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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Weiterer Prozessauftakt im Dezember
14.12.2016, Halle (Saale) – 33
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
20.12.16 09:00
04.01.17 09:00
05.01.17 09:00
09.01.17 09:00
12.01.17 09:00
16.01.17 09:00
23.01.17 09:00
31.01.17 09:00
03.02.17 09:00
24.02.17 09:00
28.02.17 09:00
07.03.17 09:00
14.03.17 09:00
21.03.17 09:00
28.03.17 09:00
Raum 123
10a KLs 27/16
Der Angeklagte M ist im Juni
1991 geboren, der Angeklagte P. am 09.12.1985, der Angeklagte B am
07.12.1984.
Den Angeklagten wird vor allem
bandenmäßiger Einbruchsdiebstahl und besonders schwere Brandstiftung zur Last
gelegt.
Sie sollen zwischen Dezember
2015 und Juni 2016 in Querfurt, Kleinwangen, Lodersleben, Donndorf und
anderen Orten in Industriegebäude, Lagerhallen und andere Gebäude eingedrungen
sein und dort wertvolle Gegenstände wie Werkzeuge, Fahrzeuge und Kfz-Teile
entwendet haben.
So sollen sie etwa im Dezember
2015 in das Gebäude des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und
Wasserwirtschaft in Nebra eingedrungen sein und dort Werkzeug im Wert von
mehr als 9.000,00 Euro entwendet haben. Nach Abtransport des Werkzeugs seien
sie zurückgekehrt und hätten mittels der im Gebäude vorgefundenen
Fahrzeugschlüssel einen Lkw im Wert von 150.000,00 Euro sowie zwei weitere
Fahrzeuge im Wert von insgesamt mehr als 30.000,00 Euro entwendet.
Am 02.01.2016 seien sie mit
einem Radlader durch die Fensterfront eines Realmarktes in Querfurt gefahren,
hätten den dort befindlichen Geldautomaten mit dem Greifarm des Radladers aus
dem Boden gerissen und auf einen bereitstehenden Anhänger geladen, mit dem
sie die Beute abtransportiert hätten. In dem Geldautomaten hätten sich mehr
als 56.000,00 Euro befunden.
Ferner sollen sie noch aus
einer Tankstelle in Donndorf und sowie einer Lagerhalle in Liederstedt
gestohlen haben. Die Lagerhalle in Liederstedt sollen sie, um die Spuren des
Einbruchs zu verwischen, in Brand gesetzt haben. Durch das Feuer soll
giftiges Rauchgas in eine im selben Gebäude befindliche Wohnung eingedrungen
sein, was binnen kürzester Zeit zum Tode der Bewohner hätte führen können,
wenn diese nicht das Feuer bemerkt und rechtzeitig ihre Wohnung verlassen
hätten. Allein durch das Feuer sei ein Schaden in Höhe von mehr als
400.000,00 Euro entstanden.
Die Angeklagten P. und M. haben
sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen, der Angeklagte B. hat sich teilweise
geständig gezeigt.
Im Falle einer Verurteilung
drohen Gesamtfreiheitsstrafen bis zu fünfzehn Jahren.
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