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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau Juni 2016

30.05.2016, Halle (Saale) – 13

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

02.06.16  08:30

06.06.16  08:30

15.06.16  08:30

17.06.16  08:30

     

Raum 141

 

 

5 KLs 9/16

 

Der im August 1988

geborenen Angeklagten wird schwere 

Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung eines Schutzbefohlenen

zur Last gelegt.

Sie soll im März 2015 in

Halle ihren im April 2013 geborenen Sohn massiv geschüttelt haben, wobei der

Kopf des Kindes an einem festen Gegenstand angeschlagen sei. Dadurch sei bei

dem Kind ein Herzstillstand eingetreten, es habe von dem durch die Angeklagte

herbeigerufenen Notarzt reanimiert werden müssen. Ferner seien

Schädelinnenraumblutungen und eine Hirnschwellung diagnostiziert worden, im

weiteren Verlauf sei es zu einem Hirninfarkt gekommen, was zu bleibenden

schwersten psychischen und geistigen Schäden geführt habe bzw. führen werde.

Die Angeklagte hat die

Vorwürfe bestritten und sich dahingehend eingelassen, der Junge sei einfach

in sich zusammen gesackt.

Widersprüchliche

Zeugenaussagen gibt es dazu, ob sich an dem fraglichen Tag noch weitere

Personen in der Wohnung aufgehalten haben.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.     

 

 

Tag         Uhrzeit

08.06.16  10:30

22.06.16  10:30

   

Raum 96

 

 

13 KLs 14/16

 

Dem im September 1972

geborenen Angeklagten wird versuchter Betrug in Tateinheit mit irreführender

Werbung und Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz und das

Heilmittelwerbegesetz zur Last gelegt.

Er soll im Februar 2015 als

Handelsvertreter im Vorfeld einer sogenannten Kaffeefahrt zunächst Gäste mit

dem Versprechen eines hochwertigen Sach- oder Geldgewinns im Werte von 149,00

Euro zur Teilnahme an der Fahrt bewogen haben und dann im Zuge der

Kaffeefahrt bei einer Verkaufsveranstaltung in einem Gasthaus in Aken eine

Matratzenauflage als klinisch erprobt und therapeutisch wirksam angepriesen

und zum Stückpreis von mindestens 1.500,00 Euro angeboten haben, wobei der

Matratzenauflage die Wirkweise eines Medizinproduktes zugeschrieben worden

sei diese aber nicht nach dem Medizinproduktegesetz zugelassen sei. Fünf

Teilnehmer an der Kaffeefahrt sollen tatsächlich derartige Auflagen erworben

haben.

Im Falle einer Verurteilung

kommt die Verhängung einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe in

Betracht.     

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

13.06.16  08:00

16.06.16  09:30

20.06.16  09:30

22.06.16  09:30

12.07.16  09:30

14.07.16  09:30

04.08.16  09:30

12.08.16  09:30

16.08.16  09:30

18.08.16  09:30

   

Raum 169

 

 

2 KLs 2/14

 

Der Angeklagte A.W. ist im

Oktober 1946 geboren, sein Sohn, der Angeklagte T.W. im Februar 1972.

Den beiden werden insgesamt

38 strafbare Handlungen zur Last gelegt, darunter Insolvenzverschleppung,

Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Bankrott.

Die beiden Angeklagten

sollen zwischen Juli 2009 und Mai 2011 in Langeneichstädt gemeinsam ein

Bauunternehmen in der Rechtsform einer GmbH geführt haben, wobei A.W.

eingetragener Geschäftsführer gewesen und T.W. als sogenannter faktischer

Geschäftsführer an der Unternehmensführung beteiligt gewesen sei.

Obwohl sie gewusst hätten,

dass das Unternehmen bereits seit dem 01.08.2010 nicht mehr zahlungsfähig sei

und damit einer Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages bis spätestens zum

22.08.2010 bestand, hätten sie erst am 01.12.2010 einen Eigenantrag auf

Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, nachdem bereits eine

Krankenkasse, bei der Beitragsrückstände bestanden hätten, Ende Oktober 2010

einen Insolvenzantrag gestellt hatte. Dem dann eingesetzten

Insolvenzverwalter hätten sie dann ein Firmenkonto verschwiegen, so dass

dieser das dortige Guthaben nicht ohne weiteres habe zur Masse ziehen können.

