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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Prozessauftakte im September

31.08.2016, Halle (Saale) – 22

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

01.09.16  09:30

02.09.16  09:00

07.09.16  09:30

14.09.16  09:30

23.09.16  09:30

28.09.16  09:30

17.10.16  09:30

26.10.16  09:30

04.11.16  09:30

11.11.16  09:30

 

    

Raum 96

 

 

13 KLs 11/16

 

Der im Juni 1962 geborene

Angeklagten war mit Urteil der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Halle

vom 19.09.2014 wegen Betruges in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Die Kammer hatte es als

erwiesen angesehen, dass er als faktischer Inhaber eines

Finanzmakler-Unternehmens mit Sitz in Friedeburg zwischen April 2006 und Juli

2009 von anlagewilligen Kunden Darlehen in Höhe von insgesamt rund 160.000,00

Euro bekommen und diesen Kunden eine Verzinsung zwischen 9,7 und 20 %

versprochen habe, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

Darüber hinaus habe er

anlagewillige Kunden als Gesellschafter eines als Gesellschaft bürgerlichen

Rechts betriebenen "Anlageclubs" angeworben und ihnen dabei

Renditen zwischen 5 % und 24 % p.a. versprochen. Auf diese Weise habe er rund

460.000 Euro eingeworben. Dieses Geld habe er dann über eine ihm bekannte

"Traderin" von Finanzprodukten in hochspekulative Finanzprodukte

investiert und auf diese Weise von dem eingeworbenen Beteiligungskapital rund

295.000,00 Euro  verloren. Die Anleger

habe er über die Risiken dieser Anlage nicht aufgeklärt, er habe vielmehr

wahrheitswidrig vorgetäuscht, das Kapital werde risikoarm angelegt und von

professionellen Fondsmanagern verwaltet.

Der Angeklagte hatte sich

dahingehend eingelassen, er habe den anlagewilligen Kunden offenbart, dass er

selbst keine Ahnung von den Anlageprodukten habe, in die das zur Verfügung

gestellte Kapital investiert werde, und dass dies allein der Traderin

überlassen werde, welche ihrerseits auf Informationsveranstaltungen die

Anlagen und auch die damit verbundenen Risiken vorgestellt habe.

 

 

 

 

 

Auf die Revision des

Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den Feststellungen

aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere

Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung

hat der BGH ausgeführt, die Feststellungen der Kammer seien widersprüchlich,

da nicht klar sei, ob der Angeklagte selbst an die Fähigkeiten und Kenntnisse

der "Day Traderin" geglaubt habe oder nicht, was entscheidend dafür

ist, ob er seine Kunden insoweit getäuscht hat oder ob er selbst getäuscht

wurde.

(http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5e08c815e3a0930ba15c1023e53e94d8&nr=74036&pos=0&anz=1)

Die nunmehr zuständige Kammer

hat die gesamte Beweisaufnahme zu wiederholen.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

01.09.16  09:00

06.09.16  09:00

13.09.16  09:00

15.09.16  09:00

27.09.16  09:00

    

Raum 123

 

 

14 KLs 4/16

 

Der

Angeklagte G. ist im August 1980 geboren, die Angeklagte M. im Januar 1980.

Den

Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit

schwerer sexueller Nötigung in 19 Fällen zur Last gelegt.

Die

M. soll drei Töchtern im Alter von 13, 9 und 7 Jahren haben, welche seit März

2015 wegen  Kindeswohlgefährdung in

einem Kinderheim in Halle leben, aber regelmäßig zu der Angeklagten M.

beurlaubt worden seien.

Bei

solchen Urlauben soll die M. zwischen November 2015 und März 2016 mit ihren

Töchtern nach Erfurt gefahren sein, um dort den G. zu treffen, den sie über

ein Rollenspiel im Internet kennengelernt habe. Zusammen seien die

Angeklagten dann mit den Kindern in einem Pkw in ein Parkhaus gefahren, um

dort an den Kindern, die sich ganz oder teilweise entkleiden mussten,

vermeintliche medizinische Untersuchungen durchzuführen, was sie getan haben

sollen, um sich sexuell zu erregen.

Die

Angeklagten haben die Handlungen im wesentlichen eingeräumt, einen sexuellen

Hintergrund aber bestritten. Sie beschuldigen sich jeweils gegenseitig, den

jeweils anderen zur Begehung dieser Taten veranlasst zu haben.

Im

Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.    

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

08.09.16  09:00

21.09.16  09:00

23.09.16  08:00

18.10.16  09:00

24.10.16  09:00

28.10.16  09:00

10.11.16  09:00

16.11.16  09:00

25.11.16  09:00

08.12.16  09:00

    

Raum 96

 

13 KLs 8/16

 

Die Angeklagte C. ist im

Februar 1956 geboren, der Angeklagte R. im Oktober 1956.

