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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau November

27.10.2016, Halle (Saale) – 29

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

01.11.16  09:00

07.11.16  09:00

18.11.16  09:00

     

Raum 141

 

 

 

5 KLs 34/16

 

Gegen den am 07.11.1986

geborenen Angeklagten liegen vier Anklageschriften vor. Ihm werden - teils

gefährliche - Körperverletzung in drei Fällen sowie Diebstahl und Sachbeschädigung

zur Last gelegt.

 

Der Angeklagte soll zwischen

August 2014 und Dezember 2015 in Halle eine Mitarbeiterin eines

Wohnungsunternehmens sowie eine Bekannte, die ihn zur Rückzahlung eines

Darlehens aufgefordert hatte, geschlagen haben, einem weiteren Bekannten soll

er mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Ferner soll er aus

Verärgerung darüber, dass er in einer Gaststätte keinen hochprozentigen

Alkohol mehr bekam, mit einem Aschenbecher eine Scheibe eingeworfen und dann

aus der Kasse 90,00 Euro entnommen haben.

 

Die Taten sollen teils unter

Alkoholeinfluss erfolgt sein. Daher wird im Falle einer Verurteilung zu

prüfen sein, ob neben einer Strafe auch eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt in Betracht kommt.

    

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

04.11.16  09:30

14.11.16  09:30

17.11.16  09:30

21.11.16  09:30

     

Raum 187

 

 

 

4 KLs 9/15

 

Dem im März 1992 geborenen

Angeklagten werden schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher

Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Der Angeklagte soll am frühen

Morgen des 15.05.2015 mit einem Bekannten in Naumburg unterwegs gewesen sein,

als den beiden zwei Jugendliche entgegen gekommen seien. Den einen

Jugendlichen soll der Angeklagte dann mit der Hand ins Gesicht und mit einem

Baseballschläger gegen den Arm geschlagen und ihm dann dessen Handy im Werte

von mehr als 600,00 Euro aus der Hand gerissen und mitgenommen haben. Den

anderen Jugendlichen soll er ebenfalls mit dem Baseballschläger geschlagen

haben.

 

Der Angeklagte hat den Vorwurf

bestritten.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.     

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

07.11.16  09:00

15.11.16  09:00

22.11.16  09:00

02.12.16  09:00

     

Raum 96

 

 

 

13 KLs 25/16

 

Dem am 11.11.1973 geborenen

Angeklagten wird bandenmäßiger Betrug in 73 Fällen zur Last gelegt, dabei in

64 Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung.

 

Er soll sich im Jahre 2014 mit

vier weiteren Mittätern zusammengeschlossen haben, um mit zuvor entwendeten

EC-Karten in diversen Geschäften in Dresden, Leipzig, Merseburg und anderen

Orten unter Täuschung über Identität und Zahlungsfähigkeit eine Vielzahl von

Waren betrügerisch zu erlangen und diese gewinnbringend weiter zu verkaufen.

Dabei soll der Angeklagte einer der beiden Hauptorganisatoren gewesen sein.

Die beiden Hauptorganisatoren  sollen

die übrigen oft drogenabhängigen Bandenmitglieder im Einzelnen instruiert

haben, wobei der zweite Hauptorganisator, der J., diese dann zu den

Geschäften gefahren soll, während der Angeklagte die erworbenen Waren in

Empfang genommen haben soll. Den durch den Weiterverkauf erzielten Gewinn

sollen der Angeklagte und der J. untereinander aufgeteilt haben, die übrigen

Bandenmitglieder sollen teils mit geringen Mengen Metamphetamin und teils mit

einzelnen der erworbenen Gegenstände entlohnt worden sein.

 

Dem Angeklagten, der die Vorwürfe

bestreitet, droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Jahren.

 

Der J. ist im Verfahren 3 KLs

7/16 am 05.09.2016 wegen Beteiligung an 48 Fällen zu einer Freiheitsstrafe

von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt

wurde. Gegen dieses Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch die

Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.     

