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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Prozessauftakte in Strafsachen im Juli

21.06.2016, Halle (Saale) – 15

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

18.07.16  09:00

19.07.16  09:00

21.07.16  09:00

   

Raum 123

 

 

 

14 KLs 2/16

 

Der Angeklagte E. ist im

Februar 1999 geboren, der Angeklagte Me. im März 1997, der Angeklagte Ma. im

April 1995.

Den Angeklagten werden Diebstahl,

Körperverletzung und schwerer Raub in insgesamt bis zu 9 Fällen zur Last

gelegt.

Sie sollen im Juni und Juli

2014 in Halle und anderen Orten in unterschiedlicher Beteiligung Geschäfte

und Privatpersonen überfallen und ihnen - teils unter Gewaltanwendung - Geld

entwendet haben. So sollen der Ma. am 22.06.2016 in einer Spielhalle durch

Bedrohung eines Angestellten mit einem Messer rund 500,00 Euro erbeutet

haben. Am 10.07.2014 sollen alle drei zunächst einen Netto-Markt in Halle

überfallen, dort aber keine Beute gemacht haben, weil die Kassiererin, der

der Angeklagte E. einen Faustschlag versetzt haben soll, noch rechtzeitig die

Kasse habe schließen können. Danach sollen sie eine Passantin überfallen, mit

Pfefferspray überwältigt und ihr dann die Handtasche mit ca. 60,00 Euro

Bargeld entwendet haben.

Am 11.07.2014 sollen sie in

Halle einer 62-jährigen Passantin die Handtasche mit rund 25,00 Euro Bargeld

und Geldkarte entrissen haben, wodurch die Frau zu Fall gekommen und mit dem

Hinterkopf auf das Pflaster aufgeschlagen sei, ohne sich aber bleibende

Verletzungen zuzuziehen. Anschließend sollen sie mit der erbeuteten Geldkarte

und der ihnen bekannt gewordenen PIN vom Konto der Frau insgesamt 980,00 Euro

abgehoben haben. Im weiteren Verlauf des Tages sollen sie eine Spielhalle in

Merseburg überfallen und unter Einsatz von Schlägen und Pfefferspray ca.

630,00 Euro erbeutet haben. Am 12.07.2014 schließlich sollen sie in Merseburg

auf offener Straße einen 77-jährigen Mann überfallen, mit einem Revolver

bedroht und geschlagen und so 400,00 Euro erbeutet haben.

Die Angeklagten haben die

Vorwürfe in weiten Teilen eingeräumt.

 

Auf E. und Me. Findet auf Grund

ihres jugendlichen Alters Jugendstrafrecht Anwendung, Ma war zur Tatzeit

Heranwachsender, so dass die Anwendung von Jugendstrafrecht von seinem

Entwicklungsstand abhängt. Unter Anwendung von Jugendstrafrecht drohen

Sanktionen bis zu 10Jahren Jugendstrafe.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

28.07.16  09:00

03.08.16  09:00

11.08.16  09:00

17.08.16  09:00

19.08.16  09:00

05.09.16  09:00

     

Raum 96

 

 

 

13 KLs 3/16

 

Der Angeklagte Fi ist im

Dezember 1965 geboren, der Angeklagte Fr. im Dezember 1947.

Den beiden wird Betrug in 67

Fällen (Fi.) bzw. Beihilfe zum Betrug in 20 Fällen (Fr.) zur Last gelegt.

Fi. soll faktischer

Verantwortlicher der Einzelfirma G. sowie der G-GmbH, die beide in Halle

ansässig und in der Baubranche tätig waren. Fr. soll die Bürotätigkeiten der

Firmen erledigt haben.

Zwischen Februar 2007 und

November 2008 sollen die Angeklagten zum einen gegenüber verschiedenen

Agenturen für Arbeit wahrheitswidrig angegeben haben, Arbeitnehmer der Firmen

G und G-GmbH an Drittfirmen vermittelt zu haben und dadurch unberechtigt

Vermittlungsvergütungen in Höhe von insgesamt 16.500,00 Euro erhalten haben.

Zum anderen sollen sie für

Arbeitnehmer der genannten Firmen Zuschüsse zur Wiedereingliederung von

Arbeitnehmern beantragt und erhalten haben, obwohl den fraglichen Arbeitnehmern

kein Lohn ausgezahlt worden sei, was die Angeklagten aber gegenüber den

jeweiligen Leistungsträgern bewusst pflichtwidrig verschwiegen hätten.

Ferner sollen sie auch

Investitionshilfen zur Neuschaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte

Menschen beantragt und in Höhe von mehr als 20.000,00 Euro erhalten haben und

dazu wahrheitswidrig angegeben haben, sie hätten die bezuschussten

Gegenstände zur Unterstützung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

angeschafft.

Ferner soll der Fi. Im

fraglichen Zeitraum für die genannten Unternehmen Arbeitnehmer eingestellt

haben, obwohl ihm klar gewesen sei, dass die Unternehmen keinen Lohn würden

zahlen können. ES sei ihm darauf angekommen, die Arbeitsleistung der

Arbeitnehmer auch ohne Lohn zu erhalten.

Der Angeklagte Fi. hat die

Vorwürfe teilweise eingeräumt, sich teilweise nicht eingelassen und teilweise

bestritten. Der Fr. hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.

Im Falle einer Verurteilung

drohen rein rechnerisch Gesamtfreiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.     

 

 

 

 

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