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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weiterer Prozessauftakt am 20.10.2016

17.10.2016, Halle (Saale) – 27

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

20.10.16  13:00

21.10.16  09:00

27.10.16  09:00

28.10.16  09:00

03.11.16  09:00

10.11.16  09:00

11.11.16  09:00

17.11.16  09:00

18.11.16  09:00

24.11.16  09:00

25.11.16  09:00

01.12.16  09:00

02.12.16  09:00

08.12.16  09:00

09.12.16  09:00

15.12.16  09:00

16.12.16  09:00

22.12.16  09:00

19.01.17  09:00

20.01.17  09:00

26.01.17  09:00

  

Raum 123

 

 

10a KLs 15/16

 

Der

Angeklagte B. ist am 27.10.1966 geboren, der Angeklagte M. im Dezember

1976.

Dem B werden 19 Verstöße gegen

das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt, darüber hinaus Besitz

kinderpornographischer Schriften sowie Körperverletzung. Dem M. werden

5 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

 

Ihnen wird vor allem vorgeworfen, im Oktober 2013 maßgeblich an der

Organisation eines Rauschgifttransportes von Albanien nach Zeitz beteiligt

gewesen zu sein.

Am 30.10.2013 wurde bei einer

zollrechtlichen Routinekontrolle eines albanischen Lkw bei Nürnberg ein

Betonquader vorgefunden, in dem über 600 kg Marihuana versteckt waren - das

Rauschgift wurde durch den Einsatz eines Rauschgiftspürhundes entdeckt. Die

Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten auch eine weitere

Rauschgiftlieferung organisiert haben, bei der am 29.10./30.10.2013 ca. 950

kg Marihuana in zwei Betonblöcken versteckt auf ein Grundstück in Zeitz

geliefert worden sein sollen. Von dieser Menge sollen die beiden Angeklagten

insgesamt 400 kg gegen Zahlung von 480.000,00 Euro zum eigenständigen

Weiterverkauf erhalten haben.

Bei den übrigen Vorwürfen

hinsichtlich des Betäubungsmittelgesetzes geht es um Verkäufe an Konsumenten.

Der Vorwurf der Körperverletzung stützt sich darauf, dass der B. im November

2013 den Besitzer des Grundstücks in Zeitz, zu dem die Lieferung erfolgte, im

Zuge einer Auseinandersetzung mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben

soll. Außerdem sollen in seiner Wohnung Datenträger mit kinderpornographischen

Bildern vorgefunden worden sein.    

 

Im Fall einer Verurteilung

drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.

 

 

 

 

 

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