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

08.11.16  11:00

16.11.16  09:30

23.11.16  09:30

28.11.16  08:30

05.12.16  09:30

07.12.16  09:30

12.12.16  09:30

15.12.16  09:30

16.12.16  09:00

19.12.16  09:30

       

Raum 169

 

 

 

2 KLs 1/16

 

Dem im Oktober 1951 geborenen

Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 20 Fällen zur Last gelegt.

Er soll zwischen 2007 und 2012

Steuern in Höhe von mehr als 803.000,00 Euro hinterzogen haben.

 

Im genannten Zeitraum soll er

in Halle Geselleschafter und verantwortlich handelnder Geschäftsführer

mehrerer in der Rechtsform einer GmbH geführter Unternehmen gewesen sein,

deren Unternehmensgegenstand insbesondere die Erbringung von Planungs- und

Projektierungsleistungen gewesen sei. Diese Unternehmen sollen untereinander

Leistungen mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet haben. Dabei soll jeweils das

Empfängerunternehmen aus den Rechnungen gegenüber den Finanzbehörden

Vorsteuer- und Betriebsausgabenabzug geltend gemacht haben, das leistende

Unternehmen soll jedoch eine Ertrags- und Umsatzbesteuerung nicht durchgeführt

haben und dabei unter Berufung auf § 20 UStG geltend gemacht haben, dass auf

die Rechnungen nicht gezahlt worden sei bzw. dass die Umsatzsteuerschuld  mangels vollständiger Leistungserbringung

nicht entstanden sei. Die entsprechenden Erklärungen soll dabei der

Angeklagte abgegeben und dabei auch Scheinrechnungen eingereicht haben.

 

Der Angeklagte hat die

Tatvorwürfe bestritten.

 

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Nach der

Rechtsprechung des Bundegerichtshofs kommt grundsätzlich bei

Steuerhinterziehungen von weniger als 1 Mio. Euro noch eine Freiheitsstrafe

in Betracht, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann (vgl.

etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08).     

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

09.11.16  08:30

21.11.16  08:30

22.11.16  08:30

     

Raum 141

 

 

 

5 KLs 28/16

 

Gegen den im Januar 1982

geborenen Angeklagten liegen fünf Anklagen vor.

Danach soll er sich zwischen

Dezember 2014 und August 2015 in Halle und Teutschenthal der

Sachbeschädigung, der Beleidigung, eines Verstoßes gegen das

Betäubungsmittelgesetz, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, der Trunkenheit

im Verkehr in Tateinheit mit des Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne

Versicherungsschutz sowie eines schweren Raubes schuldig gemacht haben.

 

Der letztgenannte Hauptvorwurf,

der im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren

nach sich zieht, stützt sich darauf, dass der Angeklagte am späten Abend des

04.08.2015 zusammen mit drei weiteren, unbekannt gebliebenen Mittätern eine

Werkstatthalle in Teutschenthal aufgesucht haben soll, welche der Besitzer

zugleich auch als Wohnraum genutzt habe. Dort sollen die Täter zunächst den

Inhaber aufgefordert haben, zu ihnen herauszukommen und mit ihnen zu reden.

Als dieser der Aufforderung nicht nachgekommen sei, soll einer der Mittäter

mit einem sog. "Pumpgun" oder einer Repetierflinte zunächst durch

die Fensterscheibe geschossen und dann das Schloss des zur Halle führenden

Rollschiebetors aufgeschossen haben. In der Halle soll der Angeklagte dann

einen dort liegenden Rucksack an sich genommen haben, in dem sich

verschiedene Schlüssel und Papiere des Inhabers der Halle befunden haben

sollen.

Der Angeklagte hat sich im

Ermittlungsverfahren nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Die Anklage stützt

sich unter anderem auf die Videoaufzeichnung einer auf dem Werkstattgeländer

installierten Überwachungskamera.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.     

