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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Prozessauftakte im September
31.08.2016, Halle (Saale) – 22
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
01.09.16 09:30
02.09.16 09:00
07.09.16 09:30
14.09.16 09:30
23.09.16 09:30
28.09.16 09:30
17.10.16 09:30
26.10.16 09:30
04.11.16 09:30
11.11.16 09:30
Raum 96
13 KLs 11/16
Der im Juni 1962 geborene
Angeklagten war mit Urteil der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Halle
vom 19.09.2014 wegen Betruges in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Die Kammer hatte es als
erwiesen angesehen, dass er als faktischer Inhaber eines
Finanzmakler-Unternehmens mit Sitz in Friedeburg zwischen April 2006 und Juli
2009 von anlagewilligen Kunden Darlehen in Höhe von insgesamt rund 160.000,00
Euro bekommen und diesen Kunden eine Verzinsung zwischen 9,7 und 20 %
versprochen habe, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
Darüber hinaus habe er
anlagewillige Kunden als Gesellschafter eines als Gesellschaft bürgerlichen
Rechts betriebenen "Anlageclubs" angeworben und ihnen dabei
Renditen zwischen 5 % und 24 % p.a. versprochen. Auf diese Weise habe er rund
460.000 Euro eingeworben. Dieses Geld habe er dann über eine ihm bekannte
"Traderin" von Finanzprodukten in hochspekulative Finanzprodukte
investiert und auf diese Weise von dem eingeworbenen Beteiligungskapital rund
295.000,00 Euro verloren. Die Anleger
habe er über die Risiken dieser Anlage nicht aufgeklärt, er habe vielmehr
wahrheitswidrig vorgetäuscht, das Kapital werde risikoarm angelegt und von
professionellen Fondsmanagern verwaltet.
Der Angeklagte hatte sich
dahingehend eingelassen, er habe den anlagewilligen Kunden offenbart, dass er
selbst keine Ahnung von den Anlageprodukten habe, in die das zur Verfügung
gestellte Kapital investiert werde, und dass dies allein der Traderin
überlassen werde, welche ihrerseits auf Informationsveranstaltungen die
Anlagen und auch die damit verbundenen Risiken vorgestellt habe.
Auf die Revision des
Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den Feststellungen
aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere
Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung
hat der BGH ausgeführt, die Feststellungen der Kammer seien widersprüchlich,
da nicht klar sei, ob der Angeklagte selbst an die Fähigkeiten und Kenntnisse
der "Day Traderin" geglaubt habe oder nicht, was entscheidend dafür
ist, ob er seine Kunden insoweit getäuscht hat oder ob er selbst getäuscht
wurde.
(http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5e08c815e3a0930ba15c1023e53e94d8&nr=74036&pos=0&anz=1)
Die nunmehr zuständige Kammer
hat die gesamte Beweisaufnahme zu wiederholen.
Tag Uhrzeit
01.09.16 09:00
06.09.16 09:00
13.09.16 09:00
15.09.16 09:00
27.09.16 09:00
Raum 123
14 KLs 4/16
Der
Angeklagte G. ist im August 1980 geboren, die Angeklagte M. im Januar 1980.
Den
Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit
schwerer sexueller Nötigung in 19 Fällen zur Last gelegt.
Die
M. soll drei Töchtern im Alter von 13, 9 und 7 Jahren haben, welche seit März
2015 wegen Kindeswohlgefährdung in
einem Kinderheim in Halle leben, aber regelmäßig zu der Angeklagten M.
beurlaubt worden seien.
Bei
solchen Urlauben soll die M. zwischen November 2015 und März 2016 mit ihren
Töchtern nach Erfurt gefahren sein, um dort den G. zu treffen, den sie über
ein Rollenspiel im Internet kennengelernt habe. Zusammen seien die
Angeklagten dann mit den Kindern in einem Pkw in ein Parkhaus gefahren, um
dort an den Kindern, die sich ganz oder teilweise entkleiden mussten,
vermeintliche medizinische Untersuchungen durchzuführen, was sie getan haben
sollen, um sich sexuell zu erregen.
Die
Angeklagten haben die Handlungen im wesentlichen eingeräumt, einen sexuellen
Hintergrund aber bestritten. Sie beschuldigen sich jeweils gegenseitig, den
jeweils anderen zur Begehung dieser Taten veranlasst zu haben.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
08.09.16 09:00
21.09.16 09:00
23.09.16 08:00
18.10.16 09:00
24.10.16 09:00
28.10.16 09:00
10.11.16 09:00
16.11.16 09:00
25.11.16 09:00
08.12.16 09:00
Raum 96
13 KLs 8/16
Die Angeklagte C. ist im
Februar 1956 geboren, der Angeklagte R. im Oktober 1956.
