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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weiterer Prozessauftakt im Dezember

14.12.2016, Halle (Saale) – 33

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

20.12.16  09:00

04.01.17  09:00

05.01.17  09:00

09.01.17  09:00

12.01.17  09:00

16.01.17  09:00

23.01.17  09:00

31.01.17  09:00

03.02.17  09:00

24.02.17  09:00

28.02.17  09:00

07.03.17  09:00

14.03.17  09:00

21.03.17  09:00

28.03.17  09:00

     

Raum 123

 

 

 

10a KLs 27/16

 

Der Angeklagte M ist im Juni

1991 geboren, der Angeklagte P. am 09.12.1985, der Angeklagte B am

07.12.1984.

Den Angeklagten wird vor allem

bandenmäßiger Einbruchsdiebstahl und besonders schwere Brandstiftung zur Last

gelegt.

Sie sollen zwischen Dezember

2015 und Juni 2016 in Querfurt, Kleinwangen, Lodersleben, Donndorf und

anderen Orten in Industriegebäude, Lagerhallen und andere Gebäude eingedrungen

sein und dort wertvolle Gegenstände wie Werkzeuge, Fahrzeuge und Kfz-Teile

entwendet haben.

So sollen sie etwa im Dezember

2015 in das Gebäude des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und

Wasserwirtschaft in Nebra eingedrungen sein und dort Werkzeug im Wert von

mehr als 9.000,00 Euro entwendet haben. Nach Abtransport des Werkzeugs seien

sie zurückgekehrt und hätten mittels der im Gebäude vorgefundenen

Fahrzeugschlüssel einen Lkw im Wert von 150.000,00 Euro sowie zwei weitere

Fahrzeuge im Wert von insgesamt mehr als 30.000,00 Euro entwendet.

Am 02.01.2016 seien sie mit

einem Radlader durch die Fensterfront eines Realmarktes in Querfurt gefahren,

hätten den dort befindlichen Geldautomaten mit dem Greifarm des Radladers aus

dem Boden gerissen und auf einen bereitstehenden Anhänger geladen, mit dem

sie die Beute abtransportiert hätten. In dem Geldautomaten hätten sich mehr

als 56.000,00 Euro befunden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ferner sollen sie noch aus

einer Tankstelle in Donndorf und sowie einer Lagerhalle in Liederstedt

gestohlen haben. Die Lagerhalle in Liederstedt sollen sie, um die Spuren des

Einbruchs zu verwischen, in Brand gesetzt haben. Durch das Feuer soll

giftiges Rauchgas in eine im selben Gebäude befindliche Wohnung eingedrungen

sein, was binnen kürzester Zeit zum Tode der Bewohner hätte führen können,

wenn diese nicht das Feuer bemerkt und rechtzeitig ihre Wohnung verlassen

hätten. Allein durch das Feuer sei ein Schaden in Höhe von mehr als

400.000,00 Euro entstanden.

Die Angeklagten P. und M. haben

sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen, der Angeklagte B. hat sich teilweise

geständig gezeigt.

Im Falle einer Verurteilung

drohen Gesamtfreiheitsstrafen bis zu fünfzehn Jahren.     

 

 

 

 

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