Menu
menu

Kontakt

Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379 
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau Mai 2017

27.04.2017, Halle (Saale) – 19

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

20.04.17  09:00

03.05.17  09:00

    

Raum

 

 

 

10a KLs 1/17

 

Dem im November 1990 geborenen

Angeklagten wird - teils schwere - 

räuberische Erpressung in insgesamt drei Fällen sowie versuchter

Einbruchsdiebstahl und Raub zur Last gelegt.

Am 31.10.2016, 02.11.2016 und

21.11.2016 soll er jeweils auf der Straße in Zeitz Passanten unter Androhung

von Gewalt dazu gezwungen haben, ihm Bargeld bzw. das Mobiltelefon zu

übergeben. Dadurch soll er einmal 26,00 Euro, einmal ein Mobiltelefon und

einmal 23,50 Euro erbeutet haben.

Am 03.01.2017 soll er versucht

haben, mit Nachschlüsseln in eine Wohnung in Zeitz einzubrechen, was jedoch

misslungen sei, weil der Bewohner auf ihn aufmerksam geworden und ihn

vorläufig festgenommen habe.

Am 04.01.2017 soll der

Angeklagte im Stadtgebiet von Zeitz einen Passanten gewaltsam aus dessen Geldbörse

10,00 Euro entwendet haben.

Das Verfahren hat bereits am

20.04.2017 begonnen. Der Angeklagte hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt.

Am 03.05. soll noch ein Sachverständiger zum möglichen Bestehen einer

Betäubungsmittelabhängigkeit und deren Einfluss auf die Schuldfähigkeit des

Angeklagten angehört werden, danach ist mit den Plädoyers und dem Urteil zu

rechnen.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.

   

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

02.05.17  09:00

16.05.17  09:00

23.05.17  09:00

    

Raum 123

 

 

14 KLs 3/16

 

 

Der im November 1994 geborenen

Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt.

Sie soll im November 2014 in

ihrer Wohnung in Weißenfels ihre am 25.03.2014 geborene Tochter in der

Absicht, sie ruhig zu stellen, so sehr geschüttelt haben, dass das Mädchen

massive traumatische Schäden am Gehirn davon getragen habe und an diesem

sogenannten Schütteltrauma am 03.12.2014 in der Universitätsklinik verstorben

sei.

Die Angeklagte hat die Vorwürfe

in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

05.05.17  09:00

12.05.17  09:00

16.05.17  09:00

29.05.17  09:00

02.06.17  09:00

23.06.17  09:00

    

Raum 96

 

 

 

13 KLs 26/16

Die im Oktober 1991 geborene

Angeklagte war mit Urteil vom 02.07.2015 wegen besonders schwere

Brandstiftung und versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf

Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Kammer hatte es als erwiesen

angesehen, dass die Angeklagte sich im August 2014 zusammen mit ihren drei

schlafenden Kindern im Alter von einem bis vier Jahren in der Familienwohnung

in Braunsbedra aufgehalten habe und dann spontan auf die Idee gekommen sei,

in der Wohnung Feuer zu legen, um zumindest den entstehenden Hausratsschaden

bei der Hausratsversicherung geltend zu machen. Sie habe dann in der Wohnung

Veränderungen vorgenommen, um den Anschein zu erwecken, Unbekannte hätten

sich in der Wohnung aufgehalten. Dann habe sie mittels Brandbeschleuniger die

Couch im Wohnzimmer in Brand gesetzt.

Nachdem das Feuer sich bereits

ausgebreitet habe und eine der Wohnzimmerfensterscheiben mit einem lauten

Knall geborsten sei, habe die Angeklagte die Polizei alarmiert. Durch

Nachbarn hätten die drei Töchter aus der Wohnung gerettet werden können,

wobei eines der Mädchen eine leichte Rauchgasvergiftung erlitten habe. Bei

Eintreffen der Feuerwehr sei der Brand bereits mangels Sauerstoffs

vollständig erloschen gewesen.

