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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Termine in Strafsachen im April
31.03.2017, Halle (Saale) – 15
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
04.04.17 09:00
05.04.17 09:00
21.04.17 09:00
24.04.17 09:00
02.05.17 09:00
03.05.17 09:00
08.05.17 09:00
09.05.17 09:00
16.05.17 09:00
Raum 187
4 KLs 5/16
Der Angeklagte E.K. ist im
Dezember 1996 geboren, der S.K. am 24.04.1994, der D. im März 1998 und der R.
im März 1996.
Den vier Angeklagten wird
gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, dem E.K. darüber hinaus ein
tateinheitlich begangener versuchter Totschlag.
Sie sollen am 05.07.2014 in
Naumburg an einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen junger Männer beteiligt
gewesen sein. Dabei sollen sie mit Fäusten oder Baseballschlägern auf ihre
Gegner eingeschlagen und diese mit Glasflaschen und andere Gegenständen
beworfen haben. Der E.K. soll einem Mitglied der gegnerischen Gruppe ein
Messer in den Rücken gestochen haben, wodurch der Mann eine 7 cm tiefe
Stichverletzung davongetragen habe.
Zu der Schlägerei sei es
gekommen, weil der Angeklagte E.K. im Laufe des Tages einen jungen Mann aus
der gegnerischen Gruppe telefonisch aufgefordert habe, "die Finger"
von einer jungen Frau zu lassen, für die sich ein Freund des E.K. "interessierte".
Um die Sache zu "klären", habe man sich dann für Mitternacht in
einer Bar in Naumburg verabredet. Zu dem Treffen seien die vier Angeklagten
in Begleitung von mindestens 20 Bekannten erschienen, auch der andere Mann
sei in Begleitung von Freunden und Verwandten gekommen. Nach kurzer Zeit sei
das klärende Gespräch dann zur Schlägerei eskaliert.
Die Angeklagten haben zu den
Tatvorwürfen geschwiegen
Gefährliche Körperverletzung
wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.,
versuchter Totschlag mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und neun
Monaten.
Tag Uhrzeit
04.04.17 08:30
18.04.17 08:30
19.04.17 08:30
26.04.17 08:30
27.04.17 08:30
Raum 141
5 KLs 35/16
Dem im Juli 1990 geborenen
Angeklagten werden Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung in
mehreren Fällen sowie Raub zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll zwischen
Januar und Mai 2016 in Querfurt mehrfach seine ehemalige Freundin in deren
Wohnung aufgesucht haben und sie dort wiederholt geschlagen, eingesperrt und in einem Falle unter Drohung mit einer
Schreckschusspistole ihr Mobiltelefon entwendet haben.
Der Angeklagte hat die Taten im
Wesentlichen in Abrede gestellt.
Die Vernehmung der nicht als
Nebenklägerin auftretenden Geschädigten als Zeugin ist für den ersten
Verhandlungstag vorgesehen.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren.
Das Verfahren hatte bereits am
13.02.2017 begonnen, musste dann aber am 27.02.2017 ausgesetzt werden, weil
der Angeklagte nicht erschienen war. Es erging Haftbefehl, der Angeklagte
befindet sich jetzt in Untersuchungshaft.
Tag Uhrzeit
10.04.17 09:00
11.04.17 09:00
Raum 123
10a KLs 32/16
Dem im Februar 1994 geborenen
Angeklagten wird räuberische Erpressung zur Last gelegt.
Er soll am 28.04.2016 in
Merseburg an einer Bushaltestelle einem dort wartenden Mann zunächst zwei
Schläge auf den Hinterkopf versetzt und ihn dann unter Vorhalt eines Messers
aufgefordert haben, seine Taschen auszuleeren. Auf diese Weise soll er 160,00
Euro Bargeld sowie zwei Mobiltelefone erbeutet haben.
Der Angeklagte hat von seinem
Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Für den Fall einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
19.04.17 09:30
26.04.17 09:30
27.04.17 09:30
Raum 169
2b KLs 2/17
Dem im Juni 1977 geborenen
Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur
Last gelegt.
Er soll zwischen Juli 2015 und
September 2016 in Merseburg einmal 0,5 Gramm Methamphetamin zum Preis von
50,00 Euro verkauft haben. Als seine Wohnung am 21.09.2016 durchsucht wurde,
soll er 15,8 Gramm Methamphetamin in seinem Küchenschrank vorrätig gehalten haben,
um es gewinnbringend weiter zu verkaufen. Außerdem soll er in einer
Küchenschublade eine Taschenlampe mit Elektroimpulsfunktion aufbewahrt haben,
um seine Drogengeschäfte abzusichern.
Der Angeklagte hat sich nicht
zum Tatvorwurf eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine
Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
27.04.17 09:00
28.04.17 09:00
04.05.17 09:00
11.05.17 09:00
17.05.17 09:00
07.06.17 09:00
Raum 187
3 KLs 3/17
Dem im Januar 1978 geborenen
Angeklagten werden unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln sowie unerlaubter
Waffenbesitz zur Last gelegt.
Als er mit seinem Pkw am
06.11.2016 in Tröglitz von der Polizei kontrolliert wurde, soll er rund 100
Gramm Metamphetamin sowie ein Einhandmesser mit sich geführt haben. Die
Betäubungsmittel habe er verkaufen wollen, die Waffe habe er zur Absicherung
dieses Geschäftes mit sich geführt. In seiner Wohnung, die noch am selben
Tage durchsucht wurde, soll er 660 Gramm Crystal sowie knapp 300 Ecstasytabletten
aufbewahrt haben, in seiner Garage mehrere Gewehre und Munition.
Der Angeklagte hat sich nicht
zu den Vorwürfen eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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