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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau Mai 2017
27.04.2017, Halle (Saale) – 19
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
20.04.17 09:00
03.05.17 09:00
Raum
10a KLs 1/17
Dem im November 1990 geborenen
Angeklagten wird - teils schwere -
räuberische Erpressung in insgesamt drei Fällen sowie versuchter
Einbruchsdiebstahl und Raub zur Last gelegt.
Am 31.10.2016, 02.11.2016 und
21.11.2016 soll er jeweils auf der Straße in Zeitz Passanten unter Androhung
von Gewalt dazu gezwungen haben, ihm Bargeld bzw. das Mobiltelefon zu
übergeben. Dadurch soll er einmal 26,00 Euro, einmal ein Mobiltelefon und
einmal 23,50 Euro erbeutet haben.
Am 03.01.2017 soll er versucht
haben, mit Nachschlüsseln in eine Wohnung in Zeitz einzubrechen, was jedoch
misslungen sei, weil der Bewohner auf ihn aufmerksam geworden und ihn
vorläufig festgenommen habe.
Am 04.01.2017 soll der
Angeklagte im Stadtgebiet von Zeitz einen Passanten gewaltsam aus dessen Geldbörse
10,00 Euro entwendet haben.
Das Verfahren hat bereits am
20.04.2017 begonnen. Der Angeklagte hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt.
Am 03.05. soll noch ein Sachverständiger zum möglichen Bestehen einer
Betäubungsmittelabhängigkeit und deren Einfluss auf die Schuldfähigkeit des
Angeklagten angehört werden, danach ist mit den Plädoyers und dem Urteil zu
rechnen.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.
Tag Uhrzeit
02.05.17 09:00
16.05.17 09:00
23.05.17 09:00
Raum 123
14 KLs 3/16
Der im November 1994 geborenen
Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt.
Sie soll im November 2014 in
ihrer Wohnung in Weißenfels ihre am 25.03.2014 geborene Tochter in der
Absicht, sie ruhig zu stellen, so sehr geschüttelt haben, dass das Mädchen
massive traumatische Schäden am Gehirn davon getragen habe und an diesem
sogenannten Schütteltrauma am 03.12.2014 in der Universitätsklinik verstorben
sei.
Die Angeklagte hat die Vorwürfe
in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
05.05.17 09:00
12.05.17 09:00
16.05.17 09:00
29.05.17 09:00
02.06.17 09:00
23.06.17 09:00
Raum 96
13 KLs 26/16
Die im Oktober 1991 geborene
Angeklagte war mit Urteil vom 02.07.2015 wegen besonders schwere
Brandstiftung und versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf
Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen
angesehen, dass die Angeklagte sich im August 2014 zusammen mit ihren drei
schlafenden Kindern im Alter von einem bis vier Jahren in der Familienwohnung
in Braunsbedra aufgehalten habe und dann spontan auf die Idee gekommen sei,
in der Wohnung Feuer zu legen, um zumindest den entstehenden Hausratsschaden
bei der Hausratsversicherung geltend zu machen. Sie habe dann in der Wohnung
Veränderungen vorgenommen, um den Anschein zu erwecken, Unbekannte hätten
sich in der Wohnung aufgehalten. Dann habe sie mittels Brandbeschleuniger die
Couch im Wohnzimmer in Brand gesetzt.
Nachdem das Feuer sich bereits
ausgebreitet habe und eine der Wohnzimmerfensterscheiben mit einem lauten
Knall geborsten sei, habe die Angeklagte die Polizei alarmiert. Durch
Nachbarn hätten die drei Töchter aus der Wohnung gerettet werden können,
wobei eines der Mädchen eine leichte Rauchgasvergiftung erlitten habe. Bei
Eintreffen der Feuerwehr sei der Brand bereits mangels Sauerstoffs
vollständig erloschen gewesen.
Auf die Revision der
Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und das Verfahren
an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt,
es sei nicht hinreichend sicher festgestellt, dass die Angeklagte tatsächlich
damit gerechnet habe, dass ihre Kinder in Lebensgefahr geraten - dies ist
aber Voraussetzung für eine Verurteilung wegen besonders schwerer
Brandstiftung. Ebenso sei nicht ausreichend aufgeklärt, ob die Brandstiftung
tatsächlich von der Absicht getragen war, betrügerisch unberechtigte
Vermögensleistungen zu erlangen. Versicherungsnehmer sei nämlich der Ehemann
der Angeklagten gewesen, dessen Ansprüche aus der Versicherung seines eigenen
Interesses durch die Tat der Angeklagten unberührt blieben, so dass etwaige
Versicherungsleistungen insoweit nicht unberechtigt gewesen wären.
