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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Strafverfahren "Eisleber Wiese" - Sicherheitsverfügung
26.06.2013, Halle (Saale) – 16
- Landgericht Halle
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1.
In
dem morgen beginnenden Verfahren um die Angriffe auf Besucher syrischer Herkunft
im Rahmen der ?Eisleber Wiese? im April 2012 hat die Vorsitzende Richterin
soeben die aus der Anlage ersichtliche Sicherheitsverfügung erlassen.
2.
Zur
Ausräumung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass gefährliche
Körperverletzung bei der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht grundsätzlich mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren bestraft wird.
Im Auftrag
gez. Ehm
Vorsitzender Richter am
Landgericht
? Pressesprecher -
Diese
Mitteilung wird elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben.
6 Kls 9/13
Anordnung der
Vorsitzenden
Zur Aufrechterhaltung von
Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung wird gemäß
§ 176 GVG angeordnet.
1.
Die Hauptverhandlung
beginnt am Donnerstag, den 27. Juni 2013 um 9.00 Uhr und wird voraussichtlich
bis zum 4. November 2013 fortgesetzt.
Sie findet im Saal 90 des
Landgerichts Halle, Hansering 13, statt.
2.
Allen Personen, die Zutritt
zum Sitzungssaal haben, ist das Mitführen von Waffen und Gegenständen, die
geeignet sind, die Hauptverhandlung zu stören, untersagt.
3.
Es wird eine
Zugangskontrolle angeordnet, der sich sämtliche Zuhörer, mit Ausnahme der
Pressevertreter, soweit sie sich durch einen gültigen Presseausweis und ein
gültiges Personaldokument ausweisen können, zu unterziehen haben.
Alle Verfahrensbeteiligten,
Angeklagte, Verteidiger, Nebenkläger, Nebenklägervertreter, Sachverständige,
Vertreter der Jugendgerichtshilfe, Dolmetscher, haben sich nach Aufforderung,
falls sie den Kontrollierenden nicht als Person bekannt sind, vor Eintritt in
den Sitzungssaal auszuweisen. Sollte jemand seinen Ausweis nicht mit sich
führen, ist die Vorsitzende zu verständigen und diese hat über den Zutritt zu
entscheiden.
Nach Vorzeigen der
Ausweispapiere sind alle Zuhörer, mit Ausnahme der Pressevertreter, durch
Abtasten der Kleidung und geeignete Maßnahmen, zu durchsuchen. Beanstandete
Gegenstände sind in Verwahrung zu nehmen. Telefone, Computer, Foto- und
Filmkameras und Gegenstände, mit denen Ton- und Bildaufnahmen gefertigt
werden können, sind vor dem Betreten des Sitzungssaals abzugeben.
4.
Der Sitzungssaal wird 30
Minuten vor Sitzungsbeginn für die Verfahrensbeteiligten und 10 Minuten vor
Sitzungsbeginn für die Zuschauer und Presse geöffnet. Es dürfen nur so viele
Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Sitzplatz darf
nicht mit 2 Zuhören besetzt werden.
5.
Für Pressevertreter steht
eine Anzahl von 15 reservierten Plätzen zur Verfügung.
6.
Zu Beginn der ersten
Verhandlung, vor Aufruf der Sache, werden Film- und Bildaufnahmen im
Sitzungssaal durch die von dem Pressesprecher zugelassenen Pressevertreter
gestattet.
Die Aufnahmen sind mit dem
Aufruf zur Sache zu beenden.
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