Den beiden werden 19 Fälle des

Betruges zur Last gelegt, daneben Verstöße gegen Buchführungs- und

Bilanzierungspflichten sowie Vorenthalten von Arbeitsentgelt.

Die C. soll eingetragene

Geschäftsführerin, der R. faktischer Geschäftsführer einer GmbH gewesen sein,

deren vorgeblicher Geschäftszweck es gewesen sei, Beteiligungen an Unternehmen

zu erwerben und zu verwalten sowie  die

Geschäfte für Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien zu führen.

Tatsächlich sollen sie zwischen

Mai 2011 und März 2013 keine dem Geschäftszweck dienlichen Tätigkeiten

entfaltet haben, sondern ausschließlich betrügerische Kreditvermittlungs- und

Geldanlagegeschäfte betrieben haben. Dazu sollen sie sich gegenüber

kreditsuchenden oder anlagewilligen Interessenten als erfahrene

Finanzvermittler ausgegeben und ihnen vorgespiegelt haben, sie vermittelten

über ihr Unternehmen hohe Kreditsummen ohne Nachweis von Eigenkapital und

Sicherheiten, es seien allerdings Vorausgebühren zu zahlen. Gegenüber

Kleinanlegern sollen sie behauptet haben, das angelegte Vermögen werde bei

voller Kapitalsicherung weit über dem marktüblichen Zinssatz verzinst.

Tatsächlich sollen sie auf

diese Weise Vorausgebühren in Höhe von 1,5 Mio. Euro eingenommen haben, ohne

dass es jemals zur Ausreichung eines Darlehens gekommen sei. Ferner sollen

sie Anlagekapital in Höhe von 40.000,00 Euro entgegengenommen und für sich

verwendet haben.

Daneben sollen sie gegen

Buchführungs- und Bilanzierungspflichten verstoßen und Beiträge ihrer

Arbeitnehmer zur Sozialversicherung in Höhe von rund 11.000,00 Euro nicht

abgeführt haben.

Die Angeklagten haben sich

nicht zur Sache eingelassen. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.

Der Prozessbeginn war

ursprünglich für den 31.08.2016 vorgesehen (vgl. PM vom 18.07.2016), wurde

jetzt aber auf den 08.09. verschoben.    

 

 

 

Tag         Uhrzeit

20.09.16  09:00

23.09.16  09:00

30.09.16  09:00

 

    

Raum 123

 

 

10a KLs 23/16

 

Dem im Mai 1993 geborenen

Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher

Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll am frühen Morgen des

01.05.2015 im Zusammenwirken mit einem bereits rechtskräftig verurteilten

Mittäter unter einem Vorwand einen Bekannten an eine bestimmte Stelle in

Halle-Neustadt gelockt, ihn dort mit Pfefferspray angegriffen und ihm sein

Mobiltelefon entwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zu den

Vorwürfen nicht eingelassen. Er ist von dem mutmaßlichen Mittäter, der zu einer

zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten

verurteilt wurde (LG Halle 10a KLs 17/15), belastet worden.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, wenn nicht die Kammer,

wie im Vorprozess gegen den Mittäter, einen minder schweren Fall annimmt, der

einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und zehn Jahren vorsieht.    

 

 

 

Tag         Uhrzeit

20.09.16  09:00

29.09.16  09:00

   

    

Raum 187

 

 

3 KLs 5/16

 

Der im April 1983 geborene

Angeklagte ist durch Urteil des Landgerichts Halle vom 28.05.2015 wegen

unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen

Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf

Monaten verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass

der Angeklagte im Oktober 2014 in Merseburg ca. 1 kg Metamphetamin an drei

Abnehmer verkauft und weitere ca. 200 g zum gewinnbringenden Verkauf im Pkw

aufbewahrt hat. Als er Tage später hierzu von ermittelnden Polizeibeamten

befragt wurde, soll er die Flucht ergriffen und dabei einen Polizeibeamten zu

Boden gestoßen haben.

Auf die Revision der

Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 03.03.2016 das

Urteil hinsichtlich der Aussprüchen über die Einzel- und die Gesamtstrafen

sowie insoweit, als die Kammer von einer Anordnung der Unterbringung des

Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat, aufgehoben und die

Sache insoweit zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer

des Landgerichts zurückverwiesen (4 StR 497/15). Der Bundesgerichtshof hat

zur Begründung ausgeführt, die für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

ausgeurteilte Einzelstrafe  von (nur)

zwei Jahren und drei Monaten verstoße gegen das Gebot schuldangemessenen

Strafens und orientiere sich zu sehr an individualpräventiven Erwägungen.

Darüber hinaus habe die Kammer zu Unrecht von der Anordnung einer

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abgesehen, die hierfür abgegebene

Begründung, eine solche Anordnung sei kontraproduktiv für den

Motivationsprozess des Angeklagten, trage nicht.