Durch die neue Beweisaufnahme
wird der Tathergang auch hinsichtlich der vorgenannten Punkte aufzuklären
sein.
Der erneute Beginn des Verfahrens war bereits für März
vorgesehen, wurde dann aber wegen eines Verteidigerwechsels und damit
verbundener Terminkollisionen verschoben.
Tag Uhrzeit
08.05.17 12:30
15.05.17 09:30
22.05.17 09:30
Raum 169
2b KLs 3/17
Dem im Dezember 1968 geborenen
Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur
Last gelegt.
Er soll sich im März und April
2016 von Halle aus bei einem Händler in der Tschechischen Republik
Betäubungsmittel verschafft haben. Ein Kurierfahrer habe das Metamphetaminvon
Tschechien nach Halle gebracht haben soll, wo der Angeklagte sie in Empfang
genommen und dann gewinnbringend weiterverkauft haben soll.
Der Angeklagte hat die Vorwürfe
bestritten.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren.
Tag Uhrzeit
09.05.17 09:00
15.05.17 09:00
Raum 123
10a KLs 29/16
Dem im September 1978 geborenen
Angeklagten werden 19 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last
gelegt.
Er soll zwischen April und
Oktober 2015 in Zeitz, Bad Lausick und Altenburg wiederholt Betäubungsmittel,
vor allem Crystal, erworben haben, um es gewinnbringend weiter zu verkaufen.
In seiner Wohnung soll er zur Absicherung der Drogengeschäfte eine
Schreckschussrevolver samt Munition, einen Schlagring, ein Einhandmesser
sowie eine CO2-Waffe aufbewahrt haben.
Dem geständigen Angeklagten
droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.
Tag Uhrzeit
17.05.17 09:30
18.05.17 09:30
22.05.17 09:30
Raum 141
1 Ks 1/17
Dem im September 1967 geborenen
Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Er soll im Januar 2017 in Halle
im Zuge eines Frühstücks mit seiner Ehefrau, die seit November 2016 von ihm
getrennt lebte, über diese Trennung in Wut geraten und deshalb seiner Ehefrau
mit einem Gummihammer mehrfach auf Kopf und Oberkörper geschlagen. Dadurch
habe er ihr eine Riss-/Quetschwunde sowie ein sog. Monokelhämatom am Kopf
sowie massive Schwellungen und Hautunterblutungen an Oberkörper und Armen
zugefügt.
Der Angeklagte, der die
Vorwürfe vollständig eingeräumt hat, soll wegen einer vorübergehenden
psychotischen Störung im Zustande verminderter Schuldfähigkeit gehandelt
haben.
Neben einer Freiheitsstrafe
kommt auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Tag Uhrzeit
17.05.17 09:00
18.05.17 09:00
Raum 123
14 KLs 3/17
Dem im November 1982 geborenen
Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in vier Fällen zur Last
gelegt.
Er soll sich zwischen März und
Mai 2014 in Wettin mehrfach an einem 12-jährigen Mädchen - der Freundin einer
Nichte - vergangen haben.
Dem Angeklagten, der sich zu
den Vorwürfen nicht eingelassen hat, droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von
mehr als zwei Jahren.
Tag Uhrzeit
29.05.17 09:00
31.05.17 09:00
01.06.17 09:00
Raum 123
14 KLs 4/17
Dem im Januar 1995 geborenen
Beschuldigten wird in einem sogenannten Sicherungsverfahren gefährliche
Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im Dezember 2016 in der Jugendanstalt
Raßnitz einen Mitgefangenen gewürgt und mit einem Stuhl geschlagen haben.
Der Angeklagte, der die
Vorwürfe bestreitet, soll nach den Ermittlungen an einer chronischen
psychischen Erkrankung leiden und deshalb im Zustande der Schuldunfähigkeit
gehandelt haben, so dass statt einer Strafe die Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.
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