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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Prozessauftakte in Strafsachen im Oktober

30.09.2016, Halle (Saale) – 26

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

04.10.16  09:00

10.10.16  09:00

20.10.16  09:00

26.10.16  09:00

27.10.16  09:00

28.10.16  09:00

11.11.16  09:00

14.11.16  14:00

17.11.16  13:00

23.11.16  14:00

    

Raum 187

 

 

3 KLs 11/16

 

Dem im Juli 1967 geborenen

Angeklagten werden drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last

gelegt.

Er soll zwischen Mai 2015 und

April 2016 in Halle mit Metamphetamin gehandelt haben, wobei er im letzten

Falle eine Menge von 990 Gramm zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben haben

und dabei ein Outdoor-Messer mit sich geführt und außerdem einen Schlagring

und einen Elektroschocker bereit gehalten haben soll.

Der Angeklagte bestreitet, mit

Rauschgift gehandelt zu haben. Er habe nur geringe Mengen zum Eigenkonsum

besessen, die 990 Gramm habe er für einen Dritten aufbewahrt.

Im Falle einer Verurteilung

droht - wegen des im Hinblick auf die Waffen höheren Strafrahmens - eine

Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren.    

 

 

 

Tag         Uhrzeit

07.10.16  09:00

17.10.16  09:00

19.10.16  09:00

25.10.16  09:00

    

Raum 187

 

 

4 KLs 4/16

 

Der Angeklagte R.H. ist im

August 1981 geboren, der Angeklagte E.H. im August 1959.

Den beiden wird gemeinschaftlich

begangener sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Jugendlichen in fünf Fällen

zur Last gelegt.

Die beiden miteinander

bekannten Angeklagten sollen zwischen Januar und März 2016 in Eisleben über

den Enkel des E.H. Kinder und Jugendliche in die Wohnung des R.H. eingeladen

und dort mit ihnen "Mensch ärgere dich nicht" gespielt haben, wobei

derjenige, der "herausgeworfen" wurde, ein Kleidungsstück habe

ablegen müssen. Im Anschluss daran soll es dann zu sexuellen Handlungen

zwischen den Kindern bzw. Jugendlichen und den Angeklagten gekommen sein.

 

 

 

 

Der E.H. hat die Vorwürfe

eingeräumt, der R.H. hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung

drohen Freiheitsstrafen nicht unter zwei Jahren.    

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

13.10.16  09:30

14.10.16  09:00

18.10.16  09:30

19.10.16  09:30

20.10.16  09:30

25.10.16  09:30

27.10.16  09:30

28.10.16  09:00

02.11.16  09:30

03.11.16  09:30

09.11.16  09:30

11.11.16  09:00

14.11.16  09:30

15.11.16  09:30

17.11.16  09:30

    

Raum 169

 

 

2 KLs 15/13

 

Dem am 12.10.1939 geborenen

Angeklagten werden Subventionsbetrug in sechs Fällen sowie

Steuerhinterziehung in drei Fällen zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll seit Juni

1997 Geschäftsführer eines metallverarbeitenden Betriebes in Zerbst gewesen

sein. Das Unternehmen werde als GmbH betrieben, der Angeklagte sei zeitweise

Alleingesellschafter und im übrigen Mehrheitsgesellschafter gewesen. Seit

2001 sei eine weitere GmbH an dem Unternehmen beteiligt, welche ihrerseits eine

 

100 %ige Tochter einer Holding sei, die eine Stammeinlage von 2,5 Mio. Euro

aufweise und rund 1.900 Mitarbeiter beschäftige.

Der Angeklagte soll für das von

ihm geführte Unternehmen in Zerbst zwischen 2004 und 2007 Investitionszulagen

beantragt haben und dabei darüber getäuscht haben, dass das von ihm geführte

Unternehmen wegen der Zugehörigkeit zu der Holding nicht als "KMU",

also als kleines oder mittleres Unternehmen anzusehen ist. Auf diese Weise

habe er die Auszahlung von Fördergeldern in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro

erreicht, obwohl die Fördervoraussetzungen nicht vorgelegen hätten.

