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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Prozessauftakte in Strafsachen im Oktober
30.09.2016, Halle (Saale) – 26
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
04.10.16 09:00
10.10.16 09:00
20.10.16 09:00
26.10.16 09:00
27.10.16 09:00
28.10.16 09:00
11.11.16 09:00
14.11.16 14:00
17.11.16 13:00
23.11.16 14:00
Raum 187
3 KLs 11/16
Dem im Juli 1967 geborenen
Angeklagten werden drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last
gelegt.
Er soll zwischen Mai 2015 und
April 2016 in Halle mit Metamphetamin gehandelt haben, wobei er im letzten
Falle eine Menge von 990 Gramm zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben haben
und dabei ein Outdoor-Messer mit sich geführt und außerdem einen Schlagring
und einen Elektroschocker bereit gehalten haben soll.
Der Angeklagte bestreitet, mit
Rauschgift gehandelt zu haben. Er habe nur geringe Mengen zum Eigenkonsum
besessen, die 990 Gramm habe er für einen Dritten aufbewahrt.
Im Falle einer Verurteilung
droht - wegen des im Hinblick auf die Waffen höheren Strafrahmens - eine
Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
07.10.16 09:00
17.10.16 09:00
19.10.16 09:00
25.10.16 09:00
Raum 187
4 KLs 4/16
Der Angeklagte R.H. ist im
August 1981 geboren, der Angeklagte E.H. im August 1959.
Den beiden wird gemeinschaftlich
begangener sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Jugendlichen in fünf Fällen
zur Last gelegt.
Die beiden miteinander
bekannten Angeklagten sollen zwischen Januar und März 2016 in Eisleben über
den Enkel des E.H. Kinder und Jugendliche in die Wohnung des R.H. eingeladen
und dort mit ihnen "Mensch ärgere dich nicht" gespielt haben, wobei
derjenige, der "herausgeworfen" wurde, ein Kleidungsstück habe
ablegen müssen. Im Anschluss daran soll es dann zu sexuellen Handlungen
zwischen den Kindern bzw. Jugendlichen und den Angeklagten gekommen sein.
Der E.H. hat die Vorwürfe
eingeräumt, der R.H. hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung
drohen Freiheitsstrafen nicht unter zwei Jahren.
Tag Uhrzeit
13.10.16 09:30
14.10.16 09:00
18.10.16 09:30
19.10.16 09:30
20.10.16 09:30
25.10.16 09:30
27.10.16 09:30
28.10.16 09:00
02.11.16 09:30
03.11.16 09:30
09.11.16 09:30
11.11.16 09:00
14.11.16 09:30
15.11.16 09:30
17.11.16 09:30
Raum 169
2 KLs 15/13
Dem am 12.10.1939 geborenen
Angeklagten werden Subventionsbetrug in sechs Fällen sowie
Steuerhinterziehung in drei Fällen zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll seit Juni
1997 Geschäftsführer eines metallverarbeitenden Betriebes in Zerbst gewesen
sein. Das Unternehmen werde als GmbH betrieben, der Angeklagte sei zeitweise
Alleingesellschafter und im übrigen Mehrheitsgesellschafter gewesen. Seit
2001 sei eine weitere GmbH an dem Unternehmen beteiligt, welche ihrerseits eine
100 %ige Tochter einer Holding sei, die eine Stammeinlage von 2,5 Mio. Euro
aufweise und rund 1.900 Mitarbeiter beschäftige.
Der Angeklagte soll für das von
ihm geführte Unternehmen in Zerbst zwischen 2004 und 2007 Investitionszulagen
beantragt haben und dabei darüber getäuscht haben, dass das von ihm geführte
Unternehmen wegen der Zugehörigkeit zu der Holding nicht als "KMU",
also als kleines oder mittleres Unternehmen anzusehen ist. Auf diese Weise
habe er die Auszahlung von Fördergeldern in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro
erreicht, obwohl die Fördervoraussetzungen nicht vorgelegen hätten.
