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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Verurteilung zweier Rechtsanwälte aus Halle rechtskräftig
22.06.2016, Halle (Saale) – 16
- Landgericht Halle
Das von der 13. Strafkammer des
Landgerichts Halle am 13.05.2015 ausgesprochene Urteil gegen zwei Rechtsanwälte
wegen Betruges u.a. ist rechtskräftig.
Die Kammer hatte in einem am 04.03.2015
begonnenen Prozess den im Juli 1968 geborenen angeklagten Rechtsanwalt wegen
Parteiverrats und Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und
sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung
ausgesetzt. Ferner war ihm zur Auflage gemacht worden, insgesamt 20.000,00 Euro
teils an die Landeskasse, teils an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen. Die
mitangeklagte, im Juli 1975 geborene Kollegin hatte die Kammer wegen Parteiverrats
zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt.
Die Kammer hatte es nach neun
Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass die beiden in Halle als Rechtsanwälte
tätigen Angeklagten im Jahre 2007 in einem Rechtsstreit zwischen einer
Wohnungseigentümergemeinschaft und einem ihrer Mitglieder die die
Eigentümergemeinschaft und gleichzeitig den Prozessgegner der Eigentümergemeinschaft
in dessen Rechtsstreit mit dem Verkäufer der von ihm erworbenen Wohnungen
vertreten hatte, was zu einem Interessenkonflikt geführt habe.
Darüber hinaus hat die Kammer
festgestellt, dass der Rechtsanwalt als Alleingesellschafter und
Geschäftsführer eines Immobilienverwaltungsunternehmens Rechtsschutzversicherungen
abgeschlossen und den Eigentümern der von ihm betreuten Immobilien überhöhte
Versicherungsbeiträge in Rechnung gestellt hatte, was bei den Eigentümern zu
einem Schaden in Höhe von rund 56.000,00 Euro geführt hat.
Die von beiden Angeklagten gegen
das 97 Seiten lange Urteil eingelegten Revisionen hat der Bundesgerichtshof mit
einem knapp dreiseitigen Beschluss vom 25.05.2016 (4 StR 458/15) als
unbegründet verworfen, so dass die Verurteilungen nunmehr rechtskräftig sind.
Der Beschluss steht auf den
Internetseiten des Bundesgerichtshofs zum Abruf zur Verfügung.
Im Auftrag
gez. Ehm
Vorsitzender Richter am Landgericht
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