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

14.11.16  09:00

01.12.16  09:00

12.12.16  09:00

     

Raum 96

 

 

 

13 KLs 9/16

 

Der Angeklagte G. ist im März

1972 geboren, der Angeklagt B. im Dezember 1954, der Angeklagte M. im Juni

1965.

Ihnen wird versuchter Betrug in

Tateinheit mit Verstößen gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und

Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und das Heilmittelwerbegesetz zur Last gelegt.

 

Sie sollen als Mitglieder eines

Verkaufsteams seit 2011 im Rahmen so genannter "Kaffeefahrten"

Nahrungsergänzungsmittel zu überhöhten Preisen an überwiegend betagte Gäste

vertrieben haben. So sollen sie im Februar 2014 eine Fahrt in eine Gaststätte

in Lützen organisiert haben, wo sie versucht haben sollen, die Produkte

"Coenzym Q10 extra" für 380,00 Euro pro Kur und Teilnehmer und  "Gelenk a san forte" für 978,00

Euro pro Kur und Teilnehmer zu verkaufen. Dabei sollen sie den genannten

Produkten Wirkungen zugeschrieben haben, die ihnen objektiv nicht zukommen.

Die Produkte sind der Anklage zufolge wirtschaftlich ohne Wert. Zu Verkäufen

kam es im Ergebnis nicht, da die Veranstaltung von Polizeikräften observiert

und schließlich vom Ordnungsamt aufgelöst wurde.

 

Die Angeklagten haben sich im

Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung

drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.     

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

14.11.16  08:30

15.11.16  08:30

24.11.16  08:30

       

Raum 141

 

 

 

1 Ks 5/16

 

 

Der im September 1989 geborenen

Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Totschlag in

Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Sie soll sich im November 2015

in Sangerhausen in der Wohnung eines engen Bekannten aufgehalten haben und

mit diesem im Laufe des Tages 

erhebliche Mengen alkoholischer Getränke konsumiert haben. Gegen 18.30

Uhr soll es dann zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlauf

die Angeklagte dem Wohnungsinhaber mit einem Küchenmesser mit einer

Klingenlänge von 7,5 cm einen Stich in den Nackenbereich und zwei Stiche in

den Brustbereich zugefügt habe, wodurch dieser aber nur oberflächliche Stich-

bzw. Schnittverletzungen erlitten habe.

Im Juni 2016 soll es dann in

der Wohnung des zuvor Geschädigten erneut zu einem Streit gekommen sein, in

dessen Verlauf die Angeklagte mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge

von 8 cm viermal gezielt in den Hals sowie in den Nacken- und Rückenbereich

des Wohnungsinhabers gestochen und dabei dessen Tod billigend in Kauf

genommen habe. Der Geschädigte soll sich zu Nachbarn gerettet haben, durch

die dann Polizei und Krankenwagen verständigt worden seien. Insbesondere die

Halsverletzung soll wegen des massiven Blutverlustes lebensgefährlich gewesen

sein, der Geschädigte habe nur durch eine Notoperation gerettet werden

können.

Bei der Angeklagten soll nach

der Tat ein Blutalkoholgehalt von 2,66 Promille festgestellt worden sein.

 

Die Angeklagte hat angegeben,

sie könne sich an beide Vorfälle nicht erinnern.     

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

21.11.16  09:00

23.11.16  09:00

28.11.16  09:00

30.11.16  09:00

05.12.16  09:00

07.12.16  09:00

21.12.16  09:00

09.01.17  09:00

23.01.17  09:00

01.02.17  09:00

15.02.17  09:00

22.02.17  09:00

01.03.17  09:00

06.03.17  09:00

28.03.17  09:00

03.04.17  09:00

19.04.17  09:00

       

Raum 96

 

 

 

13 KLs 6/16

 

Der

Angeklagte B. ist im April 1961 geboren, die Angeklagte St. im

September 1956, der Angeklagte Sp. im März 1939.