Den beiden werden 19 Fälle des
Betruges zur Last gelegt, daneben Verstöße gegen Buchführungs- und
Bilanzierungspflichten sowie Vorenthalten von Arbeitsentgelt.
Die C. soll eingetragene
Geschäftsführerin, der R. faktischer Geschäftsführer einer GmbH gewesen sein,
deren vorgeblicher Geschäftszweck es gewesen sei, Beteiligungen an Unternehmen
zu erwerben und zu verwalten sowie die
Geschäfte für Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien zu führen.
Tatsächlich sollen sie zwischen
Mai 2011 und März 2013 keine dem Geschäftszweck dienlichen Tätigkeiten
entfaltet haben, sondern ausschließlich betrügerische Kreditvermittlungs- und
Geldanlagegeschäfte betrieben haben. Dazu sollen sie sich gegenüber
kreditsuchenden oder anlagewilligen Interessenten als erfahrene
Finanzvermittler ausgegeben und ihnen vorgespiegelt haben, sie vermittelten
über ihr Unternehmen hohe Kreditsummen ohne Nachweis von Eigenkapital und
Sicherheiten, es seien allerdings Vorausgebühren zu zahlen. Gegenüber
Kleinanlegern sollen sie behauptet haben, das angelegte Vermögen werde bei
voller Kapitalsicherung weit über dem marktüblichen Zinssatz verzinst.
Tatsächlich sollen sie auf
diese Weise Vorausgebühren in Höhe von 1,5 Mio. Euro eingenommen haben, ohne
dass es jemals zur Ausreichung eines Darlehens gekommen sei. Ferner sollen
sie Anlagekapital in Höhe von 40.000,00 Euro entgegengenommen und für sich
verwendet haben.
Daneben sollen sie gegen
Buchführungs- und Bilanzierungspflichten verstoßen und Beiträge ihrer
Arbeitnehmer zur Sozialversicherung in Höhe von rund 11.000,00 Euro nicht
abgeführt haben.
Die Angeklagten haben sich
nicht zur Sache eingelassen. Ihnen drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
Der Prozessbeginn war
ursprünglich für den 31.08.2016 vorgesehen (vgl. PM vom 18.07.2016), wurde
jetzt aber auf den 08.09. verschoben.
Tag Uhrzeit
20.09.16 09:00
23.09.16 09:00
30.09.16 09:00
Raum 123
10a KLs 23/16
Dem im Mai 1993 geborenen
Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung zur Last gelegt.
Er soll am frühen Morgen des
01.05.2015 im Zusammenwirken mit einem bereits rechtskräftig verurteilten
Mittäter unter einem Vorwand einen Bekannten an eine bestimmte Stelle in
Halle-Neustadt gelockt, ihn dort mit Pfefferspray angegriffen und ihm sein
Mobiltelefon entwendet haben.
Der Angeklagte hat sich zu den
Vorwürfen nicht eingelassen. Er ist von dem mutmaßlichen Mittäter, der zu einer
zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten
verurteilt wurde (LG Halle 10a KLs 17/15), belastet worden.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, wenn nicht die Kammer,
wie im Vorprozess gegen den Mittäter, einen minder schweren Fall annimmt, der
einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und zehn Jahren vorsieht.
Tag Uhrzeit
20.09.16 09:00
29.09.16 09:00
Raum 187
3 KLs 5/16
Der im April 1983 geborene
Angeklagte ist durch Urteil des Landgerichts Halle vom 28.05.2015 wegen
unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und
wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf
Monaten verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass
der Angeklagte im Oktober 2014 in Merseburg ca. 1 kg Metamphetamin an drei
Abnehmer verkauft und weitere ca. 200 g zum gewinnbringenden Verkauf im Pkw
aufbewahrt hat. Als er Tage später hierzu von ermittelnden Polizeibeamten
befragt wurde, soll er die Flucht ergriffen und dabei einen Polizeibeamten zu
Boden gestoßen haben.
Auf die Revision der
Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 03.03.2016 das
Urteil hinsichtlich der Aussprüchen über die Einzel- und die Gesamtstrafen
sowie insoweit, als die Kammer von einer Anordnung der Unterbringung des
Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen hat, aufgehoben und die
Sache insoweit zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer
des Landgerichts zurückverwiesen (4 StR 497/15). Der Bundesgerichtshof hat
zur Begründung ausgeführt, die für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
ausgeurteilte Einzelstrafe von (nur)
zwei Jahren und drei Monaten verstoße gegen das Gebot schuldangemessenen
Strafens und orientiere sich zu sehr an individualpräventiven Erwägungen.
