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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Verurteilung zweier Rechtsanwälte aus Halle rechtskräftig

22.06.2016, Halle (Saale) – 16

  • Landgericht Halle

 

 

Das von der 13. Strafkammer des

Landgerichts Halle am 13.05.2015 ausgesprochene Urteil gegen zwei Rechtsanwälte

wegen Betruges u.a. ist rechtskräftig.

 

 

 

Die Kammer hatte in einem am 04.03.2015

begonnenen Prozess den im Juli 1968 geborenen angeklagten Rechtsanwalt wegen

Parteiverrats und Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und

sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung

ausgesetzt. Ferner war ihm zur Auflage gemacht worden, insgesamt 20.000,00 Euro

teils an die Landeskasse, teils an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen. Die

mitangeklagte, im Juli 1975 geborene Kollegin hatte die Kammer wegen Parteiverrats

zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt.

 

 

 

Die Kammer hatte es nach neun

Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass die beiden in Halle als Rechtsanwälte

tätigen Angeklagten im Jahre 2007 in einem Rechtsstreit zwischen einer

Wohnungseigentümergemeinschaft und einem ihrer Mitglieder die die

Eigentümergemeinschaft und gleichzeitig den Prozessgegner der Eigentümergemeinschaft

in dessen Rechtsstreit mit dem Verkäufer der von ihm erworbenen Wohnungen

vertreten hatte, was zu einem Interessenkonflikt geführt habe.

 

Darüber hinaus hat die Kammer

festgestellt, dass der Rechtsanwalt als Alleingesellschafter und

Geschäftsführer eines Immobilienverwaltungsunternehmens Rechtsschutzversicherungen

abgeschlossen und den Eigentümern der von ihm betreuten Immobilien überhöhte

Versicherungsbeiträge in Rechnung gestellt hatte, was bei den Eigentümern zu

einem Schaden in Höhe von rund 56.000,00 Euro geführt hat.

 

 

 

Die von beiden Angeklagten gegen

das 97 Seiten lange Urteil eingelegten Revisionen hat der Bundesgerichtshof mit

einem knapp dreiseitigen Beschluss vom 25.05.2016 (4 StR 458/15) als

unbegründet verworfen, so dass die Verurteilungen nunmehr rechtskräftig sind.

 

Der Beschluss steht auf den

Internetseiten des Bundesgerichtshofs zum Abruf zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Im Auftrag

 

gez. Ehm

 

Vorsitzender Richter am Landgericht

? Pressesprecher -

 

Diese Mitteilung wird

elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben.

 

 

 

 

 

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