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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Verurteilung wegen Wohnungseinbrüchen rechtskräftig

03.07.2013, Halle (Saale) – 17

  • Landgericht Halle

 

 

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13 KLs 27/12

 

 

 

Die

Verurteilung eines im Juli 1978 geborenen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheits­strafe

von 14 Jahren ist rechtskräftig.

 

 

 

Der

Angeklagte war mit Urteil des Landgerichts Halle vom 18.03.2013 nach acht Verhandlungstagen

wegen mehrfachen (teils besonders schweren) Raubes in Tateinheit mit

gefährlicher Körperverletzung, wegen mehrfachen Wohnungseinbruchsdiebstahls

sowie mehrfachen Computerbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren

verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der

Angeklagte im Juni und Juli 2012 wiederholt in Halle in Wohnungen eingebrochen war

und dort in einigen Fällen die dort angetroffenen Bewohner überwältigt und

gefesselt hatte, um dann Wertgegen­stände aus den Wohnungen zu entwenden. In anderen

Fällen hatte er  Bewohner durch Schläge

dazu gezwungen, ihm Bargeld zu übergeben bzw. ihre Bankkarten zu überlassen und

die PIN zu nennen, um dann mit den so erbeuteten Bankkarten an Bankautomaten

vom Konto der Geschädigten Geld abzuheben.

 

 

 

Die

zunächst vom Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision ist dann nicht

binnen der gesetzlichen Frist begründet worden. Der Angeklagte hat über seine

Verteidigerin mitteilen lassen, er akzeptiere das Urteil.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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