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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau November
27.10.2016, Halle (Saale) – 29
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
01.11.16 09:00
07.11.16 09:00
18.11.16 09:00
Raum 141
5 KLs 34/16
Gegen den am 07.11.1986
geborenen Angeklagten liegen vier Anklageschriften vor. Ihm werden - teils
gefährliche - Körperverletzung in drei Fällen sowie Diebstahl und Sachbeschädigung
zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll zwischen
August 2014 und Dezember 2015 in Halle eine Mitarbeiterin eines
Wohnungsunternehmens sowie eine Bekannte, die ihn zur Rückzahlung eines
Darlehens aufgefordert hatte, geschlagen haben, einem weiteren Bekannten soll
er mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Ferner soll er aus
Verärgerung darüber, dass er in einer Gaststätte keinen hochprozentigen
Alkohol mehr bekam, mit einem Aschenbecher eine Scheibe eingeworfen und dann
aus der Kasse 90,00 Euro entnommen haben.
Die Taten sollen teils unter
Alkoholeinfluss erfolgt sein. Daher wird im Falle einer Verurteilung zu
prüfen sein, ob neben einer Strafe auch eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt in Betracht kommt.
Tag Uhrzeit
04.11.16 09:30
14.11.16 09:30
17.11.16 09:30
21.11.16 09:30
Raum 187
4 KLs 9/15
Dem im März 1992 geborenen
Angeklagten werden schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll am frühen
Morgen des 15.05.2015 mit einem Bekannten in Naumburg unterwegs gewesen sein,
als den beiden zwei Jugendliche entgegen gekommen seien. Den einen
Jugendlichen soll der Angeklagte dann mit der Hand ins Gesicht und mit einem
Baseballschläger gegen den Arm geschlagen und ihm dann dessen Handy im Werte
von mehr als 600,00 Euro aus der Hand gerissen und mitgenommen haben. Den
anderen Jugendlichen soll er ebenfalls mit dem Baseballschläger geschlagen
haben.
Der Angeklagte hat den Vorwurf
bestritten.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.
Tag Uhrzeit
07.11.16 09:00
15.11.16 09:00
22.11.16 09:00
02.12.16 09:00
Raum 96
13 KLs 25/16
Dem am 11.11.1973 geborenen
Angeklagten wird bandenmäßiger Betrug in 73 Fällen zur Last gelegt, dabei in
64 Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung.
Er soll sich im Jahre 2014 mit
vier weiteren Mittätern zusammengeschlossen haben, um mit zuvor entwendeten
EC-Karten in diversen Geschäften in Dresden, Leipzig, Merseburg und anderen
Orten unter Täuschung über Identität und Zahlungsfähigkeit eine Vielzahl von
Waren betrügerisch zu erlangen und diese gewinnbringend weiter zu verkaufen.
Dabei soll der Angeklagte einer der beiden Hauptorganisatoren gewesen sein.
Die beiden Hauptorganisatoren sollen
die übrigen oft drogenabhängigen Bandenmitglieder im Einzelnen instruiert
haben, wobei der zweite Hauptorganisator, der J., diese dann zu den
Geschäften gefahren soll, während der Angeklagte die erworbenen Waren in
Empfang genommen haben soll. Den durch den Weiterverkauf erzielten Gewinn
sollen der Angeklagte und der J. untereinander aufgeteilt haben, die übrigen
Bandenmitglieder sollen teils mit geringen Mengen Metamphetamin und teils mit
einzelnen der erworbenen Gegenstände entlohnt worden sein.
Dem Angeklagten, der die Vorwürfe
bestreitet, droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Jahren.
Der J. ist im Verfahren 3 KLs
7/16 am 05.09.2016 wegen Beteiligung an 48 Fällen zu einer Freiheitsstrafe
von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt
wurde. Gegen dieses Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch die
Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Tag Uhrzeit
08.11.16 11:00
16.11.16 09:30
23.11.16 09:30
28.11.16 08:30
05.12.16 09:30
07.12.16 09:30
12.12.16 09:30
15.12.16 09:30
16.12.16 09:00
19.12.16 09:30
Raum 169
2 KLs 1/16
Dem im Oktober 1951 geborenen
Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 20 Fällen zur Last gelegt.
Er soll zwischen 2007 und 2012
Steuern in Höhe von mehr als 803.000,00 Euro hinterzogen haben.