Ferner soll der Angeklagte in

den Jahren 2005 bis 2007 betriebliche Erlöse privat vereinnahmt und umgekehrt

privat veranlasste Abflüsse von Betriebsvermögen vorgenommen haben. Die

dadurch bewirkten verdeckten Gewinnausschüttungen soll er bei den

Einkommensteuererklärungen nicht angegeben und so bewirkt haben, dass Steuern

in Höhe von rund 280.000,00 Euro nicht festgesetzt wurden.

Der Angeklagte bestreitet die

Tatvorwürfe.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.    

 

 

 

Tag         Uhrzeit

17.10.16  08:30

20.10.16  08:30

    

Raum 141

 

 

5 KLs 31/16

 

Dem im Juni 1993 geborenen

Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.

Er soll am Abend des 30. Mai

2015 in Zeitz auf der Straße einen Passanten angegriffen, geschlagen und dann

mit einem Schlagring bedroht und ihn so dazu gebracht haben, ihm sein

mitgeführtes Mountainbike im Werte von rund 800,00 Euro zu überlassen.

Der Angeklagte hat sich zum

Tatvorwurf nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

18.10.16  09:00

24.10.16  09:00

07.11.16  09:00

09.11.16  09:00

16.11.16  09:00

22.11.16  09:00

24.11.16  09:00

01.12.16  09:00

    

Raum 187

 

 

4 KLs 3/16

 

Dem im Juni 1972 geborenen

Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch von Kindern in 17

Fällen zur Last gelegt.

Er soll sich zwischen August

2013 und April 2016 in Halle an  drei

Jungen und einem Mädchen vergangen haben, mit deren Eltern er bekannt gewesen

sei und die regelmäßig an Wochenenden bei dem Angeklagten übernachtet hätten.

 

 

Der Angeklagte bestreitet die

Tatvorwürfe.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren.    

 

 

 

Tag         Uhrzeit

18.10.16  09:00

20.10.16  09:00

25.10.16  09:00

02.11.16  09:00

09.11.16  09:00

11.11.16  09:00

    

Raum

 

 

8c Ns 146/15 Berufungsverhandlung

 

Der im Januar 1972 geborene

Angeklagte ist als Rechtsanwalt in Roßleben tätig. Er wurde durch Urteil des

Amtsgerichts Sangerhausen vom 07.10.2015 wegen Beihilfe zum Meineid zu einer

Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung

zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Im Jahre 2013 soll der

Angeklagte einen Mandanten vertreten haben, dem vorgeworfen worden sei, von

dem Konto eines gemeinsam mit einem Partner geführten Unternehmens 15.000,00

Euro abgehoben und für sich verwendet zu haben. Der Mandant habe sich damit

verteidigt, er habe den Betrag an seinen Partner ausgezahlt.

Dem Angeklagten wird zur Last

gelegt, er habe bei einem Besprechungstermin in seiner Kanzlei die als Zeugen

für die Rückzahlung des Geldes benannten Zeugen darin bestärkt, ihre Aussagen

aufeinander abzustimmen, obwohl er gewusst habe, dass es eine Geldübergabe

nicht gegeben habe. Tatsächlich hätten dann jedenfalls einige Zeugen in einem

gegen den Mandanten des Angeklagten geführten Strafprozess wahrheitswidrig von

einer Geldübergabe berichtet.

Der Angeklagte hat sich

dahingehend eingelassen, er habe weder die Aussagebereitschaft der damaligen

Zeugen gefördert, noch sei ihm bekannt gewesen, dass die Geldübergabe nicht

stattgefunden haben.

Die Berufungskammer wird eine

vollständige Beweisaufnahme durchführen. Im Falle einer Verurteilung kommt

wegen des im Berufungsrecht geltenden sogenannten Verschlechterungsverbot

keine schwerere als die vom Amtsgericht ausgesprochene Strafe in

Betracht.    

 

 

 

Tag         Uhrzeit

21.10.16  09:30

02.11.16  09:30

03.11.16  09:30

10.11.16  09:30

15.11.16  09:30

    

Raum 187

 

 

3 KLs 2/16

 

Dem im Dezember 1976 geborenen

Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher

Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last gelegt.