Den Angeklagten wird

Subventionsbetrug in insgesamt 24 Fällen zur Last gelegt.

 

Im Tatzeitraum zwischen April

2004 und November 2008 soll B. Regionalbereichsleiter bei der IHK

Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH (IHK BIZ GmbH) gewesen sein und damit direkter

Vorgesetzter der dort ebenfalls angestellten St. Der Angeklagte Sp. sei

Geschäftsführer verschiedener als GmbH geführter Unternehmen der Baubranche,

darunter auch solchen, die Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer anbieten.

Die Angeklagten sollen

absprachegemäß durch wahrheitswidrige Angaben finanzielle Mittel des

Europäischen Sozialfonds erlangt haben, die für die Förderung der

Qualifizierung in sog. KMU (Kleinen und Mittlere Unternehmen) zur Verfügung gestellt

wurden. Aus diesen Mitteln wurden sowohl Lohnkostenzuschüsse zu den Gehältern

der angeblich geschulten Arbeitnehmer als auch Aufwendungen für externe

Bildungsträger bezuschusst.

In gemeinschaftlichem

Zusammenwirken auch mit anderen Fortbildungsanbietern sollen dann durch  wahrheitswidrig ausgefüllte Anträge,

Mittelanforderungen, Bescheinigungen und Anwesenheitslisten Fördermittel in

Höhe von mehr als 5 Mio. Euro beantragt und dann vereinnahmt worden sein. Das

Geld soll dann zwischen den Angeklagten sowie den beteiligten externen

Bildungsträgern aufgeteilt worden sein.

 

Der Sp. hat sich dahingehend

eingelassen, dass ihm die Förderbedingungen weitgehend unbekannt gewesen

seien und ihm von der "IHK" unterschriftsreife Anträge vorgelegt

worden seien, er selbst habe nur die Listen der Arbeitnehmer beigetragen. Die

St. hat sich im Wesentlichen darauf berufen, lediglich administrative

Aufgaben erfüllt zu haben, etwaige Verhandlungen habe allein der B. geführt.

Der B. hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen.

Aufgrund der Vielzahl der

Vorwürfe kommen im Falle einer Verurteilung Gesamtfreiheitsstrafen bis zu 15

Jahren in Betracht.     

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

21.11.16  09:30

25.11.16  09:00

01.12.16  09:30

06.12.16  09:30

08.12.16  09:30

      

     

Raum 169

 

 

 

2b KLs 2/16

 

Dem am 28.11.1978 geborenen

Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

 

Er soll im Mai 2016 in Halle in

dem von ihm geführten Pkw versteckt rund 300 Gramm Kokain aus Tschechien nach

Deutschland eingeführt haben, um dieses hier gewinnbringend zu verkaufen.

Dabei soll er zur Absicherung seiner Drogengeschäfte ein Küchenmesser mit

einer Klingenlänge von 11,5 cm mit sich geführt haben.

 

Der Angeklagte hat sich

dahingehend eingelassen, dass er das Fahrzeug von einem Bekannten geliehen

habe und von den darin versteckten Betäubungsmitteln nichts gewusst habe.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.     

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

23.11.16  08:30

25.11.16  08:30

06.12.16  08:30

07.12.16  08:30

     

Raum 141

 

 

 

1 Ks 6/16

 

 

Dem im September 1973 geborenen

Angeklagten wird schwere Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger

Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll im Mai 2016  in einem Mehrfamilienhaus in Zeitz mit

flüssigem Grillanzünder die Wohnungstür seiner vom Vermieter bereits

gekündigten Wohnung in Brand gesetzt haben. Das Feuer soll dann auf den Flur,

den dort befindlichen Sicherungskasten samt zugehöriger Stromleitungen, den

Fußboden und die Tapeten im Flur übergegriffen und - auch durch die

Rußentwicklung - die gesamte Wohnung in einen unbewohnbaren Zustand versetzt

haben. In dem Mehrfamilienhaus sollen sich sieben Personen aufgehalten haben,

die teils durch die Polizei evakuiert, teils durch die Feuerwehr gerettet worden

seien, zwei von ihnen sollen das Haus selbständig verlassen haben. Drei

Bewohner mussten wegen einer Rauchgasvergiftung stationär behandelt werden.