Im genannten Zeitraum soll er
in Halle Geselleschafter und verantwortlich handelnder Geschäftsführer
mehrerer in der Rechtsform einer GmbH geführter Unternehmen gewesen sein,
deren Unternehmensgegenstand insbesondere die Erbringung von Planungs- und
Projektierungsleistungen gewesen sei. Diese Unternehmen sollen untereinander
Leistungen mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet haben. Dabei soll jeweils das
Empfängerunternehmen aus den Rechnungen gegenüber den Finanzbehörden
Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug geltend gemacht haben, das leistende
Unternehmen soll jedoch eine Ertrags- und Umsatzbesteuerung nicht durchgeführt
haben und dabei unter Berufung auf § 20 UStG geltend gemacht haben, dass auf
die Rechnungen nicht gezahlt worden sei bzw. dass die Umsatzsteuerschuld mangels vollständiger Leistungserbringung
nicht entstanden sei. Die entsprechenden Erklärungen soll dabei der
Angeklagte abgegeben und dabei auch Scheinrechnungen eingereicht haben.
Der Angeklagte hat die
Tatvorwürfe bestritten.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Nach der
Rechtsprechung des Bundegerichtshofs kommt grundsätzlich bei
Steuerhinterziehungen von weniger als 1 Mio. Euro noch eine Freiheitsstrafe
in Betracht, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann (vgl.
etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08).
Tag Uhrzeit
09.11.16 08:30
21.11.16 08:30
22.11.16 08:30
Raum 141
5 KLs 28/16
Gegen den im Januar 1982
geborenen Angeklagten liegen fünf Anklagen vor.
Danach soll er sich zwischen
Dezember 2014 und August 2015 in Halle und Teutschenthal der
Sachbeschädigung, der Beleidigung, eines Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, der Trunkenheit
im Verkehr in Tateinheit mit des Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne
Versicherungsschutz sowie eines schweren Raubes schuldig gemacht haben.
Der letztgenannte Hauptvorwurf,
der im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren
nach sich zieht, stützt sich darauf, dass der Angeklagte am späten Abend des
04.08.2015 zusammen mit drei weiteren, unbekannt gebliebenen Mittätern eine
Werkstatthalle in Teutschenthal aufgesucht haben soll, welche der Besitzer
zugleich auch als Wohnraum genutzt habe. Dort sollen die Täter zunächst den
Inhaber aufgefordert haben, zu ihnen herauszukommen und mit ihnen zu reden.
Als dieser der Aufforderung nicht nachgekommen sei, soll einer der Mittäter
mit einem sog. "Pumpgun" oder einer Repetierflinte zunächst durch
die Fensterscheibe geschossen und dann das Schloss des zur Halle führenden
Rollschiebetors aufgeschossen haben. In der Halle soll der Angeklagte dann
einen dort liegenden Rucksack an sich genommen haben, in dem sich
verschiedene Schlüssel und Papiere des Inhabers der Halle befunden haben
sollen.
Der Angeklagte hat sich im
Ermittlungsverfahren nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Die Anklage stützt
sich unter anderem auf die Videoaufzeichnung einer auf dem Werkstattgeländer
installierten Überwachungskamera.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
14.11.16 09:00
01.12.16 09:00
12.12.16 09:00
Raum 96
13 KLs 9/16
Der Angeklagte G. ist im März
1972 geboren, der Angeklagt B. im Dezember 1954, der Angeklagte M. im Juni
1965.
Ihnen wird versuchter Betrug in
Tateinheit mit Verstößen gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und das Heilmittelwerbegesetz zur Last gelegt.
Sie sollen als Mitglieder eines
Verkaufsteams seit 2011 im Rahmen so genannter "Kaffeefahrten"
Nahrungsergänzungsmittel zu überhöhten Preisen an überwiegend betagte Gäste
vertrieben haben. So sollen sie im Februar 2014 eine Fahrt in eine Gaststätte
in Lützen organisiert haben, wo sie versucht haben sollen, die Produkte
"Coenzym Q10 extra" für 380,00 Euro pro Kur und Teilnehmer und "Gelenk a san forte" für 978,00
Euro pro Kur und Teilnehmer zu verkaufen. Dabei sollen sie den genannten
Produkten Wirkungen zugeschrieben haben, die ihnen objektiv nicht zukommen.
Die Produkte sind der Anklage zufolge wirtschaftlich ohne Wert. Zu Verkäufen
kam es im Ergebnis nicht, da die Veranstaltung von Polizeikräften observiert
und schließlich vom Ordnungsamt aufgelöst wurde.
Die Angeklagten haben sich im
Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung
drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
14.11.16 08:30
15.11.16 08:30
24.11.16 08:30
Raum 141
1 Ks 5/16
Der im September 1989 geborenen
Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Totschlag in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Sie soll sich im November 2015
in Sangerhausen in der Wohnung eines engen Bekannten aufgehalten haben und
mit diesem im Laufe des Tages
erhebliche Mengen alkoholischer Getränke konsumiert haben. Gegen 18.30
Uhr soll es dann zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf
die Angeklagte dem Wohnungsinhaber mit einem Küchenmesser mit einer
Klingenlänge von 7,5 cm einen Stich in den Nackenbereich und zwei Stiche in
den Brustbereich zugefügt habe, wodurch dieser aber nur oberflächliche Stich-
bzw. Schnittverletzungen erlitten habe.
