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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Prozessauftakt im IHK-Verfahren verschoben

02.11.2016, Halle (Saale) – 30

  • Landgericht Halle

 

 

Der erste Verhandlungstag im Verfahren gegen ehemalige

Mitarbeiter der IHK Bildungszentrums Halle-Dessau GmbH wurde aus

organisatorischen Gründen verlegt vom 21.11.2016 auf den 23.11.2016.

 

 

 

Nachstehend erhalten Sie noch einmal einen Überblick über

den Verfahrensgegenstand und die Termine:

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

21.11.16  09:00

23.11.16  09:00

28.11.16  09:00

30.11.16  09:00

05.12.16  09:00

07.12.16  09:00

21.12.16  09:00

09.01.17  09:00

23.01.17  09:00

01.02.17  09:00

15.02.17  09:00

22.02.17  09:00

01.03.17  09:00

06.03.17  09:00

28.03.17  09:00

03.04.17  09:00

19.04.17  09:00

      

Raum 96

 

 

 

13 KLs 6/16

 

Der

Angeklagte B. ist im April 1961 geboren, die Angeklagte St. im

September 1956, der Angeklagte Sp. im März 1939.

Den Angeklagten wird

Subventionsbetrug in insgesamt 24 Fällen zur Last gelegt.

 

Im Tatzeitraum zwischen April

2004 und November 2008 soll B. Regionalbereichsleiter bei der IHK

Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH (IHK BIZ GmbH) gewesen sein und damit

direkter Vorgesetzter der dort ebenfalls angestellten St. Der Angeklagte Sp.

sei Geschäftsführer verschiedener als GmbH geführter Unternehmen der

Baubranche, darunter auch solchen, die Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer

anbieten.

Die Angeklagten sollen

absprachegemäß durch wahrheitswidrige Angaben finanzielle Mittel des

Europäischen Sozialfonds erlangt haben, die für die Förderung der

Qualifizierung in sog. KMU (Kleinen und Mittlere Unternehmen) zur Verfügung

gestellt wurden. Aus diesen Mitteln wurden sowohl Lohnkostenzuschüsse zu den

Gehältern der angeblich geschulten Arbeitnehmer als auch Aufwendungen für

externe Bildungsträger bezuschusst.

In gemeinschaftlichem

Zusammenwirken auch mit anderen Fortbildungsanbietern sollen dann durch  wahrheitswidrig ausgefüllte Anträge,

Mittelanforderungen, Bescheinigungen und Anwesenheitslisten Fördermittel in

Höhe von mehr als 5 Mio. Euro beantragt und dann vereinnahmt worden sein. Das

Geld soll dann zwischen den Angeklagten sowie den beteiligten externen

Bildungsträgern aufgeteilt worden sein.

 

Der Sp. hat sich dahingehend

eingelassen, dass ihm die Förderbedingungen weitgehend unbekannt gewesen

seien und ihm von der "IHK" unterschriftsreife Anträge vorgelegt

worden seien, er selbst habe nur die Listen der Arbeitnehmer beigetragen. Die

St. hat sich im Wesentlichen darauf berufen, lediglich administrative

Aufgaben erfüllt zu haben, etwaige Verhandlungen habe allein der B. geführt.

Der B. hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen.

Aufgrund der Vielzahl der

Vorwürfe kommen im Falle einer Verurteilung Gesamtfreiheitsstrafen bis zu 15

Jahren in Betracht.    

 

 

 

 

 

 

 

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