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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Prozessauftakte in Strafsachen im Januar 2017

22.12.2016, Halle (Saale) – 34

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

10.01.17  09:00

12.01.17  09:00

13.01.17  09:00

19.01.17  09:00

20.01.17  09:00

24.01.17  09:00

26.01.17  09:00

  

Raum 141

 

 

 

1 Ks 7/16

 

 

Dem im November 1984 geborenen

Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt.

Er soll im August 2016 auf der

Hasentorbrücke in Sangerhausen mit seinem Pkw seine auf der Straße sitzende

frühere Freundin überfahren haben.

Der Anklage zufolge sei der

Angeklagte abends absprachegemäß zur Hasentorbrücke gefahren, um dort seine

frühere  Freundin abzuholen. Er habe

sie dann alkoholisiert auf der Fahrbahn sitzend angetroffen und seinen Pkw

zunächst in 6-10 Metern Entfernung angehalten. Im Anschluss daran soll es

zwischen den beiden durch das geöffnete Fenster zu einem Disput gekommen

sein, dessen Verlauf den Angeklagten so erbost haben soll, dass er aus dem

Stand Vollgas gegeben und auf seine ehemalige Freundin zugefahren sei. Er

habe sie dann mittig mit dem Fahrzeug erfasst und überfahren. Die Frau sei

noch am Ereignisort ihren Verletzungen erlegen.

Der Angeklagte hatte sich

zunächst dahingehend eingelassen, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe

und er die Frau nicht auf der Straße habe sitzen sehen. Im weiteren Verlauf

der Ermittlungen hat er dann angegeben, er habe seinen Pkw langsam auf die

Geschädigte zurollen lassen, um sie dazu zu bewegen, die Straße zu verlassen

und in sein Fahrzeug einzusteigen. Er sei dann aber mit dem Fuß von der

Bremse auf das Gaspedal abgerutscht.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

24.01.17  09:00

25.01.17  09:00

14.02.17  09:00

17.02.17  09:00

  

Raum 187

 

 

 

4 KLs 2/16

 

Dem im September 1987 geborenen

Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern in zwei Fällen zur Last

gelegt.

Ende Juli 2015 soll der

Angeklagte  in Merseburg ein

13-jähriges Mädchen getroffen haben, das in einem Kinderheim lebt und dessen

Alter ihm bekannt gewesen sei. Er soll das Mädchen veranlasst haben, ihn in

seine Wohnung zu begleiten, wo er sich an ihm vergangen haben soll.

Am Folgetage habe er dasselbe

Mädchen wiedergetroffen, das sich diesmal in Begleitung seiner 11-jährigen

Freundin befunden habe. Wiederum in seiner Wohnung soll er sich dieses Mal an

dem 11-jährigen Mädchen vergangen haben.

Der Angeklagte hat die Taten in

Abrede gestellt.

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

31.01.17  08:30

01.02.17  08:30

14.02.17  08:30

16.02.17  08:30

28.02.17  08:30

02.03.17  08:30

  

Raum 141

 

 

 

1 Ks 8/16

 

 

Dem im Mai 1982 geborenen

Angeklagten wird mit der Anklageschrift unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

in Tateinheit mit Aussetzung zur Last gelegt.

Er soll im am frühen Morgen des

19.07.2015 in Salzatal als Fahrer eines Motorrads in einer Kurve von der

Fahrbahn abgekommen und gegen eine Böschung geprallt sein, wobei sowohl er

als auch seine im August 1981 geborene Beifahrerin stürzten.

Während der Angeklagte trotz

erlittener Verletzungen handlungsfähig geblieben sei, sei seine Beifahrerin

infolge schwerster, stark blutender Kopfverletzungen bewusstlos gewesen.

Obwohl er die hilflose Lage der Beifahrerin erkannt habe, habe der Angeklagte

den Unfallort verlassen und das beschädigte Motorrad nach Hause geschoben,

ohne in irgend einer Weise Hilfe zu leisten. Die Geschädigte sei dann gegen

4.50 Uhr durch andere Pkw-Fahrer verletzt aufgefunden worden, welche sofort

Polizei und Rettungsdienst alarmierten.

Die Geschädigte ist heute in

allen Bereichen des täglichen Lebens auf pflegerische Hilfe angewiesen, eine

verbale Kommunikation ist ihr nicht möglich.

Der Angeklagte hat sich im

Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen nicht geäußert.

Die Anklage war zunächst zum

Amtsgericht erhoben worden, wo auch schon mit der Beweisaufnahme begonnen

worden war. Alsdann wurde das Verfahren von der Schwurgerichtskammer des

Landgerichts übernommen, weil auch eine Verurteilung wegen versuchten

Totschlags durch Unterlassen in Betracht kommt. Im Falle einer solchen Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15

Jahren.    

 

 

 

 

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