Menu
menu

Kontakt

Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379 
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Strafverfahren "Eisleber Wiese" - Sicherheitsverfügung

26.06.2013, Halle (Saale) – 16

  • Landgericht Halle

 

 

v:* {behavior:url(#default#VML);}

o:* {behavior:url(#default#VML);}

w:* {behavior:url(#default#VML);}

.shape {behavior:url(#default#VML);}

 

 

 

1.

 

 

 

In

dem morgen beginnenden Verfahren um die Angriffe auf Besucher syrischer Herkunft

im Rahmen der ?Eisleber Wiese? im April 2012 hat die Vorsitzende Richterin

soeben die aus der Anlage ersichtliche Sicherheitsverfügung erlassen.

 

 

 

2.

 

 

 

Zur

Ausräumung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass gefährliche

Körperverletzung bei der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht grundsätzlich mit

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren bestraft wird.

 

 

 

 

 

Im Auftrag

 

gez. Ehm

 

Vorsitzender Richter am

Landgericht

? Pressesprecher -

 

Diese

Mitteilung wird elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

6 Kls 9/13

 

 

                                               Anordnung der

Vorsitzenden

 

 

Zur Aufrechterhaltung von

Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung wird gemäß

§ 176 GVG angeordnet.

 

 

1.

Die Hauptverhandlung

beginnt am Donnerstag, den 27. Juni 2013 um 9.00 Uhr und wird voraussichtlich

bis zum 4. November 2013 fortgesetzt.

 

Sie findet im Saal 90 des

Landgerichts Halle, Hansering 13, statt.

 

 

2.

Allen Personen, die Zutritt

zum Sitzungssaal haben, ist das Mitführen von Waffen und Gegenständen, die

geeignet sind, die Hauptverhandlung zu stören, untersagt.

 

 

3.

Es wird eine

Zugangskontrolle angeordnet, der sich sämtliche Zuhörer, mit Ausnahme der

Pressevertreter, soweit sie sich durch einen gültigen Presseausweis und ein

gültiges Personaldokument ausweisen können, zu unterziehen haben.

 

Alle Verfahrensbeteiligten,

Angeklagte, Verteidiger, Nebenkläger, Nebenklägervertreter, Sachverständige,

Vertreter der Jugendgerichtshilfe, Dolmetscher, haben sich nach Aufforderung,

falls sie den Kontrollierenden nicht als Person bekannt sind, vor Eintritt in

den Sitzungssaal auszuweisen. Sollte jemand seinen Ausweis nicht mit sich

führen, ist die Vorsitzende zu verständigen und diese hat über den Zutritt zu

entscheiden.

 

Nach Vorzeigen der

Ausweispapiere sind alle Zuhörer, mit Ausnahme der Pressevertreter, durch

Abtasten der Kleidung und geeignete Maßnahmen, zu durchsuchen. Beanstandete

Gegenstände sind in Verwahrung zu nehmen. Telefone, Computer, Foto- und

Filmkameras und Gegenstände, mit denen Ton- und Bildaufnahmen gefertigt

werden können, sind vor dem Betreten des Sitzungssaals abzugeben.

 

 

4.

Der Sitzungssaal wird 30

Minuten vor Sitzungsbeginn für die Verfahrensbeteiligten und 10 Minuten vor

Sitzungsbeginn für die Zuschauer und Presse geöffnet. Es dürfen nur so viele

Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Sitzplatz darf

nicht mit 2 Zuhören besetzt werden.

 

 

5.

Für Pressevertreter steht

eine Anzahl von 15 reservierten Plätzen zur Verfügung.

 

 

6.

Zu Beginn der ersten

Verhandlung, vor Aufruf der Sache, werden Film- und Bildaufnahmen im

Sitzungssaal durch die von dem Pressesprecher zugelassenen Pressevertreter

gestattet.

Die Aufnahmen sind mit dem

Aufruf zur Sache zu beenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Normal

0

21

 

 

false

false

false

 

 

 

 

 

 

 

MicrosoftInternetExplorer4

 

 

 

 

 

 

 

 

table.MsoTableGrid

{mso-style-name:Tabellengitternetz;

mso-tstyle-rowband-size:0;

mso-tstyle-colband-size:0;

border:solid windowtext 1.0pt;

mso-border-alt:solid windowtext .5pt;

mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;

mso-border-insideh:.5pt solid windowtext;

mso-border-insidev:.5pt solid windowtext;

mso-para-margin:0cm;

mso-para-margin-bottom:.0001pt;

mso-pagination:widow-orphan;

font-size:10.0pt;

font-family:Times;

mso-fareast-font-family:Times;

mso-bidi-font-family:"Times New Roman";

mso-ansi-language:#0400;

mso-fareast-language:#0400;

mso-bidi-language:#0400;}

 

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links