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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Haftbefehlt gegen Peter F. bleibt in Vollzug

26.09.2016, Halle (Saale) – 25

  • Landgericht Halle

 

 

Der Haftbefehl der 13. Großen

Strafkammer des Landgerichts Halle gegen den Angeklagten Peter F. aus

Wittenberg bleibt aufrechterhalten und in Vollzug.

 

 

 

Dies hat die Strafkammer am

heutigen Tage entschieden. Der Angeklagte hatte zuvor eine Haftprüfung

beantragt und war deshalb am 22.09.2016 von der Kammer angehört worden. Die

dort vorgebrachten Gründe haben die Kammer nicht dazu bewogen, den Haftbefehl

aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen. Die Kammer geht weiterhin davon aus,

dass gegen den Angeklagten der dringende Tatverdacht der Untreue besteht und die

Haftgründe der Fluchtgefahr und der Verdunklungsgefahr vorliegen: Es bestehe nämlich

sowohl die Gefahr, dass sich der Angeklagte durch Flucht dem bevorstehenden Verfahren

entziehe, als auch die Gefahr, dass er Einfluss auf die Mitglieder seiner ?Gemeinschaft?

nimmt, die als Zeugen in Betracht kommen.

 

 

 

Der Beginn der Hauptverhandlung

ist für den 20.10.2016  vorgesehen. Es

sind inzwischen bis Anfang März 2017 insgesamt 26 Verhandlungstage anberaumt. Wegen

der Einzelheiten des Tatvorwurfs wird auf die Pressemitteilung vom 19.09.2016

hingewiesen (Nr. 024/2016), wobei klargestellt wird, dass dem Angeklagten nicht

Betrug, sondern Untreue zur Last gelegt wird.

 

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