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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Zweiter Prozess wegen Misshandlung der Tochter

05.04.2017, Halle (Saale) – 16

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

03.04.17  10:00

05.04.17  08:30

20.04.17  08:30

24.04.17  08:30

25.04.17  08:30

    

Raum 141

 

 

5 KLs 1/17

 

Der im Januar 1957 geborenen

Angeklagten wird Misshandlung einer Schutzbefohlenem in Tateinheit mit

Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung sowie Verletzung der

Fürsorge- und Erziehungspflicht zur Last gelegt.

Sie soll im Sommer 2004 ihre im

Mai 1993 geborene Tochter - das jüngste Kind neben weiteren fünf Töchtern und

einem Sohn - von Naumburg aus in einen Ort im Nordosten der Föderation

Bosnien und Herzegowina zu dem mit ihr befreundeten M. und dessen Familie

gebracht haben.

Seit Sommer 2004 bis Mai 2012

habe sich die Tochter dann in der Gewalt des M. und dessen Ehefrau befunden

und sei von diesen eingesperrt, körperlich misshandelt und vernachlässig

worden. Ihr sei untersagt worden, das Hausgrundstück zu verlassen und die

Schule zu besuchen. Sie sei zu schwerer, dem Alter nicht angepasster Arbeit

in der Landwirtschaft gezwungen worden und habe sich von dem für die Tiere

bestimmten alten Brot und von Wasser ernähren müssen.

Die Angeklagte sei jährlich

mindestens zweimal vor Ort gewesen und habe daher gewusst, unter welchen

Umständen ihre Tochter zu leben hatte.

 

Die Tochter sei im Mai 2012 durch

die bosnische Polizei befreit worden, die von einer Bekannten alarmiert worden

war.

 

Sie habe durch diese Behandlung

massive intellektuelle, körperliche und psychische Folgen davongetragen.

 

Die Angeklagte stellt die Taten

in Abrede.

 

Der Angeklagten droht Im Falle

einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

Der M. ist wegen der

Misshandlungen der Geschädigten im Januar 2013 durch ein bosnisches Gericht zu

einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

 

Die

Angeklagte war durch Urteil der 10. Strafkammer des Landgerichts Halle vom

15.03.2016 wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer

Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt worden. Auf

die Revision der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss

vom 31.08.2016 aufgehoben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, es sei

nicht hinreichend festgestellt, ob durch das Verhalten der Angeklagten die

bereits vorhandenen Gesundheitsschäden der Tochter weiter vergrößert worden

seien (4 StR 340/16). In der neuen Verhandlung wird nunmehr eine vollständige

neue Beweisaufnahme durchzuführen sein.    

 

 

 

 

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