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(LG HAL) Prozessauftakt "Indoorplantage" / Bosnien-Verfahren vor dem Abschluss

10.03.2016, Halle (Saale) – 7

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit14.03.16  09:00 24.03.16  09:00      

Raum 96

 

13 KLs 7/16

 

Der Angeklagte M. ist im November 1988 geboren, der Angeklagte D. im Februar 1976. Die beiden sind Brüder.

Den beiden Angeklagten werden drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt, darüber hinaus ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Sie sollen gemeinsam zwischen März und Oktober 2015 in Bad Bibrach eine sogenannte Indoorplantage zur Aufzucht von Cannabispflanzen betrieben haben. Dazu sollen sie zwei Räume eines im Eigentum des D. stehenden, bis auf die Wohnung der Angeklagten unbewohnten Mehrfamilienhauses mit der erforderlichen technischen Ausstattung versehen haben (Transformatoren, Natriumdampflampen, Abluftsystem). In den so ausgestatteten Räumen sollen sie dann Cannabispflanzen ausgesät und bis zum Eintritt der Blütephase aufgezogen haben. Die geernteten Cannabisblätter sollen sie dann zu Haschischplatten und Cannabis öl verarbeitet haben, das sie zu einem Kilopreis von 3.500,00 bis 4.000,00 Euro weiterverkauft haben sollen.

Bei einer Durchsuchung im Oktober 2015 sollen Pflanzen unterschiedlicher Wachstumshöhe festgestellt worden sein, darüber hinaus auch unterschiedliche Munition.

Der Angeklagte D. hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, der Angeklagte M. hat sich umfassend geständig eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren.     

Im Übrigen weise ich auf folgendes hin: Im Verfahren 10a KLs 12/15 gegen Christine M. wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen (Tochter in Bosnien misshandelt) wird für den nächsten Verhandlungstag am  15.03.2016 mit den Plädoyers und ggf. dem Erlass eines Urteils gerechnet.

  

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