Im Juni 2016 soll es dann in
der Wohnung des zuvor Geschädigten erneut zu einem Streit gekommen sein, in
dessen Verlauf die Angeklagte mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge
von 8 cm viermal gezielt in den Hals sowie in den Nacken- und Rückenbereich
des Wohnungsinhabers gestochen und dabei dessen Tod billigend in Kauf
genommen habe. Der Geschädigte soll sich zu Nachbarn gerettet haben, durch
die dann Polizei und Krankenwagen verständigt worden seien. Insbesondere die
Halsverletzung soll wegen des massiven Blutverlustes lebensgefährlich gewesen
sein, der Geschädigte habe nur durch eine Notoperation gerettet werden
können.
Bei der Angeklagten soll nach
der Tat ein Blutalkoholgehalt von 2,66 Promille festgestellt worden sein.
Die Angeklagte hat angegeben,
sie könne sich an beide Vorfälle nicht erinnern.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Tag Uhrzeit
21.11.16 09:00
23.11.16 09:00
28.11.16 09:00
30.11.16 09:00
05.12.16 09:00
07.12.16 09:00
21.12.16 09:00
09.01.17 09:00
23.01.17 09:00
01.02.17 09:00
15.02.17 09:00
22.02.17 09:00
01.03.17 09:00
06.03.17 09:00
28.03.17 09:00
03.04.17 09:00
19.04.17 09:00
Raum 96
13 KLs 6/16
Der
Angeklagte B. ist im April 1961 geboren, die Angeklagte St. im
September 1956, der Angeklagte Sp. im März 1939.
Den Angeklagten wird
Subventionsbetrug in insgesamt 24 Fällen zur Last gelegt.
Im Tatzeitraum zwischen April
2004 und November 2008 soll B. Regionalbereichsleiter bei der IHK
Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH (IHK BIZ GmbH) gewesen sein und damit direkter
Vorgesetzter der dort ebenfalls angestellten St. Der Angeklagte Sp. sei
Geschäftsführer verschiedener als GmbH geführter Unternehmen der Baubranche,
darunter auch solchen, die Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer anbieten.
Die Angeklagten sollen
absprachegemäß durch wahrheitswidrige Angaben finanzielle Mittel des
Europäischen Sozialfonds erlangt haben, die für die Förderung der
Qualifizierung in sog. KMU (Kleinen und Mittlere Unternehmen) zur Verfügung gestellt
wurden. Aus diesen Mitteln wurden sowohl Lohnkostenzuschüsse zu den Gehältern
der angeblich geschulten Arbeitnehmer als auch Aufwendungen für externe
Bildungsträger bezuschusst.
In gemeinschaftlichem
Zusammenwirken auch mit anderen Fortbildungsanbietern sollen dann durch wahrheitswidrig ausgefüllte Anträge,
Mittelanforderungen, Bescheinigungen und Anwesenheitslisten Fördermittel in
Höhe von mehr als 5 Mio. Euro beantragt und dann vereinnahmt worden sein. Das
Geld soll dann zwischen den Angeklagten sowie den beteiligten externen
Bildungsträgern aufgeteilt worden sein.
Der Sp. hat sich dahingehend
eingelassen, dass ihm die Förderbedingungen weitgehend unbekannt gewesen
seien und ihm von der "IHK" unterschriftsreife Anträge vorgelegt
worden seien, er selbst habe nur die Listen der Arbeitnehmer beigetragen. Die
St. hat sich im Wesentlichen darauf berufen, lediglich administrative
Aufgaben erfüllt zu haben, etwaige Verhandlungen habe allein der B. geführt.
Der B. hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen.
Aufgrund der Vielzahl der
Vorwürfe kommen im Falle einer Verurteilung Gesamtfreiheitsstrafen bis zu 15
Jahren in Betracht.
Tag Uhrzeit
21.11.16 09:30
25.11.16 09:00
01.12.16 09:30
06.12.16 09:30
08.12.16 09:30
Raum 169
2b KLs 2/16
Dem am 28.11.1978 geborenen
Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er soll im Mai 2016 in Halle in
dem von ihm geführten Pkw versteckt rund 300 Gramm Kokain aus Tschechien nach
Deutschland eingeführt haben, um dieses hier gewinnbringend zu verkaufen.
Dabei soll er zur Absicherung seiner Drogengeschäfte ein Küchenmesser mit
einer Klingenlänge von 11,5 cm mit sich geführt haben.
