock unkontrolliert auf die Anwesenden
eingeschlagen haben und dabei einen Mann verletzt haben, der den Geschädigten
zu Hilfe kam.
Der
H. soll mehrere Brüche des Gesichts erlitten haben, die eine stationäre
Behandlung erforderlich gemacht haben sollen. Die H.G. sowie andere Mitglieder
der Gruppe sollen starke Schmerzen erlitten haben, die mehrere Tage
angedauert hätten.
Der
Angeklagte S. hat sich zum Vorwurf nicht eingelassen. Der G. hat sich im
Wesentlichen dahingehend eingelassen, dass er seinem Freund S. zu Hilfe
geeilt sei, weil dieser in eine Auseinandersetzung mit der Gruppe syrischer
Gäste verwickelt gewesen sei.
Die
Anklage war zunächst zum Amtsgericht Eisleben erhoben worden, das Verfahren
ist dann aber wegen des Umfanges der erforderlichen Beweisaufnahme von der
Jugendstrafkammer des Landgerichts übernommen worden. In der Anklageschrift
sind 28 Zeugen benannt.
Da
der S. zur Tatzeit Heranwachsender war, kommt die Anwendung von
Jugendstrafrecht mit verschiedenen Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe
von 10 Jahren in Betracht. Dem G. und dem Ho. droht eine Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren.
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