 

Der Angeklagte hat die Vorwürfe

im Wesentlichen eingeräumt. Er hat angegeben, er habe Störwellen bzw. elektrische

Impulse in seiner Wohnung verspürt; weil ihm dies niemand geglaubt habe, sei

er "explodiert" und habe die Wohnungstür angezündet, damit den

"Funksignalen" in seiner Wohnung nachgegangen werde.

Die Kammer hat auch einen

psychologischen Sachverständigen beigezogen. Es kommt neben oder anstelle

einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in einem

psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.     

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

23.11.16  09:00

25.11.16  09:00

28.11.16  09:00

29.11.16  09:00

30.11.16  09:00

20.12.16  09:00

21.12.16  09:00

       

Raum 53

 

 

 

3 KLs 12/16

 

Der Angeklagte V.R. ist im Juli

1992 geboren, der Angeklagte S.Z. im März 1964, der Angeklagte S.R. im Mai

1979 und die Angeklagte X.Z. (Tochter des S.Z.) am 05.11.1991.

Den drei erstgenannten

Angeklagten wird Geiselnahme in zwei Fällen zu Last gelegt, der X.Z. Beihilfe

dazu.

 

Der S.Z. hatte seinen Bruder

V.T. im März 2016 beschuldigt, ihm bzw. dem von ihm in Gröbers (Kabelsketal)

betriebenen Autohandel Bargeld in Höhe von 130.000,00 Euro entwendet zu

haben. V.T. wurde daraufhin auf Betreiben des S.Z. im März inhaftiert,

alsdann aber wieder freigelassen, nachdem der S.Z. den für einen sogenannten

"Familiendiebstahl" erforderlichen Strafantrag (§ 247 StGB)

zurückgezogen hatte. Dabei soll S.Z. den Plan verfolgt haben, seinen Bruder

und dessen in Berlin studierenden Sohn R.T. mit Gewalt und Drohungen dazu zu

bringen, die Diebesbeute an ihn herauszugeben. Dazu soll er die übrigen

Angeklagten angeheuert haben. Im April 2016 sollen dann die drei

erstgenannten Angeklagten mit einem Pkw nach Berlin gefahren und dort den

R.T. vor seinem Wohnheim abgepasst und gegen seinen Willen in den Pkw gezogen

und nach Gröbers gefahren haben. Dort sollen sie ihn ihm Büro des Autohandels

gefesselt und an die Wand gekettet haben, wo ihn dann die X.Z. absprachegemäß

bewacht haben soll. Als V.T. aus der Untersuchungshaft entlassen wurde,

sollen die drei übrigen Angeklagten ihn vor der JVA in Empfang genommen und

gewaltsam in einen Kleintransporter verbracht haben. Dann sollen sie dem V.T.

das Mobiltelefon seines Sohnes gezeigt und ihm gedroht haben, es werde

schwerwiegende Folgen für seinen Sohn haben, wenn V.T. das Versteck des Geldes

nicht preisgebe. Daraufhin soll V.T. die Angeklagten zu dem Versteck geführt

und das Geld aus einem Erdloch ausgegraben haben. Daraufhin seien alle nach

Gröbers gefahren und hätten den R.T. befreit. Wenig später sei die Polizei erschienen

und habe die Angeklagten festgenommen.

 

Lediglich die X.Z. hat die

Vorwürfe eingeräumt, die übrigen Angeklagten haben bislang geschwiegen.

 

Im

Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.

    

 

 

 

 

 

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