Der Angeklagte hat sich
dahingehend eingelassen, dass er das Fahrzeug von einem Bekannten geliehen
habe und von den darin versteckten Betäubungsmitteln nichts gewusst habe.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
23.11.16 08:30
25.11.16 08:30
06.12.16 08:30
07.12.16 08:30
Raum 141
1 Ks 6/16
Dem im September 1973 geborenen
Angeklagten wird schwere Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger
Körperverletzung zur Last gelegt.
Er soll im Mai 2016 in einem Mehrfamilienhaus in Zeitz mit
flüssigem Grillanzünder die Wohnungstür seiner vom Vermieter bereits
gekündigten Wohnung in Brand gesetzt haben. Das Feuer soll dann auf den Flur,
den dort befindlichen Sicherungskasten samt zugehöriger Stromleitungen, den
Fußboden und die Tapeten im Flur übergegriffen und - auch durch die
Rußentwicklung - die gesamte Wohnung in einen unbewohnbaren Zustand versetzt
haben. In dem Mehrfamilienhaus sollen sich sieben Personen aufgehalten haben,
die teils durch die Polizei evakuiert, teils durch die Feuerwehr gerettet worden
seien, zwei von ihnen sollen das Haus selbständig verlassen haben. Drei
Bewohner mussten wegen einer Rauchgasvergiftung stationär behandelt werden.
Der Angeklagte hat die Vorwürfe
im Wesentlichen eingeräumt. Er hat angegeben, er habe Störwellen bzw. elektrische
Impulse in seiner Wohnung verspürt; weil ihm dies niemand geglaubt habe, sei
er "explodiert" und habe die Wohnungstür angezündet, damit den
"Funksignalen" in seiner Wohnung nachgegangen werde.
Die Kammer hat auch einen
psychologischen Sachverständigen beigezogen. Es kommt neben oder anstelle
einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Tag Uhrzeit
23.11.16 09:00
25.11.16 09:00
28.11.16 09:00
29.11.16 09:00
30.11.16 09:00
20.12.16 09:00
21.12.16 09:00
Raum 53
3 KLs 12/16
Der Angeklagte V.R. ist im Juli
1992 geboren, der Angeklagte S.Z. im März 1964, der Angeklagte S.R. im Mai
1979 und die Angeklagte X.Z. (Tochter des S.Z.) am 05.11.1991.
Den drei erstgenannten
Angeklagten wird Geiselnahme in zwei Fällen zu Last gelegt, der X.Z. Beihilfe
dazu.
Der S.Z. hatte seinen Bruder
V.T. im März 2016 beschuldigt, ihm bzw. dem von ihm in Gröbers (Kabelsketal)
betriebenen Autohandel Bargeld in Höhe von 130.000,00 Euro entwendet zu
haben. V.T. wurde daraufhin auf Betreiben des S.Z. im März inhaftiert,
alsdann aber wieder freigelassen, nachdem der S.Z. den für einen sogenannten
"Familiendiebstahl" erforderlichen Strafantrag (§ 247 StGB)
zurückgezogen hatte. Dabei soll S.Z. den Plan verfolgt haben, seinen Bruder
und dessen in Berlin studierenden Sohn R.T. mit Gewalt und Drohungen dazu zu
bringen, die Diebesbeute an ihn herauszugeben. Dazu soll er die übrigen
Angeklagten angeheuert haben. Im April 2016 sollen dann die drei
erstgenannten Angeklagten mit einem Pkw nach Berlin gefahren und dort den
R.T. vor seinem Wohnheim abgepasst und gegen seinen Willen in den Pkw gezogen
und nach Gröbers gefahren haben. Dort sollen sie ihn ihm Büro des Autohandels
gefesselt und an die Wand gekettet haben, wo ihn dann die X.Z. absprachegemäß
bewacht haben soll. Als V.T. aus der Untersuchungshaft entlassen wurde,
sollen die drei übrigen Angeklagten ihn vor der JVA in Empfang genommen und
gewaltsam in einen Kleintransporter verbracht haben. Dann sollen sie dem V.T.
das Mobiltelefon seines Sohnes gezeigt und ihm gedroht haben, es werde
schwerwiegende Folgen für seinen Sohn haben, wenn V.T. das Versteck des Geldes
nicht preisgebe. Daraufhin soll V.T. die Angeklagten zu dem Versteck geführt
und das Geld aus einem Erdloch ausgegraben haben. Daraufhin seien alle nach
Gröbers gefahren und hätten den R.T. befreit. Wenig später sei die Polizei erschienen
und habe die Angeklagten festgenommen.
Lediglich die X.Z. hat die
Vorwürfe eingeräumt, die übrigen Angeklagten haben bislang geschwiegen.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.
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