Ferner soll der Angeklagte in
den Jahren 2005 bis 2007 betriebliche Erlöse privat vereinnahmt und umgekehrt
privat veranlasste Abflüsse von Betriebsvermögen vorgenommen haben. Die
dadurch bewirkten verdeckten Gewinnausschüttungen soll er bei den
Einkommensteuererklärungen nicht angegeben und so bewirkt haben, dass Steuern
in Höhe von rund 280.000,00 Euro nicht festgesetzt wurden.
Der Angeklagte bestreitet die
Tatvorwürfe.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Tag Uhrzeit
17.10.16 08:30
20.10.16 08:30
Raum 141
5 KLs 31/16
Dem im Juni 1993 geborenen
Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.
Er soll am Abend des 30. Mai
2015 in Zeitz auf der Straße einen Passanten angegriffen, geschlagen und dann
mit einem Schlagring bedroht und ihn so dazu gebracht haben, ihm sein
mitgeführtes Mountainbike im Werte von rund 800,00 Euro zu überlassen.
Der Angeklagte hat sich zum
Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
18.10.16 09:00
24.10.16 09:00
07.11.16 09:00
09.11.16 09:00
16.11.16 09:00
22.11.16 09:00
24.11.16 09:00
01.12.16 09:00
Raum 187
4 KLs 3/16
Dem im Juni 1972 geborenen
Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch von Kindern in 17
Fällen zur Last gelegt.
Er soll sich zwischen August
2013 und April 2016 in Halle an drei
Jungen und einem Mädchen vergangen haben, mit deren Eltern er bekannt gewesen
sei und die regelmäßig an Wochenenden bei dem Angeklagten übernachtet hätten.
Der Angeklagte bestreitet die
Tatvorwürfe.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren.
Tag Uhrzeit
18.10.16 09:00
20.10.16 09:00
25.10.16 09:00
02.11.16 09:00
09.11.16 09:00
11.11.16 09:00
Raum
8c Ns 146/15 Berufungsverhandlung
Der im Januar 1972 geborene
Angeklagte ist als Rechtsanwalt in Roßleben tätig. Er wurde durch Urteil des
Amtsgerichts Sangerhausen vom 07.10.2015 wegen Beihilfe zum Meineid zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung
zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Im Jahre 2013 soll der
Angeklagte einen Mandanten vertreten haben, dem vorgeworfen worden sei, von
dem Konto eines gemeinsam mit einem Partner geführten Unternehmens 15.000,00
Euro abgehoben und für sich verwendet zu haben. Der Mandant habe sich damit
verteidigt, er habe den Betrag an seinen Partner ausgezahlt.
Dem Angeklagten wird zur Last
gelegt, er habe bei einem Besprechungstermin in seiner Kanzlei die als Zeugen
für die Rückzahlung des Geldes benannten Zeugen darin bestärkt, ihre Aussagen
aufeinander abzustimmen, obwohl er gewusst habe, dass es eine Geldübergabe
nicht gegeben habe. Tatsächlich hätten dann jedenfalls einige Zeugen in einem
gegen den Mandanten des Angeklagten geführten Strafprozess wahrheitswidrig von
einer Geldübergabe berichtet.
Der Angeklagte hat sich
dahingehend eingelassen, er habe weder die Aussagebereitschaft der damaligen
Zeugen gefördert, noch sei ihm bekannt gewesen, dass die Geldübergabe nicht
stattgefunden haben.
Die Berufungskammer wird eine
vollständige Beweisaufnahme durchführen. Im Falle einer Verurteilung kommt
wegen des im Berufungsrecht geltenden sogenannten Verschlechterungsverbot
keine schwerere als die vom Amtsgericht ausgesprochene Strafe in
Betracht.
Tag Uhrzeit
21.10.16 09:30
02.11.16 09:30
03.11.16 09:30
10.11.16 09:30
15.11.16 09:30
Raum 187
3 KLs 2/16
Dem im Dezember 1976 geborenen
Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last gelegt.