Er soll im September 2013

gemeinsam mit vier weiteren Tätern um Mitternacht in Kelbra die Eingangstür

zu einem Mehrfamilienhaus aufgebrochen und sich dann gewaltsam Zutritt zur

Wohnung eines ihnen bekannten Mannes verschafft haben. Den Wohnungsinhaber

sollen sie dann mit einem Baseballschläger und einem Nageleisen

niedergeschlagen und ihm dabei Platzwunden am Kopf sowie Hämatome im Gesicht

zugefügt haben. Auch auf dessen Lebensgefährtin sollen sie eingeschlagen

haben. Aus der Wohnung sollen sie dann unter anderem einen Laptop, ein Tablet

und ein Mobiltelefon entwendet haben.

Der Angeklagte hat in Abrede

gestellt, an den angeklagten Taten beteiligt gewesen zu sein. Er sei mit den

übrigen mitgefahren, weil jemand aus der Gruppe persönliche Sachen von dem

später Geschädigten habe abholen wollen. Dort sei die Situation dann ohne

sein Zutun eskaliert.

Die übrigen vier Verdächtigen

sind mit Urteil vom 10.02.2016 zu Freiheitsstrafen zwischen 11 Monaten und 3

Jahren und 3 Monaten verurteilt worden   

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

24.10.16  09:00

09.11.16  09:00

24.11.16  09:00

01.12.16  09:00

12.12.16  09:00

    

Raum 96

 

 

13 Ks 24/15

 

Die fünf Angeklagten - vier

Männer und eine Frau - sind zwischen 1958 und 1987 geboren.

Ihnen werden verbotene Werbung

und versuchter Betrug zu Last gelegt.

Sie sollen im März 2014 eine

Busfahrt zu einem Landgasthof in Hohenmölsen organisiert haben, wo den

Teilnehmern dieser "Kaffeefahrt" dann ein sogenannter

"Magnetpflaster" zu Preisen zwischen 1.800,00 und 4.598,00 Euro zum

Kauf angeboten worden sei. Dabei sei den Teilnehmern gegenüber

wahrheitswidrig angegeben worden, bei diesem Gegenstand handele es sich um

einen Wundermittelwirkstoff, der krankheitsheilend wirke, den Körper

entgifte, Blutdruck senke, Herzattacken vorbeuge, das Immunsystem stärke und

das Leben verlängere.

Zum Verkauf sei es wegen eines

Polizeieinsatzes nicht mehr gekommen.

Im Falle einer Verurteilung

drohen Freiheits- oder Geldstrafen.

    

 

 

Tag         Uhrzeit

26.10.16  09:00

    

Raum

 

 

13 Ks 27/16

 

Dem im Dezember 1974 geborenen

Angeklagten wird Vergewaltigung zur Last gelegt.

Er soll am frühen Morgen eines

Junitages im Jahre 2001 in Halle eine Gaststättenmitarbeiterin, die gerade

Feierabend gemacht hatte und die Gaststätte abschließen wollte, gezwungen

haben, gemeinsam mit ihm die Gaststätte zu betreten und sie dort vergewaltigt

haben.

Der Angeklagte bestreitet die

Vorwürfe.

Die Anklage stützt sich darauf,

dass die seinerzeit gesicherten DNA-Spuren mit denen des Angeklagten

übereinstimmen, welche im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen anderer

Straftaten gesichert wurden.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.    

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

26.10.16  09:00

02.11.16  09:00

    

Raum 141

 

 

5 KLs 32/16

 

Dem im Januar 1987 geborenen

Angeklagten wird versuchter Einbruchsdiebstahl in Tateinheit mit

Sachbeschädigung zur Last gelegt.

Er soll am 05.06.2016 in

Merseburg unter Einsatz einer Axt in eine Apotheke eingebrochen sein, um dort

Betäubungsmittel und andere stehlenswerte Güter zu entwenden. Zum Diebstahl

sei es nicht gekommen, weil der Angeklagte durch die Polizei an der weiteren

Tatausführung gehindert worden sei.

Der Angeklagte hat bislang die

Auffassung vertreten, die Tat sei als reine Sachbeschädigung zu werfen.

Im Falle einer Verurteilung im

Sinne des Anklagesatzes droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem

Monat.    

 

 

 

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