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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Prozessauftakt im IHK-Verfahren verschoben
02.11.2016, Halle (Saale) – 30
- Landgericht Halle
Der erste Verhandlungstag im Verfahren gegen ehemalige
Mitarbeiter der IHK Bildungszentrums Halle-Dessau GmbH wurde aus
organisatorischen Gründen verlegt vom 21.11.2016 auf den 23.11.2016.
Nachstehend erhalten Sie noch einmal einen Überblick über
den Verfahrensgegenstand und die Termine:
Tag Uhrzeit
21.11.16 09:00
23.11.16 09:00
28.11.16 09:00
30.11.16 09:00
05.12.16 09:00
07.12.16 09:00
21.12.16 09:00
09.01.17 09:00
23.01.17 09:00
01.02.17 09:00
15.02.17 09:00
22.02.17 09:00
01.03.17 09:00
06.03.17 09:00
28.03.17 09:00
03.04.17 09:00
19.04.17 09:00
Raum 96
13 KLs 6/16
Der
Angeklagte B. ist im April 1961 geboren, die Angeklagte St. im
September 1956, der Angeklagte Sp. im März 1939.
Den Angeklagten wird
Subventionsbetrug in insgesamt 24 Fällen zur Last gelegt.
Im Tatzeitraum zwischen April
2004 und November 2008 soll B. Regionalbereichsleiter bei der IHK
Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH (IHK BIZ GmbH) gewesen sein und damit
direkter Vorgesetzter der dort ebenfalls angestellten St. Der Angeklagte Sp.
sei Geschäftsführer verschiedener als GmbH geführter Unternehmen der
Baubranche, darunter auch solchen, die Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer
anbieten.
Die Angeklagten sollen
absprachegemäß durch wahrheitswidrige Angaben finanzielle Mittel des
Europäischen Sozialfonds erlangt haben, die für die Förderung der
Qualifizierung in sog. KMU (Kleinen und Mittlere Unternehmen) zur Verfügung
gestellt wurden. Aus diesen Mitteln wurden sowohl Lohnkostenzuschüsse zu den
Gehältern der angeblich geschulten Arbeitnehmer als auch Aufwendungen für
externe Bildungsträger bezuschusst.
In gemeinschaftlichem
Zusammenwirken auch mit anderen Fortbildungsanbietern sollen dann durch wahrheitswidrig ausgefüllte Anträge,
Mittelanforderungen, Bescheinigungen und Anwesenheitslisten Fördermittel in
Höhe von mehr als 5 Mio. Euro beantragt und dann vereinnahmt worden sein. Das
Geld soll dann zwischen den Angeklagten sowie den beteiligten externen
Bildungsträgern aufgeteilt worden sein.
Der Sp. hat sich dahingehend
eingelassen, dass ihm die Förderbedingungen weitgehend unbekannt gewesen
seien und ihm von der "IHK" unterschriftsreife Anträge vorgelegt
worden seien, er selbst habe nur die Listen der Arbeitnehmer beigetragen. Die
St. hat sich im Wesentlichen darauf berufen, lediglich administrative
Aufgaben erfüllt zu haben, etwaige Verhandlungen habe allein der B. geführt.
Der B. hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen.
Aufgrund der Vielzahl der
Vorwürfe kommen im Falle einer Verurteilung Gesamtfreiheitsstrafen bis zu 15
Jahren in Betracht.
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