Auf die Revision der

Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und das Verfahren

an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt,

es sei nicht hinreichend sicher festgestellt, dass die Angeklagte tatsächlich

damit gerechnet habe, dass ihre Kinder in Lebensgefahr geraten - dies ist

aber Voraussetzung für eine Verurteilung wegen besonders schwerer

Brandstiftung. Ebenso sei nicht ausreichend aufgeklärt, ob die Brandstiftung

tatsächlich von der Absicht getragen war, betrügerisch unberechtigte

Vermögensleistungen zu erlangen. Versicherungsnehmer sei nämlich der Ehemann

der Angeklagten gewesen, dessen Ansprüche aus der Versicherung seines eigenen

Interesses durch die Tat der Angeklagten unberührt blieben, so dass etwaige

Versicherungsleistungen insoweit nicht unberechtigt gewesen wären.

Durch die neue Beweisaufnahme

wird der Tathergang auch hinsichtlich der vorgenannten Punkte aufzuklären

sein.

Der erneute Beginn des Verfahrens war bereits für März

vorgesehen, wurde dann aber wegen eines Verteidigerwechsels und damit

verbundener Terminkollisionen verschoben.    

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

08.05.17  12:30

15.05.17  09:30

22.05.17  09:30

    

Raum 169

 

 

2b KLs 3/17

 

 

Dem im Dezember 1968 geborenen

Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur

Last gelegt.

Er soll sich im März und April

2016 von Halle aus bei einem Händler in der Tschechischen Republik

Betäubungsmittel verschafft haben. Ein Kurierfahrer habe das Metamphetaminvon

Tschechien nach Halle gebracht haben soll, wo der Angeklagte sie in Empfang

genommen und dann gewinnbringend weiterverkauft haben soll.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe

bestritten.

Im Falle einer Verurteilung

droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren.

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

09.05.17  09:00

15.05.17  09:00

  

Raum 123

 

 

 

10a KLs 29/16

 

Dem im September 1978 geborenen

Angeklagten werden 19 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last

gelegt.

Er soll zwischen April und

Oktober 2015 in Zeitz, Bad Lausick und Altenburg wiederholt Betäubungsmittel,

vor allem Crystal, erworben haben, um es gewinnbringend weiter zu verkaufen.

In seiner Wohnung soll er zur Absicherung der Drogengeschäfte eine

Schreckschussrevolver samt Munition, einen Schlagring, ein Einhandmesser

sowie eine CO2-Waffe aufbewahrt haben.

Dem geständigen Angeklagten

droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen fünf und fünfzehn Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

17.05.17  09:30

18.05.17  09:30

22.05.17  09:30

 

    

Raum 141

 

 

 

1 Ks 1/17

 

 

Dem im September 1967 geborenen

Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll im Januar 2017 in Halle

im Zuge eines Frühstücks mit seiner Ehefrau, die seit November 2016 von ihm

getrennt lebte, über diese Trennung in Wut geraten und deshalb seiner Ehefrau

mit einem Gummihammer mehrfach auf Kopf und Oberkörper geschlagen. Dadurch

habe er ihr eine Riss-/Quetschwunde sowie ein sog. Monokelhämatom am Kopf

sowie massive Schwellungen und Hautunterblutungen an Oberkörper und Armen

zugefügt.

Der Angeklagte, der die

Vorwürfe vollständig eingeräumt hat, soll wegen einer vorübergehenden

psychotischen Störung im Zustande verminderter Schuldfähigkeit gehandelt

haben.

Neben einer Freiheitsstrafe

kommt auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

17.05.17  09:00

18.05.17  09:00

  

Raum 123

 

 

 

14 KLs 3/17

 

Dem im November 1982 geborenen

Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in vier Fällen zur Last

gelegt.

Er soll sich zwischen März und

Mai 2014 in Wettin mehrfach an einem 12-jährigen Mädchen - der Freundin einer

Nichte - vergangen haben.

Dem Angeklagten, der sich zu

den Vorwürfen nicht eingelassen hat, droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von

mehr als zwei Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

29.05.17  09:00

31.05.17  09:00

01.06.17  09:00

  

Raum 123

 

 

 

14 KLs 4/17

 

Dem im Januar 1995 geborenen

Beschuldigten wird in einem sogenannten Sicherungsverfahren gefährliche

Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im Dezember 2016 in der Jugendanstalt

Raßnitz einen Mitgefangenen gewürgt und mit einem Stuhl geschlagen haben.

Der Angeklagte, der die

Vorwürfe bestreitet, soll nach den Ermittlungen an einer chronischen

psychischen Erkrankung leiden und deshalb im Zustande der Schuldunfähigkeit

gehandelt haben, so dass statt einer Strafe die Unterbringung in einem

psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.    

 

 

 

 

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links