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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Haftstrafen im Prozess um den Überfall auf der Eisleber Wiese im Jahre 2012

17.02.2014, Halle (Saale) – 3

  • Landgericht Halle

 

 

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Im

Verfahren um den Überfall auf eine Familie während des Volksfestes ?Eisleber

Wiese? im Jahre 2012 hat die zuständige Jugendstrafkammer des Landgerichts

Halle heute ein Urteil verkündet. Die drei Angeklagten wurden der gefährlichen

Körperverletzung in sieben Fällen schuldig gesprochen. Der zur Tatzeit

heranwachsende Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die beiden erwachsenen Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen von drei bis vier

Jahren verurteilt ? hier kam aus Rechtsgründen eine Strafaussetzung zur Bewährung

nicht in Betracht.

 

 

 

Im

Rahmen ihrer knapp einstündigen mündlichen Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende

von einem ?brutalen, menschenverachtenden Überfall?. Sie schilderte ausführlich

die gravierenden körperlichen und seelischen Folgen, unter denen die

Geschädigten teilweise noch heute leiden.

 

 

 

Sie

führte dann weiter aus, dass trotz der umfangreichen Beweisaufnahme, in deren

Rahmen an 20 Verhandlungstagen 53 Zeugen vernommen wurden, das eigentliche

Tatgeschehen nicht vollständig aufgeklärt werden konnte. Als bewiesen hat die

Kammer es angesehen, dass alle drei Angeklagten sich gemeinschaftlich an den

Verletzungshandlungen beteiligt haben. Die Beweisaufnahme habe aber nicht mit

letzter Gewissheit ergeben, welche Tathandlungen ? gegebenenfalls mit welcher

Waffe oder welchem Gegenstand ? welchem Angeklagten zuzuordnen waren. Nicht

zuletzt deshalb konnte die Kammer nicht mit der für eine Verurteilung wegen

versuchten Totschlages oder Mordes erforderlichen Sicherheit feststellen, dass

einer der Angeklagten den Tod eines Opfers gewollt oder zumindest billigend in

Kauf genommen hatte.

 

 

 

Auf

die Anträge der Geschädigten, die sich am Prozess als Nebenkläger beteiligt hatten,

hat die Kammer jeweils festgestellt, dass die Angeklagten dem Grunde nach verpflichtet

sind, für den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden Ersatz zu

leisten. Auf dieser Grundlage können nunmehr die Geschädigten in Zivilprozessen

konkret bezifferte Schadenersatzforderungen geltend machen.

 

 

 

Gegen

das Urteil steht den Angeklagten wie auch der Staatsanwaltschaft und den

Nebenklägern das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof zur Verfügung.

 

 

 

 

Im Auftrag

 

gez. Ehm,

Vorsitzender Richter am Landgericht

? Pressesprecher -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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