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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Verurteilung wegen Wohnungseinbrüchen rechtskräftig
03.07.2013, Halle (Saale) – 17
- Landgericht Halle
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13 KLs 27/12
Die
Verurteilung eines im Juli 1978 geborenen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von 14 Jahren ist rechtskräftig.
Der
Angeklagte war mit Urteil des Landgerichts Halle vom 18.03.2013 nach acht Verhandlungstagen
wegen mehrfachen (teils besonders schweren) Raubes in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung, wegen mehrfachen Wohnungseinbruchsdiebstahls
sowie mehrfachen Computerbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren
verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der
Angeklagte im Juni und Juli 2012 wiederholt in Halle in Wohnungen eingebrochen war
und dort in einigen Fällen die dort angetroffenen Bewohner überwältigt und
gefesselt hatte, um dann Wertgegenstände aus den Wohnungen zu entwenden. In anderen
Fällen hatte er Bewohner durch Schläge
dazu gezwungen, ihm Bargeld zu übergeben bzw. ihre Bankkarten zu überlassen und
die PIN zu nennen, um dann mit den so erbeuteten Bankkarten an Bankautomaten
vom Konto der Geschädigten Geld abzuheben.
Die
zunächst vom Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision ist dann nicht
binnen der gesetzlichen Frist begründet worden. Der Angeklagte hat über seine
Verteidigerin mitteilen lassen, er akzeptiere das Urteil.
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