Er soll im September 2013
gemeinsam mit vier weiteren Tätern um Mitternacht in Kelbra die Eingangstür
zu einem Mehrfamilienhaus aufgebrochen und sich dann gewaltsam Zutritt zur
Wohnung eines ihnen bekannten Mannes verschafft haben. Den Wohnungsinhaber
sollen sie dann mit einem Baseballschläger und einem Nageleisen
niedergeschlagen und ihm dabei Platzwunden am Kopf sowie Hämatome im Gesicht
zugefügt haben. Auch auf dessen Lebensgefährtin sollen sie eingeschlagen
haben. Aus der Wohnung sollen sie dann unter anderem einen Laptop, ein Tablet
und ein Mobiltelefon entwendet haben.
Der Angeklagte hat in Abrede
gestellt, an den angeklagten Taten beteiligt gewesen zu sein. Er sei mit den
übrigen mitgefahren, weil jemand aus der Gruppe persönliche Sachen von dem
später Geschädigten habe abholen wollen. Dort sei die Situation dann ohne
sein Zutun eskaliert.
Die übrigen vier Verdächtigen
sind mit Urteil vom 10.02.2016 zu Freiheitsstrafen zwischen 11 Monaten und 3
Jahren und 3 Monaten verurteilt worden
Tag Uhrzeit
24.10.16 09:00
09.11.16 09:00
24.11.16 09:00
01.12.16 09:00
12.12.16 09:00
Raum 96
13 Ks 24/15
Die fünf Angeklagten - vier
Männer und eine Frau - sind zwischen 1958 und 1987 geboren.
Ihnen werden verbotene Werbung
und versuchter Betrug zu Last gelegt.
Sie sollen im März 2014 eine
Busfahrt zu einem Landgasthof in Hohenmölsen organisiert haben, wo den
Teilnehmern dieser "Kaffeefahrt" dann ein sogenannter
"Magnetpflaster" zu Preisen zwischen 1.800,00 und 4.598,00 Euro zum
Kauf angeboten worden sei. Dabei sei den Teilnehmern gegenüber
wahrheitswidrig angegeben worden, bei diesem Gegenstand handele es sich um
einen Wundermittelwirkstoff, der krankheitsheilend wirke, den Körper
entgifte, Blutdruck senke, Herzattacken vorbeuge, das Immunsystem stärke und
das Leben verlängere.
Zum Verkauf sei es wegen eines
Polizeieinsatzes nicht mehr gekommen.
Im Falle einer Verurteilung
drohen Freiheits- oder Geldstrafen.
Tag Uhrzeit
26.10.16 09:00
Raum
13 Ks 27/16
Dem im Dezember 1974 geborenen
Angeklagten wird Vergewaltigung zur Last gelegt.
Er soll am frühen Morgen eines
Junitages im Jahre 2001 in Halle eine Gaststättenmitarbeiterin, die gerade
Feierabend gemacht hatte und die Gaststätte abschließen wollte, gezwungen
haben, gemeinsam mit ihm die Gaststätte zu betreten und sie dort vergewaltigt
haben.
Der Angeklagte bestreitet die
Vorwürfe.
Die Anklage stützt sich darauf,
dass die seinerzeit gesicherten DNA-Spuren mit denen des Angeklagten
übereinstimmen, welche im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen anderer
Straftaten gesichert wurden.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Tag Uhrzeit
26.10.16 09:00
02.11.16 09:00
Raum 141
5 KLs 32/16
Dem im Januar 1987 geborenen
Angeklagten wird versuchter Einbruchsdiebstahl in Tateinheit mit
Sachbeschädigung zur Last gelegt.
Er soll am 05.06.2016 in
Merseburg unter Einsatz einer Axt in eine Apotheke eingebrochen sein, um dort
Betäubungsmittel und andere stehlenswerte Güter zu entwenden. Zum Diebstahl
sei es nicht gekommen, weil der Angeklagte durch die Polizei an der weiteren
Tatausführung gehindert worden sei.
Der Angeklagte hat bislang die
Auffassung vertreten, die Tat sei als reine Sachbeschädigung zu werfen.
Im Falle einer Verurteilung im
Sinne des Anklagesatzes droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem
Monat.
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