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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Haftbefehl gegen Peter F. aus Wittenberg erlassen

08.06.2016, Halle (Saale) – 14

  • Landgericht Halle

 

 

Der Angeschuldigte Peter F. aus

Wittenberg befindet sich seit dem heutigen Tage in

Untersuchungshaft.

 

 

 

Die Wirtschaftsstrafkammer des

Landgerichts Halle hatte am 07.06.2016 einen Haftbefehl erlassen, auf dessen

Grundlage der Angeschuldigte am heutigen Tage festgenommen und nach Verkündung

des Haftbefehls in Untersuchungshaft verbracht wurde.

 

 

 

Grundlage des Haftbefehls ist

eine am 02.06.2016 beim Landgericht Halle eingegangene Anklage der

Staatsanwaltschaft Dessau vom 19.05.2016, mit der dem Angeschuldigten ein

Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sowie 27 Fälle der schweren Untreue vorgeworfen

werden. Der Angeschuldigte soll zwischen April 2009 und April 2013 von Wittenberg

aus über ein Internetportal eine sogenannte ?Kooperationskasse? betrieben und

hierüber Bankgeschäfte in Form von Anlagegeschäften abgewickelt haben. Dabei

sollen Geldanleger dazu gebracht worden sein, im Vertrauen auf einen  jederzeit bestehenden Rückzahlungsanspruch

Geld bei der ?Kooperationskasse? anzulegen, wobei ihnen zugesichert worden sei,

das Geld werde entweder zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Unternehmungen

verwendet oder in stabile Sachwerte investiert. Insgesamt sollen Spareinlagen

in Höhe von mehr als 1,7 Mio. Euro eingezahlt worden sein.

 

Der Angeschuldigte soll dann 27

Barabhebungen in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. Euro vorgenommen und das

abgehobene Geld abredewidrig für eigene Zwecke verwendet haben.

 

 

 

Die Wirtschaftsstrafkammer sah

auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse einen dringenden Tatverdacht und

darüber hinaus den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben an, da die für den

Fall einer Verurteilung zu erwartende empfindliche Freiheitsstrafe einen hohen

Fluchtanreiz biete.

 

Der Haftbefehl ist dem

Angeschuldigten heute eröffnet worden, er hatte Gelegenheit, sich hierzu zu

äußern. Ob die Strafkammer dies zum Anlass nimmt, den Haftbefehl aufzuheben

oder außer Vollzug zu setzen, wird innerhalb der nächsten Tage entschieden werden.

 

 

 

 

Die Kammer wird dem

Angeschuldigten nun die Möglichkeit geben, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu

äußern, und dann über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Etwaige

Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.

 

Das Landgericht Halle ist örtlich

zuständig, weil das eigentlich für Wittenberg zuständige Landgericht Dessau nicht

über eine Wirtschaftsstrafkammer verfügt.

 

 

 

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