Mit der Ehefrau des A.W. und Mutter des T.W. hätten sie für das Unternehmen

eine Darlehensvereinbarung getroffen, auf deren Grundlage aus Mitteln des

Unternehmens Rückzahlungen an die vermeintlichen Darlehensgeberinnen

geflossen seien, obwohl es tatsächlich nie zur Auszahlung der Darlehen an das

Unternehmen gekommen sei.

Ferner sollen die

Angeklagten im Namen des Unternehmens Arbeitsverträge mit ihren jeweiligen

Ehefrauen geschlossen habe, auf deren Grundlage diese monatliche Gehälter

bezogen hätten, ohne jedoch tatsächlich Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb des

Unternehmens auszuüben.

In den Monaten April bis

Oktober sollen sie es außerdem unterlassen haben, die geschuldeten

Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen abzuführen.

Die Angeklagten haben sich

nicht zur Sache eingelassen. In der Anklageschrift sind 97 Zeugen sowie

zahlreiche Unterlagen als Beweismittel benannt.

Im Falle einer Verurteilung

drohen Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

16.06.16  09:00

17.06.16  09:00

 

   

Raum 123

 

 

10a KLs 9/16

 

Dem im Januar 1991

geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.

Er soll im September 2015

in einer Straßenbahn in Halle einen anderen Fahrgast mit einem Hammer bedroht

und ihn so gezwungen haben, dem Angeklagten sein Mobiltelefon im Werte von

150,00 Euro zu überlassen.

Der Angeklagte hat sich zu

dem Vorwurf nicht geäußert.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.     

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

16.06.16  08:30

21.06.16  08:30

23.06.16  08:30

   

Raum 141

 

 

1 Ks 2/16

 

 

Dem im Januar 1967

geborenen Angeklagten hat die Staatanwaltschaft mit ihrer Anklageschrift

gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt .

Er soll im Oktober 2015 in

der Küche seines Elternhauses in Waldau im Zuge eines Streites mit einer

Eisenstange auf seinen damals 83-jährigen Vater eingeschlagen und diesen

mindestens elf Mal am Kopf und acht Mal am Oberkörper getroffen haben. Der

Vater soll erhebliche Verletzungen davongetragen haben, die jedoch zu keinem

Zeitpunkt lebensgefährlich gewesen seien.

Der Angeklagte hat zur

Erklärung vorgetragen, zur Auseinandersetzung mit seinem Vater sei es wegen

alter, noch aus der Vorwendezeit stammender Missbrauchsvorwürfe gekommen.

Die Anklage wurde zunächst

zum Amtsgericht erhoben, das Verfahren ist nunmehr von der

Schwurgerichtskammer des Landgerichts übernommen worden, da auch ein

versuchtes Tötungsdelikt in Betracht kommt. Sollte es zu einer derartigen

Verurteilung kommen, droht eine mehrjährige Haftstrafe.     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

21.06.16  09:00

24.06.16  09:00

28.06.16  09:00

01.07.16  09:00

06.07.16  09:00

15.07.16  09:00

   

Raum 90

 

 

8c Ns 135/15  Berufungsverfahren

 

Der im Februar 1957

geborene Angeklagte ist vom Amtsgericht in Eisleben wegen Erpressung in 14

Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden.

Das Amtsgericht hat es nach

10 Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte zwischen

Juni 2010 und September 2011 am Süßen See in Seeburg im Auftrag eines

Fischereipächters eigenmächtige Kontrollen vorgenommen und dabei am See  angetroffenen Anglern angedroht habe, er

werde Strafanzeige wegen Tierquälerei oder Fischwilderei gegen sie erstatten,

wenn sie nicht Geldbeträge zwischen 100,00 und 250,00 Euro an ihn zahlten.

In 14 Fällen sei es

tatsächlich zu den verlangten Zahlungen gekommen, auf die der Angeklagte

keinerlei Anspruch gehabt habe, die er dann aber in Absprache mit dem

Fischereipächter für sich habe behalten dürfen.

Der Angeklagte hatte die

Vorwürfe in Abrede gestellt.

Auf seine Berufung hin hat

nun die Berufungskammer des Landgerichts die Beweisaufnahme zu wiederholen.

    

 

 

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