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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Erläuterung zur Anklage gegen Oberbürgermeister der Stadt Halle

21.02.2014, Halle (Saale) – 5

  • Landgericht Halle

 

 

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In Ergänzung zu der heutigen Pressemitteilung zur

Anklage gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle wird zur Höhe des laut

Anklage entstandenen Schadens folgendes erläutert:

 

Bei dem in der Anklageschrift genannten Schaden in Höhe

von knapp 300.000,00 Euro handelt es sich um einen sogenannten ?Gefährdungsschaden?.

 

 

Dieser wurde durch die Staatsanwaltschaft in einer komplexen

Vergleichsberechnung ermittelt. Dabei wurden die Aufwendungen, die entstanden

wären, wenn die Mitarbeiter mit der von der Staatsanwaltschaft für zulässig

erachteten Erfahrungsstufe eingestellt worden wären, denen gegenübergestellt,

die nunmehr aufgrund der tatsächlichen Vertragsinhalte von der Stadt getätigt

wurden oder noch zu tätigen sind.

 

Dabei wurde der Berechnung die gesamte voraussichtliche

Beschäftigungszeit der Mitarbeiter zugrunde gelegt, welche der Anklage zufolge befristet

auf die Amtszeit des Oberbürgermeisters, also auf 7 Jahre eingestellt wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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