Kontakt
Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Prozessauftakte in Strafsachen im Januar 2017
22.12.2016, Halle (Saale) – 34
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
10.01.17 09:00
12.01.17 09:00
13.01.17 09:00
19.01.17 09:00
20.01.17 09:00
24.01.17 09:00
26.01.17 09:00
Raum 141
1 Ks 7/16
Dem im November 1984 geborenen
Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt.
Er soll im August 2016 auf der
Hasentorbrücke in Sangerhausen mit seinem Pkw seine auf der Straße sitzende
frühere Freundin überfahren haben.
Der Anklage zufolge sei der
Angeklagte abends absprachegemäß zur Hasentorbrücke gefahren, um dort seine
frühere Freundin abzuholen. Er habe
sie dann alkoholisiert auf der Fahrbahn sitzend angetroffen und seinen Pkw
zunächst in 6-10 Metern Entfernung angehalten. Im Anschluss daran soll es
zwischen den beiden durch das geöffnete Fenster zu einem Disput gekommen
sein, dessen Verlauf den Angeklagten so erbost haben soll, dass er aus dem
Stand Vollgas gegeben und auf seine ehemalige Freundin zugefahren sei. Er
habe sie dann mittig mit dem Fahrzeug erfasst und überfahren. Die Frau sei
noch am Ereignisort ihren Verletzungen erlegen.
Der Angeklagte hatte sich
zunächst dahingehend eingelassen, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe
und er die Frau nicht auf der Straße habe sitzen sehen. Im weiteren Verlauf
der Ermittlungen hat er dann angegeben, er habe seinen Pkw langsam auf die
Geschädigte zurollen lassen, um sie dazu zu bewegen, die Straße zu verlassen
und in sein Fahrzeug einzusteigen. Er sei dann aber mit dem Fuß von der
Bremse auf das Gaspedal abgerutscht.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
24.01.17 09:00
25.01.17 09:00
14.02.17 09:00
17.02.17 09:00
Raum 187
4 KLs 2/16
Dem im September 1987 geborenen
Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern in zwei Fällen zur Last
gelegt.
Ende Juli 2015 soll der
Angeklagte in Merseburg ein
13-jähriges Mädchen getroffen haben, das in einem Kinderheim lebt und dessen
Alter ihm bekannt gewesen sei. Er soll das Mädchen veranlasst haben, ihn in
seine Wohnung zu begleiten, wo er sich an ihm vergangen haben soll.
Am Folgetage habe er dasselbe
Mädchen wiedergetroffen, das sich diesmal in Begleitung seiner 11-jährigen
Freundin befunden habe. Wiederum in seiner Wohnung soll er sich dieses Mal an
dem 11-jährigen Mädchen vergangen haben.
Der Angeklagte hat die Taten in
Abrede gestellt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Tag Uhrzeit
31.01.17 08:30
01.02.17 08:30
14.02.17 08:30
16.02.17 08:30
28.02.17 08:30
02.03.17 08:30
Raum 141
1 Ks 8/16
Dem im Mai 1982 geborenen
Angeklagten wird mit der Anklageschrift unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
in Tateinheit mit Aussetzung zur Last gelegt.
Er soll im am frühen Morgen des
19.07.2015 in Salzatal als Fahrer eines Motorrads in einer Kurve von der
Fahrbahn abgekommen und gegen eine Böschung geprallt sein, wobei sowohl er
als auch seine im August 1981 geborene Beifahrerin stürzten.
Während der Angeklagte trotz
erlittener Verletzungen handlungsfähig geblieben sei, sei seine Beifahrerin
infolge schwerster, stark blutender Kopfverletzungen bewusstlos gewesen.
Obwohl er die hilflose Lage der Beifahrerin erkannt habe, habe der Angeklagte
den Unfallort verlassen und das beschädigte Motorrad nach Hause geschoben,
ohne in irgend einer Weise Hilfe zu leisten. Die Geschädigte sei dann gegen
4.50 Uhr durch andere Pkw-Fahrer verletzt aufgefunden worden, welche sofort
Polizei und Rettungsdienst alarmierten.
Die Geschädigte ist heute in
allen Bereichen des täglichen Lebens auf pflegerische Hilfe angewiesen, eine
verbale Kommunikation ist ihr nicht möglich.
Der Angeklagte hat sich im
Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Die Anklage war zunächst zum
Amtsgericht erhoben worden, wo auch schon mit der Beweisaufnahme begonnen
worden war. Alsdann wurde das Verfahren von der Schwurgerichtskammer des
Landgerichts übernommen, weil auch eine Verurteilung wegen versuchten
Totschlags durch Unterlassen in Betracht kommt. Im Falle einer solchen Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15
Jahren.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de