Menu
menu

Kontakt

Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379 
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Zwangsräumung in Reuden: Gerichtsvollzieher handelte korrekt

02.09.2016, Halle (Saale) – 23

  • Landgericht Halle

 

 

Im Hinblick auf die teils unterschiedlichen

öffentlichen Darstellungen der Hintergründe und des Ablaufs der Zwangsräumung in

Reuden am 24.08.2016, in deren Verlauf der Hauseigentümer Adrian U.

angeschossen wurde, wird auf folgendes hingewiesen:

 

 

 

Grundlage der Zwangsvollstreckung sind

rechtskräftige Vollstreckungstitel, also gerichtliche Urteile oder

Vollstreckungsbescheide oder aber vollstreckbare behördliche Bescheide. Durch

diese Vollstreckungstitel wird ein Schuldner in vollstreckbarer Weise verpflichtet,

eine Zahlung zu leisten. Kommt der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht

nach, können die Gläubiger auf dieser Grundlage die Zwangsvollstreckung in das

Vermögen des Schuldners betreiben. Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück erfolgt

in der Regel durch Zwangsversteigerung. Dabei wird das Grundstück am

Amtsgericht versteigert und durch gerichtlichen Zuschlagsbeschluss dem

Meistbietenden als neuem Eigentümer zugewiesen. Dieser Zuschlagsbeschluss verleiht

dem neuen Eigentümer das Recht, das Grundstück in Besitz zu nehmen und erforderlichenfalls

durch einen Gerichtsvollzieher zwangsweise räumen zu lassen. Zuständig für die Zwangsräumung ist der

Gerichtsvollzieher, ein Justizbeamter. Dieser hat die Räumung ohne inhaltliche

Prüfung der zugrundliegenden Forderungen und Ansprüche durchzusetzen und ist allein

für die ordnungsgemäße Durchführung der Zwangsräumung verantwortlich. Ist mit

Widerstand des bisherigen Eigentümers zu rechnen, kann der Gerichtsvollzieher

die Unterstützung der Polizei in Anspruch nehmen, die dann über die Einzelheiten

des erforderlichen Einsatzes aufgrund einer eigenen Einschätzung der Bedrohungslage

eigenverantwortlich entscheidet. So verlief es auch im Falle des Grundstückes in

Reuden: Weil der bisherige Eigentümer gegenüber einer Vielzahl von privaten und

öffentlichen Gläubigern seinen Zahlungspflichten in Höhe von rund 150.000,00

Euro nicht nachgekommen war, war das Grundstück bereits vor mehreren Wochen zwangsversteigert

und einem neuen Eigentümer zugeschlagen worden. Der bisherige Eigentümer war dann

wiederholten Aufforderungen zur Räumung nicht nachgekommen, so dass der neue Eigentümer

beim zuständigen Amtsgericht die Zwangsräumung beantragt hatte. Weil es bereits

im Vorfeld auf einigen Seiten und Foren im Internet zum Teile massive Drohungen

und Aufrufe zu Gewalt gegen den Gerichtsvollzieher gekommen war, nahm der Gerichtsvollzieher

polizeiliche Unterstützung in Anspruch. Die von dem Gerichtsvollzieher durchgeführte

Zwangsräumung war somit die gesetzlich gebotene Handlungsweise.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links