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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Termine in Strafsachen im Mai

06.05.2016, Halle (Saale) – 12

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

Achtung!Terminsänderung(vgl. PM v. 22.04.16)

Termine am 10.05. und 19.05. gestrichen, stattdessen Termin am 12.05.

Tag         Uhrzeit10.05.16  09:00 12.05.16  09:00 19.05.16  09:00 31.05.16  09:00 07.06.16  09:00 22.06.16  09:00 04.07.16  09:00 06.07.16  09:00     

Raum 96

 

13 KLs 5/16

 

Dem im November 1961 geborenen Angeklagten werden Betrug in fünf Fällen sowie Untreue in 19 Fällen zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll zwischen Oktober 2007 und November 2008 über eine Vermögensverwaltungs- und eine Beteiligungsgesellschaft an einer Vielzahl von Unternehmen mit Sitz in Halle beteiligt gewesen sein, in denen er darüber hinaus teilweise - wie etwa bei der G-GmbH - auch als Geschäftsführer fungiert habe. Geschäftsgegenstand der G-GmbH soll die private Arbeitsvermittlung auf der Basis von sogenannten Vermittlungsgutscheinen gewesen sein. Mit solchen Vermittlungsgutscheinen bescheinigt die Agentur für Arbeit einem Arbeitssuchenden das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für die private Arbeitsvermittlung; gelingt die Vermittlung, erhält der private Arbeitsvermittler vom Arbeitssuchenden das Original des Gutscheins und rechnet damit sein Honorar direkt mit der Agentur für Arbeit ab. Ein solcher Honoraranspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn der private Arbeitsvermittler und das Anstellungsunternehmen personell oder wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in fünf Fällen mit der G-GmbH derartige Vermittlungsgebühr in Höhe von insgesamt rund 10.000,00 Euro beantragt und erhalten zu haben, obwohl die Anstellungsunternehmen personell und wirtschaftlich mit der G-GmbH verflochten gewesen seien.

 

 

 

 

 

Zu diesen Vorwürfen hat sich der Angeklagte bislang nicht eingelassen.

 

Zwischen Juni 2006 und Mai 2010 soll der Angeklagte darüber hinaus in seine Eigenschaft als Behördenleiter des Eigenbetriebs für Arbeit - Jobcenter Saalekreis in Merseburg unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften Provisionsvereinbarungen mit der A-GmbH geschlossen haben, über die er über seine übrigen Unternehmen und deren Beteiligungen beherrschenden Einfluss ausübte. Auf der Grundlage dieser Vereinbarungen soll die A-GmbH Vermittlungsprovisionen in Höhe von rund 37.000,00 Euro erhalten haben, obwohl tatsächlich keinerlei Vermittlungstätigkeit stattgefunden habe und die fraglichen Arbeitnehmer von Unternehmen aus dem Unternehmensgeflecht des Angeklagten angestellt worden seien.

Der Angeklagte hat den Abschluss der Vereinbarungen eingeräumt, allerdings behauptet, die abgerechneten Vermittlungsleistungen seien tatsächlich erbracht worden.

 

Für den Fall einer Verurteilung droht eine Gesamtstrafe, die rechnerisch bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe betragen kann.    

 

 

Tag         Uhrzeit23.05.16  08:30 25.05.16  08:30 27.05.16  08:30 01.06.16  08:30 03.06.16  08:30     

Raum 141

 

1 Ks 1/16

 

Dem im Februar 1983 geborenen Angeklagten werden Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung, Einbruchsdiebstahl, versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, ferner Unfallflucht in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung zur Last gelegt.

 

Er soll sich am 30.12.2015 in Blankenheim zunächst zum Haus des ihm vom Sehen bekannten, im April 1951 geborenen L. begeben und diesen dann von der Straße aus beschimpft und beleidigt haben. Danach soll er das Hoftor überstiegen und aus der unverschlossenen Garage den dort abgestellten Pkw Toyota Corolla des L. entwendet haben. Als daraufhin der L. aus dem Hause gekommen und auf den mit laufendem Motor auf der Straße stehenden Pkw zugelaufen sei, soll der Angeklagte aus einer Entfernung von ca. 20 Metern mit Vollgas auf den L. zugefahren sein und ihn erfasst haben. Der L. sei auf die Windschutzscheibe geschleudert worden und habe sich dann zunächst auf der Motorhaube festhalten können. Durch eine abrupte Bremsung des Pkw sei er dann auf die Straße gestürzt und habe sich Frakturen am Oberarm und im Bereich der Schulter sowie verschiedene Prellungen zugezogen. Die von Passanten herbeigerufenen Polizeibeamten hätten den Angeklagten dann in der Nähe aufgefunden, woraufhin der Angeklagte die Beamten beschimpft und beleidigt habe und ihnen gegenüber die NS-Grußform "Sieg Heil!" verwendet habe.

Die auf Veranlassung der Polizei durchgeführte Blutentnahme und anschließende Untersuchung habe ergeben, dass der Angeklagte zu den Tatzeitpunkten eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,13 o/oo gehabt habe.

 

Der Angeklagte hat angeben, er könne sich aufgrund  seiner Alkoholisierung an nichts mehr erinnern.

Im Falle einer Verurteilung droht rein rechnerisch eine Gesamtfreiheitsstrafe bis hin zu 15 Jahren.    

 

 

Tag         Uhrzeit26.05.16  08:30 08.06.16  08:30 13.06.16  08:30     

Raum 141

 

5 KLs 5/16

 

Der Angeklagte J. ist im September 1991 geboren, der Angeklagte W. im Februar 1993.

Den Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Sie sollen am 26.04.2014 gegen 23.00 Uhr in Weißenfels zur Wohnung des im Oktober 1990 geborenen J. begeben und dort am Fenster geklopft haben. Als der J. das Fenster geöffnet habe, sollen ihn die Angeklagten zusammen mit zwei weiteren Mittätern unter Einsatz von Pfefferspray überwältig und auf die Couch gedrückt haben und dann aus der Wohnung ein Tablet, einen Flachbildfernseher sowie die Geldbörse des J. entwendet haben.

 

Die Angeklagten haben sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Es drohen Haftstrafen nicht unter 5 Jahren.    

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