Nunmehr wird erneut über eine

schuldangemessene Strafe sowie über die Unterbringung des Angeklagten in

einer Entziehungsanstalt zu befinden sein. Die Kammer hat dazu einen

psychiatrischen Sachverständigen geladen.    

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

21.09.16  10:00

22.09.16  10:00

11.10.16  09:00

13.10.16  09:00

    

Raum 187

 

 

3 KLs 9/16

 

Dem im Dezember 1983 geborenen

Angeklagten wird schwerer Raub zur Last gelegt.

Er soll im September 2015 in

Zeitz mit einem 50 cm langen Kuhfuß bewaffnet eine Gartenlaube betreten und

den dort anwesenden Laubenbesitzer zur Zahlung von 700,00 Euro aufgefordert

haben mit der Begründung, der Laubenbesitzer habe in dieser Höhe

Gerichtskosten zu Lasten des Angeklagten verursacht. Da der Laubenbesitzer

nicht zahlen konnte, soll der Angeklagte dessen Smartphone mitgenommen haben.

 

Mit einer weiteren Anklage wird

ihm vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem

Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Versicherungsschutz zur Last gelegt. Er soll

im September 2015 in Zeitz ohne Fahrerlaubnis einen nicht

haftpflichtversicherten Pkw im Straßenverkehr geführt haben.

Der Angeklagte hat die Taten

bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht

unter drei Jahren. 

  

 

 

Tag         Uhrzeit

23.09.16  09:00

29.09.16  09:00

30.09.16  09:00

19.10.16  09:00

21.10.16  09:00

01.11.16  09:00

10.11.16  09:00

18.11.16  09:00

25.11.16  09:00

    

Raum 96

 

 

13 KLs 20/16

 

Dem im August 1965 geborenen

Angeklagten werden ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sowie Untreue in 27

Fällen zur Last gelegt.

 

Er soll zwischen April 2009 und

April 2013 in Wittenberg ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt

für Finanzdienstleistungsaufsicht Bankgeschäfte betrieben haben.  Dabei sollen insgesamt 574  Kunden Einzahlungen auf Sparbücher in Höhe

von rund 1,7 Mio. Euro vorgenommen haben.

Von diesen Einlagen soll der

Angeklagte in 27 Fällen insgesamt rund 1,3 Mio. Euro abgehoben und für eigene

Zwecke verwendet haben, wobei der Verbleib des Geldes unbekannt geblieben

sei.

Die Kammer hat bereits darauf

hingewiesen, dass Entgegennahme und Abheben des Geldes möglicherweise als nur

eine einheitliche Tat (statt 27 Taten) bewertet werden könnten.

 

Der Angeklagte hat sich im

Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen nicht geäußert. Er befindet sich

aufgrund eines Haftbefehls der Kammer vom 07.06.2016 wegen des Haftgrundes

der Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

23.09.16  09:00

26.09.16  09:30

29.09.16  09:30

30.09.16  09:00

17.10.16  09:30

21.10.16  08:30

24.10.16  09:30

04.11.16  09:00

10.11.16  09:30

24.11.16  09:30

    

Raum 169

 

 

2 KLs 6/15

 

Der Angeklagte E. ist im Januar

1976 geboren, der Angeklagte B im Dezember 1957, der Angeklagte K. im Mai

1970.

Den Angeklagten E. und B wird

Steuerhinterziehung in fünf Fällen zur Last gelegt, dem K. Beihilfe hierzu.

E. und B. sollen in den Jahren

2008 bis 2012 als Geschäftsführer eines Unternehmens mit Sitz in Leuna die

Gewinne des Unternehmens heruntergerechnet haben, indem sie von den Erträgen

vermeintliche Aufwendungen auf Scheinrechnungen abgesetzt haben sollen. Auf

diese Weise sollen sie Körperschafts- und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt

mehr als 300.000,00 Euro hinterzogen haben. K. soll als Geschäftsführer eines

in Ludwigshafen ansässigen Unternehmens die hierzu verwendeten

Scheinrechnungen ausgestellt haben.

Die Angeklagten haben sich zu

den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Im Fall einer Verurteilung

drohen Freiheitsstrafen nicht unter 6 Monaten.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

26.09.16  10:00

27.09.16  09:00

      

Raum 96

 

 

13 KLs 24/16

 

Dem

im März 1991 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

Er soll im Dezember 2015 in

Sangerhausen zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs in seinem Pkw und

seiner Wohnung rund 550 Gramm Cannabis und rund 100 Gramm Metamphetamin

aufbewahrt haben und darüber hinaus griffbereit ein Taschenmesser mitgeführt

haben.

Der Angeklagte hat sich zum

Tatvorwurf nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.    

 

 

 

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