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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Prozessauftakte im Juli 2015
09.07.2015, Halle (Saale) – 14
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
13.07.15 09:00
14.07.15 09:00
15.07.15 09:00
17.07.15 09:00
Raum 141
1 Ks 14/14
Dem
im Dezember 1971 geborenen Angeklagten werden gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr in Tateinheit mit Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie
gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll im August 2013 als Fahrer eines Transporters auf einer Landstraße im
Burgenlandkreis plötzlich abrupt gebremst haben, um einen Auffahrunfall und
den Sturz des Fahrers eines hinter ihm fahrenden Motorrads herbeizuführen.
Tatsächlich sei der mit unzureichendem Sicherheitsabstand hinter dem
Transporter fahrende Motorradfahrer auf den Transporter aufgefahren und
gestürzt, wobei er sich ein Schädelhirntrauma sowie Abschürfungen und
Prellungen zugezogen habe .Das Motorrad sei beschädigt worden. Im Anschluss
daran sei der Angeklagte dann auf einen Unfallzeugen zugefahren, so dass
dieser auf die Kühlerhaube des Transporters gefallen sei und sich erhebliche
Verletzungen, darunter eine Lungenquetschung, zugezogen habe.
Der
Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er in einer
Notwehrsituation gehandelt habe.
Nachdem
die Anklage ursprünglich zum Amtsgericht erhoben worden war, wird das
Verfahren nunmehr von dem Schwurgericht des Landgerichts geführt, weil auch
ein Tötungsvorsatz in Betracht kommt.
Auf
der Grundlage der in der Anklageschrift genannten Tatbestände droht eine
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
Das
Verfahren sollte bereits am 02.03.2015 beginnen, zum Termin war aber der
Angeklagte nicht erschienen, es erging Haftbefehl.
Tag Uhrzeit
16.07.15 09:00
22.07.15 09:00
23.07.15 09:00
Raum 123
10a KLs 6/15
Dem
im August 1991 geborenen Angeklagten werden Vergewaltigung und Diebstahl zur
Last gelegt.
Er
soll sich im Juni 2014 auf einem Feldweg in Halle an einer lose mit ihm
bekannten Frau vergangen und ihr danach das Mobiltelefon weggenommen haben.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Tag Uhrzeit
21.07.15 09:30
24.07.15 09:00
10.08.15 09:30
24.08.15 09:30
26.08.15 09:30
27.08.15 09:30
01.09.15 09:30
02.09.15 09:30
14.09.15 09:30
16.09.15 09:30
22.09.15 09:30
23.09.15 09:30
20.10.15 09:30
21.10.15 09:30
Raum 169
2 KLs 4/15
Der
im März 1956 geborene Angeklagte war vom Landgericht Magdeburg im Januar 2014
nach 31-tägiger Verhandlungsdauer wegen Steuerhinterziehung und versuchter
Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs
Monaten verurteilt worden.
Das
Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte als
faktischer Mitgeschäftsführer eines Unternehmens in Möckern für die Jahre
2006 und 2007 unzutreffende Erklärungen zur Körperschaftssteuer,
Gewerbesteuer und Umsatzsteuer beim Finanzamt eingereicht habe und so für das
Jahr 2005 Steuern in Höhe von rund 500.000,00 Euro hinterzogen habe; für das
Jahr 2006 wäre danach ein Steuerschaden in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro
entstanden, wenn nicht durch eine Betriebsprüfung die Unrichtigkeit der
Steuererklärungen aufgedeckt worden wäre.
Auf
die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom
15.01.2015 (1 StR 315/14) das Urteil aufgehoben und das Verfahren - wie in
solchen Fällen üblich - an das Landgericht Halle verwiesen. Zur Begründung
hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, die Wirtschaftsstrafkammer des
Landgerichts Magdeburg habe nicht in ausreichendem Umfange protokolliert, mit
welchem Inhalt zuvor Verständigungsgespräche zwischen Gericht,
Staatsanwaltschaft und Verteidigung stattgefunden haben.
Hintergrund
ist § 243 Abs. 4 Satz 1 Strafprozessordnung (StPO), der wie folgt lautet:
(4) Der Vorsitzende teilt mit, ob
Erörterungen nach den §§ 202a, 212 stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand
die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c) gewesen ist und wenn ja, deren
wesentlichen Inhalt.
Die
Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle hat nun das Verfahren vollständig
neu durchzuführen.
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