Darüber hinaus habe die Kammer zu Unrecht von der Anordnung einer
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abgesehen, die hierfür abgegebene
Begründung, eine solche Anordnung sei kontraproduktiv für den
Motivationsprozess des Angeklagten, trage nicht.
Nunmehr wird erneut über eine
schuldangemessene Strafe sowie über die Unterbringung des Angeklagten in
einer Entziehungsanstalt zu befinden sein. Die Kammer hat dazu einen
psychiatrischen Sachverständigen geladen.
Tag Uhrzeit
21.09.16 10:00
22.09.16 10:00
11.10.16 09:00
13.10.16 09:00
Raum 187
3 KLs 9/16
Dem im Dezember 1983 geborenen
Angeklagten wird schwerer Raub zur Last gelegt.
Er soll im September 2015 in
Zeitz mit einem 50 cm langen Kuhfuß bewaffnet eine Gartenlaube betreten und
den dort anwesenden Laubenbesitzer zur Zahlung von 700,00 Euro aufgefordert
haben mit der Begründung, der Laubenbesitzer habe in dieser Höhe
Gerichtskosten zu Lasten des Angeklagten verursacht. Da der Laubenbesitzer
nicht zahlen konnte, soll der Angeklagte dessen Smartphone mitgenommen haben.
Mit einer weiteren Anklage wird
ihm vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem
Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Versicherungsschutz zur Last gelegt. Er soll
im September 2015 in Zeitz ohne Fahrerlaubnis einen nicht
haftpflichtversicherten Pkw im Straßenverkehr geführt haben.
Der Angeklagte hat die Taten
bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht
unter drei Jahren.
Tag Uhrzeit
23.09.16 09:00
29.09.16 09:00
30.09.16 09:00
19.10.16 09:00
21.10.16 09:00
01.11.16 09:00
10.11.16 09:00
18.11.16 09:00
25.11.16 09:00
Raum 96
13 KLs 20/16
Dem im August 1965 geborenen
Angeklagten werden ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sowie Untreue in 27
Fällen zur Last gelegt.
Er soll zwischen April 2009 und
April 2013 in Wittenberg ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht Bankgeschäfte betrieben haben. Dabei sollen insgesamt 574 Kunden Einzahlungen auf Sparbücher in Höhe
von rund 1,7 Mio. Euro vorgenommen haben.
Von diesen Einlagen soll der
Angeklagte in 27 Fällen insgesamt rund 1,3 Mio. Euro abgehoben und für eigene
Zwecke verwendet haben, wobei der Verbleib des Geldes unbekannt geblieben
sei.
Die Kammer hat bereits darauf
hingewiesen, dass Entgegennahme und Abheben des Geldes möglicherweise als nur
eine einheitliche Tat (statt 27 Taten) bewertet werden könnten.
Der Angeklagte hat sich im
Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen nicht geäußert. Er befindet sich
aufgrund eines Haftbefehls der Kammer vom 07.06.2016 wegen des Haftgrundes
der Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.
Tag Uhrzeit
23.09.16 09:00
26.09.16 09:30
29.09.16 09:30
30.09.16 09:00
17.10.16 09:30
21.10.16 08:30
24.10.16 09:30
04.11.16 09:00
10.11.16 09:30
24.11.16 09:30
Raum 169
2 KLs 6/15
Der Angeklagte E. ist im Januar
1976 geboren, der Angeklagte B im Dezember 1957, der Angeklagte K. im Mai
1970.
Den Angeklagten E. und B wird
Steuerhinterziehung in fünf Fällen zur Last gelegt, dem K. Beihilfe hierzu.
E. und B. sollen in den Jahren
2008 bis 2012 als Geschäftsführer eines Unternehmens mit Sitz in Leuna die
Gewinne des Unternehmens heruntergerechnet haben, indem sie von den Erträgen
vermeintliche Aufwendungen auf Scheinrechnungen abgesetzt haben sollen. Auf
diese Weise sollen sie Körperschafts- und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt
mehr als 300.000,00 Euro hinterzogen haben. K. soll als Geschäftsführer eines
in Ludwigshafen ansässigen Unternehmens die hierzu verwendeten
Scheinrechnungen ausgestellt haben.
Die Angeklagten haben sich zu
den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Im Fall einer Verurteilung
drohen Freiheitsstrafen nicht unter 6 Monaten.
Tag Uhrzeit
26.09.16 10:00
27.09.16 09:00
Raum 96
13 KLs 24/16
Dem
im März 1991 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er soll im Dezember 2015 in
Sangerhausen zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs in seinem Pkw und
seiner Wohnung rund 550 Gramm Cannabis und rund 100 Gramm Metamphetamin
aufbewahrt haben und darüber hinaus griffbereit ein Taschenmesser mitgeführt
haben.
Der Angeklagte hat sich zum
Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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